Tilgungsbeginn steht bevor, darlehen noch nicht abgerufen

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  1. Avatar von BastiL
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    Standard Tilgungsbeginn steht bevor, darlehen noch nicht abgerufen

    Hallo zusammen,

    wie schon im Titel steht startet gemäß Kreditvertrag meine Tilgung bald. Noch ist kein Geld aus dem Vertrag abgerufen und ich denke das passiert bis zum Tilgungsbeginn laut Vertrag nicht. Was für Möglichkeiten könnten sich jetzt ergeben? Ich wollte die Tilgung bewusst früh starten, um Zinsen zu sparen. Die Bank hat das akzeptiert und den Tilgungsbeginn schriftlich im Vertrag festgehalten. Habe ich ein Recht darauf die Tilgung zu starten, obwohl noch kein Geld abgerufen wurde?

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Tilgungsbeginn steht bevor, darlehen noch nicht abgerufen

    Die Tilgung fängt erst bei Vollauszahlung an.
    Ohne Vollauszahlung noch keine Tilgung.
    Der Tilgungsbeginn verschiebt sich dann entsprechend um 1-2 Monate weiter.

  3. Avatar von brainy
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    Standard AW: Tilgungsbeginn steht bevor, darlehen noch nicht abgerufen

    Wenn ich mich recht entsinne, musste ich bei meinem KfW Kredit schon tilgen, obwohl nicht ausgezahlt war. Ist aber 10 Jahre her.

  4. Avatar von BastiL
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    Standard AW: Tilgungsbeginn steht bevor, darlehen noch nicht abgerufen

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Die Tilgung fängt erst bei Vollauszahlung an.
    Ohne Vollauszahlung noch keine Tilgung.
    Der Tilgungsbeginn verschiebt sich dann entsprechend um 1-2 Monate weiter.
    Das dachte ich vor Vertragsabschluss auch. Aber meine Bankberaterin hat mir erklärt, dass sie das festlegt. Und das nicht voll ausgezahlt werden muss steht sogar ausdrücklich im Vertrag. Ich habe daraufhin den Tilgungsbeginn früh eintragen lassen. Jetzt möchte ich natürlich auch so wie es im Vertrag steht tilgen.

  5. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Tilgungsbeginn steht bevor, darlehen noch nicht abgerufen

    Sorry, aber kein Bankberater "legt" den Tilgungsbeginn nachträglich frei nach Schnauze ab.
    Normalerweise steht bei Tilgung immer etwas wie folgt im Vertrag:

    "Die Tilgung fängt am 31.03.2015 an, jedoch nicht vor dem auf die Vollauszahlung folgenden Monat"

  6. Avatar von brainy
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    Standard AW: Tilgungsbeginn steht bevor, darlehen noch nicht abgerufen

    Habe gerade nachgesehen. Stand bei mir auch so im Vertrag. Fand ich auch unlogisch, war aber so. Also, im Zweifel in den Vertag schauen.

  7. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Tilgungsbeginn steht bevor, darlehen noch nicht abgerufen

    Zitat Zitat von brainy
    Wenn ich mich recht entsinne, musste ich bei meinem KfW Kredit schon tilgen, obwohl nicht ausgezahlt war. Ist aber 10 Jahre her.
    KfW 124 Wohneigentum? Bei KfW kann man nach 1 Jahre beim Wohneigentumsprogramm anfangen zu tilgen.
    Vielleicht meinen Sie dies?

  8. Avatar von brainy
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    Standard AW: Tilgungsbeginn steht bevor, darlehen noch nicht abgerufen

    N-Kredit für Firmenkauf. Häuser bezahle ich bar.

  9. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Tilgungsbeginn steht bevor, darlehen noch nicht abgerufen

    Wo ist hier eigentlich das Problem? Dass die Tilgung etwas später einsetzt? Kann man gar nicht glauben dass das so gravierend sein soll.

    Tätigen sie eine Sondertilgung, dann ist der minimal verlorene Tilgunsgeffekt wieder aufgehoben.

  10. Avatar von BastiL
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    Standard AW: Tilgungsbeginn steht bevor, darlehen noch nicht abgerufen

    Hallo zusammen,

    erst noch einmal die Passage aus meinem Vertrag:
    "Alle fälligen Beträge werden gemäß der obigen Belastungsvereinbarung belastet. Sollzinsen sind erstmals an dem auf die erste Auszahlung folgenden Zahlungstermin, Tilgungsbeträge erstmals 30.03.2015 - Die Tilgung kann bereits in der Teilvalutierungsphase beginnen - zu zahlen."

    Problem: Das macht durchaus einiges aus, weil das ja dann zu Beginn die Rate eine volle Tilgung ohne Zinszahlung ist und ich das Geld andernfalls nicht zu einem vergleichbaren Zinssatz anlegen kann. Sondertilgung mache ich sowieso. Darüber hinaus zielen meine Überlegungen auch in die Richtung ob ich ggf. kündigen kann, weil die Bank ja ihren eigenen Vertrag nicht einhält.

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Tilgungsbeginn steht bevor, darlehen noch nicht abgerufen

    Warum rufen Sie bei Ihrer Bank nicht an und verweisen auf diese Vertragsbestandteile?

    Ein Kündigungsgrund ergibt sich daraus nicht.

  12. Avatar von BastiL
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    Standard AW: Tilgungsbeginn steht bevor, darlehen noch nicht abgerufen

    Das kann ich machen. Ich gehe aber davon aus, das die Bank nicht mitspielt. Und in diesem Fall sehe ich eventuell ein Kündigungsrecht, zumindest aber einen Spielraum zur Nachverhandlung.
    Sehe ich das richtig das ich mit dieser Vertrags Formulierung die Tilgung Ende März starten darf?

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