Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

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  1. Avatar von Asdf
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    Standard Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Guten Abend miteinander,

    ich bin seit 3 Jahren auf Lebenszeit verbeamtet und demnach privatversichert. Nachdem ich Rechnungen bezüglich psychologischer Behandlungen eingereicht habe, möchte meine Versicherung nun nachprüfen, ob eine psychische Erkrankung VOR dem Vertragsabschluss beststand.

    Meine Frage:

    Was passiert, wenn heraus kommen würde, dass VOR dem Vertragsabschluss ein Besuch bei einem Therapeuten erfolgte?

    Wird die PKV gekündigt?
    Nimmt mich dann noch eine andere PKV?
    Wie hoch können die Beiträge dann werden?
    Muss ich mich evtl gesetzlich versichern? Was würde das kosten?

    Über Antworten wäre ich sehr froh.

  2. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Zitat Zitat von uwehaensch
    Außerhalb von Kommentaren zu meinen Beiträgen, und insbesondere im Rahmen von (Kommentaren / Beiträgen anderer verbitte ich mir ausdrücklich ein für alle Mal solche Hinweise unter Nennung meines Namens oder Pseudonyms. Sonst kläre ich das mit finanz-forum direkt.
    Dann solltest Du nicht Falschaussagen von Matthew gutheißen. Mit Deinem Danke zu seiner Falschaussage im Beitrag #13 hast Du dich genauso disqualifiziert wie er selbst. Häufig steht Deine Danke auch unter persönlichen Angriffen des Forentrolls Matthew Pryor.

  3. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Wie man der beigefügten Lernfolie des Berufsverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (BVW) entnehmen kann, besteht auch im Falle eines Rücktritts, nämlich wenn kein Kausalzusammenhang besteht, Leistungspflicht.
    Wie man der beigefügten Lernfolie für minderbemittelte hanomags nicht entnehmen kann,ist der Kausalitätsgegenbeweis vom VN zu darzulegen und ggbfs. zu beweisen.Die Praxis ruft leise:"Viel Spaß dabei".

    Nach dieser Aussage könnte man jeden PKV-Vertrag kündigen.
    Grundsätzlich ist das ja auch möglich,da du "man" nicht genauer definierst.Ansonsten stellen wir fest,dass ich in meinem Beitrag genau dargestellt habe,wann Konsequenzen drohen und darauf verwiesen habe,wo diese geregelt sind.Das dir langweilig ist und du wieder rumtrollen musst ,steht auf einem anderen Blatt Papier.Kauf dir einen Hund oder such dir eine (möglichst taube) Frau.

    Im Übrigen ist deine "Lernfolie" unvollständig,da sie den Tatbestand der Arglist außen vor lässt.Hier hat es sich dann mit dem kausalen Zusammenhang,der Versicherer ist schlicht leistungsfrei.Für limitierte Geister mag das Schaubild genügen,von daher passt das schon,dass es von dir kommt.

  4. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    minderbemittelte hanomags
    Solche Kommentare sind wenig geistreich. Fehlt nur noch das Danke von uwehaensch.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Kauf dir einen Hund oder such dir eine (möglichst taube) Frau.
    Ich habe eine Frau mit vielen Kindern, einen Hund und einen Trekker Hanomag.

    PS: Immer gelassen bleiben. Ich bemühe mich immer richtiges zu schreiben, weil ich Falschaussagen und dumme Unterstellungen hasse.

  5. Avatar von Asdf
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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Schönen guten Tag,

    ich finde es äußerst schade, dass sie meinen Thread für Ihre "Rangeleien" missbrauchen.

    Anständige Beiträge wären für mich hilfreicher, als Streitgespräche. Vielleicht führen Sie das an einer anderen Stelle fort?

    Was mir der Anwalt gesagt hat ist, die Versicherung hat das Recht mir rückwirkend zu kündigen und alle erbrachten Leistungen zurückzuverlangen. Vielleicht hilft Ihnen das bei Ihrer Auseinandersetzung?

  6. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Hier wird nichts missbraucht und das ist schon mal gar nicht "ihr Thread".Viel spannender ist in dem Zusammenhang,dass ihr Anwalt schon genau erklärt hat,wozu der Versicherer berechtigt sein soll,wenn der Versicherer sich noch gar nicht offiziell geäußert hat.
    Und das man sich in einem Forum gegen die Verleumdungen eines hanomag zur Wehr setzten darf und muss,sollte auch ihnen einleuchten.Zeigen sie lieber Dankbarkeit für die Hilfestellung,die sie hier erfahren haben.
    Was mir der Anwalt gesagt hat ist, die Versicherung hat das Recht mir rückwirkend zu kündigen und alle erbrachten Leistungen zurückzuverlangen. Vielleicht hilft Ihnen das bei Ihrer Auseinandersetzung?
    Nein,hilft zumindest mir nicht,da bekannt.Sie haben also schon eine offizielle Stellungnahme des Versicherers,in der er den Rücktritt erklärt und begründet?Wie lautet die Begründung?

  7. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Ich persönlich sehe es genauso wie Asdf. Es sollte hier um sein Problem gehen und um sonst nichts anderes.

    Mein Rat an sie ist, Asdf, sich darauf vorzubereiten, falls ihr aktueller Versicherer ihnen tatsächlich kündigt. Holen sie sich sämtliche Arztberichte, dass sie im Falle einer Kündigung direkt Anfragen an andere Gesellschaften stellen können, damit sie danach so schnell wie möglich wieder versichert sind.

  8. Avatar von Asdf
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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Vielen Dank Herr Hillebrecht,

    Sie haben mir solide Informationen gegeben. Nun werde ich mich erst mal mit meinem Versicherer in Verbindung setzen, um auch deren Entscheidung evtl. etwas zu beeinflussen und zu beschleunigen.

    Ich denke, es interessiert vielleicht auch andere Leser, wie dies hier endet. Also werde ich Sie weiter auf dem Laufenden halten.

  9. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Zitat Zitat von Asdf
    ich finde es äußerst schade, dass sie meinen Thread für Ihre "Rangeleien" missbrauchen.
    Tut mir leid, aber gewisse Verfehlungen kann man nur an Ort und Stelle klären.
    Zitat Zitat von Asdf
    Anständige Beiträge wären für mich hilfreicher, als Streitgespräche.
    Du solltest froh und dankbar sein, dass hier ein Streitgespräch geführt wird. Ein Streitgespräch ist nichts anderes wie eine Diskussion bei der mehrere Seiten beleuchtet werden und somit ein optimaler Informationsaustausch stattfindet.
    Zitat Zitat von Asdf
    Vielleicht führen Sie das an einer anderen Stelle fort?
    Beleidigende Ausraster wie matthew sie immer wieder an den Tag legt, vermeide ich in der Regel, aber seinen Vorwurf der Verleumdung will ich ihm widerlegen. Und Du solltest Dir das für Dich nützliche herausfiltern.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Ansonsten stellen wir fest,dass ich in meinem Beitrag genau dargestellt habe,wann Konsequenzen drohen und darauf verwiesen habe,wo diese geregelt sind.
    Ja, das hast du, aber leider nicht für den zutreffenden Fall.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Fakt ist,dass sie die Fragen,die ihnen der Versicherer vor Vertragsabschluss gestellt hat,nicht wahrheitsgemäß beantwortet haben.
    Dies kann man auch arglistige Täuschung nennen.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Daraus können sich nun Konsequenzen ergeben,die im VVG klar geregelt sind.
    Ja und warum gehst du nicht auf die arglistige Täuschung ein und beschreibst nachfolgend nur die Konsequenzen für Vorsatz (ohne Arglist) und/oder Fahrlässigkeit.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Kann der Versicherer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen,ist er berechtigt,von Beginn an von dem Vertrag zurücktreten.In allen anderen Fällen ist eine in die Zukunft datierte Kündigung möglich.
    Für die Aussage „In allen anderen Fällen“ will ich nicht kleinlich sein und vermuten, dass du damit nur die leicht fahrlässige Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht meinst. Sonst könnte der Versicherer jeden auffälligen Kostgänger elegant entsorgen.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Bei einem Rücktritt sind auch während der Laufzeit eingetretene Versicherungsfälle vom Versicherungsschutz ausgenommen,da der Vertrag auf gut Deutsch nie existiert hat.
    Auch hier schreibst du "zum Rücktritt", meinst aber Anfechtung im Falle der arglistigen Täuschung.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Der Vertrag kann aber auch bestehen bleiben,und zwar dann,wenn der Versicherer den Vertrag trotz der bekannten Umstände gezeichnet hätte,wenn auch zu anderen Bedingungen (→Ausschlüsse,Beitragszuschläge...).Diese anderen Bedingungen werden dann rückwirkend Vertragsbestandteil.
    Da dies nur bei Fahrlässigkeit zutrifft, scheinst du nicht zu wissen, worin sich die Tatbestände unterscheiden.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Im Übrigen ist deine "Lernfolie" unvollständig,da sie den Tatbestand der Arglist außen vor lässt.Hier hat es sich dann mit dem kausalen Zusammenhang,der Versicherer ist schlicht leistungsfrei.
    Endlich scheinst Du begriffen zu haben, dass die arglistige Täuschung sich vom Vorsatz abhebt. Oder doch nicht? Vermutlich ist dir nicht mal klar, dass arglistige Täuschung eine besondere Ausprägung des Vorsatzes ist, sonst würdest du verstehen, dass auch die Arglist auf der Folie enthalten ist. Zur Nachhilfe: der Begriff Anfechtungerklärung und der Hinweis auf den § 22 VVG.
    Zitat Zitat von Asdf
    Was mir der Anwalt gesagt hat ist, die Versicherung hat das Recht mir rückwirkend zu kündigen und alle erbrachten Leistungen zurückzuverlangen.
    Und der Anwalt von Asdf hat sicherlich nicht von einer rückwirkenden Kündigung sondern von der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gesprochen.
    Zitat Zitat von Asdf
    Vielleicht hilft Ihnen das bei Ihrer Auseinandersetzung?
    Es soll doch Dir selbst helfen.

  10. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Problematisch ist,dass deine falsche Laienmeinung nicht hilft.Erklärt der VR den Rücktritt und ficht den Vertrag wegen arglistiger Täuschung zusätzlich an,ist er,wenn er damit durchkommt,schlicht leistungsfrei.Das gibt deine "Lernfolie" nicht her und ist auch nicht zwingend mit § 22 VVG zu begründen,dazu kommen die §en 21 und 28.
    Die einzige Einschränkung hierzu kann sich ausnahmsweise aus dem § 242 BGB ergeben.
    Bevor du hier also nach stundenlanger Recherche immer noch Falschaussagen in die Welt setzt,solltest du konsequent sein und mit der Nachhilfe bei dir selbst anfangen.
    Für die Aussage „In allen anderen Fällen“ will ich nicht kleinlich sein und vermuten, dass du damit nur die leicht fahrlässige Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht meinst. Sonst könnte der Versicherer jeden auffälligen Kostgänger elegant entsorgen.
    Du bist nicht kleinlich,du bist wieder einmal auf dem Holzweg.Denn auch bei einer schuldlosen Verletzung der Anzeigepflicht kommt unter Umständen eine für die Zukunft wirkende Kündigung durch den VR in Betracht.Es gelten wieder andere Spielregeln.Im Übrigen ist leicht nachvollziehbar,dass sich meine gesamte Aussage auf eine VVA und die sich daraus ergebenden möglichen Konsequenzen durch das VVG bezieht.Das du meine Aussage aus dem Kontext reißt und sinnverfälschend wiedergibst,entspricht deinem bekannten Naturell.Ich will darüber hinweg sehen,der durchschnittliche Leser wird deine niederen Beweggründe erkennen.

    Dies kann man auch arglistige Täuschung nennen.
    "Man" kann so einiges,insbesondere dann,wenn "man" so wie du munter Halbwahrheiten und Falschaussagen unter das lesende Volk bringst.Das dir die Anforderungen für einen Vollbeweis einer arglistigen Täuschung durch den VR nicht bekannt sind,sehe ich dir nach.Die Erkenntnis,dass die Betroffene erkannt und gebilligt hat, dass der VR den Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde,hast du exklusiv.Dass du der TO nun ohne jedwede Kenntnis des genauen Sachverhaltes arglistiges Verhalten unterstellst,ist selbst für die in deinem Fall äußerst gering anzulegenden Maßstäbe unglaublich dreist.

  11. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Problematisch ist,dass deine falsche Laienmeinung nicht hilft.
    Ob meine Meinung falsch ist, mögen andere beurteilen. Du bist dazu nicht in der Lage.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Erklärt der VR den Rücktritt und ficht den Vertrag wegen arglistiger Täuschung zusätzlich an,
    Beides zu tun ist Unsinn. Entweder Rücktritt oder Anfechtung. Um das zu erkennen, muss man kein Jurist sein.
    ist er,wenn er damit durchkommt,schlicht leistungsfrei.
    Und selbst wenn er nur den Rücktritt erklärt, wird er leistungsfrei bleiben, weil er sich im vorliegenden Fall auf die Kausalität berufen kann. Er kann aber auch ein Auge zudrücken und darüber hinwegsehen.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Das gibt deine "Lernfolie" nicht her und ist auch nicht zwingend mit § 22 VVG zu begründen,dazu kommen die §en 21 und 28.
    Es ist eine Lernfolie des BWV und selbstverständlich gibt sie es her. Wenn man weiß, dass arglistige Täuschung immer vorsätzlich geschieht (dir ist es offensichtlich nicht klar), dann ist die Folie passend. Ich habe sie - unabhängig von Sachverhalt eingestellt, weil du ganz selbstbewusst töntest "Daraus können sich nun Konsequenzen ergeben,die im VVG klar geregelt sind." Und anschließend hast du dann Empfehlungen gegeben, die nicht in Frage kommen.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Die einzige Einschränkung hierzu kann sich ausnahmsweise aus dem § 242 BGB ergeben.
    Schmarrn. Wer vorsätzlich handelt, kann sich nicht auf Treu und Glauben berufen.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Bevor du hier also nach stundenlanger Recherche
    Immerhin hatte ich meine Nachbesserungen nach einer Stunde abgeschlossen. Du dagegen hast 24 Stunden benötigt.
    immer noch Falschaussagen in die Welt setzt,
    Schließ bitte nicht immer von dir auf andere.
    solltest du konsequent sein und mit der Nachhilfe bei dir selbst anfangen.
    Ich arbeite ständig daran, mein Wissen zu verbessern, denn wer nichts lernen will bleibt dumm oder ist blöd. Ich hoffe du denkst auch so, oder war deine am 08.12.2014 hier getroffene Aussage "Nein.Ich entblöde mich aber auch nicht,..." etwa ernst gemeint?
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Du bist nicht kleinlich,du bist wieder einmal auf dem Holzweg.Denn auch bei einer schuldlosen Verletzung der Anzeigepflicht kommt unter Umständen eine für die Zukunft wirkende Kündigung durch den VR in Betracht.Es gelten wieder andere Spielregeln.Im Übrigen ist leicht nachvollziehbar,dass sich meine gesamte Aussage auf eine VVA und die sich daraus ergebenden möglichen Konsequenzen durch das VVG bezieht.
    Welche anderen Spielregeln? Sicher keine vorvertragl. Anzeigepflichten (VVA) und damit machst genau das, was du mir im nächsten Satz vorwirfst.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Das du meine Aussage aus dem Kontext reißt und sinnverfälschend wiedergibst,entspricht deinem bekannten Naturell.
    Warum kannst du nicht einfach mal zugeben, wenn du auf dem Holzweg bist.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    ...,der durchschnittliche Leser wird deine niederen Beweggründe erkennen.
    Das denke ich auch.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Das dir die Anforderungen für einen Vollbeweis einer arglistigen Täuschung durch den VR nicht bekannt sind,sehe ich dir nach.
    Dennoch würde ich diese Anforderungen gerne dazulernen. Bitte nenne sie hier, möglichst mit Quellenangabe.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Die Erkenntnis,dass die Betroffene erkannt und gebilligt hat, dass der VR den Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde,hast du exklusiv.
    Die hatte ich schon immer. Da Vertragsrecht herrscht, kann der Versicherer - unabhängig von der Rechtslage - auf Rücktritt oder Anfechtung verzichten, wenn er weiterhin an dem nun besser zahlenden Kunden interessiert ist.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Dass du der TO nun ohne jedwede Kenntnis des genauen Sachverhaltes arglistiges Verhalten unterstellst,ist selbst für die in deinem Fall äußerst gering anzulegenden Maßstäbe unglaublich dreist.
    Hier gilt wieder mein abgegriffener Spruch "Schließ bitte nicht von dir auf andere". Tatsächlich ist es doch so, dass hauptsächlich du in diesem Forum für dreiste Unterstellungen bekannt bist. Schon die Tatsache das du unterstellst, dass der/die TO/TE/TS weiblich ist, spricht für dein Frauenbild.

    Dass im vorliegenden Fall der Tatbestand Vorsatz bis hin zur arglistigen Täuschung vorliegt, dürfte nicht von der Hand zu weisen sein. Die Falschangaben im Antrag wurden vom TE bereits eingeräumt, weiterhin hat der Anwalt entsprechende Konsequenzen aufgezeigt.

    PS für die Moderatoren: Ich weiß, dass ich hier viel geschrieben habe, was den TE nicht interessiert. Doch muss es eine Plattform geben, auf der man sich gegen Unterstellungen zur Wehr setzen kann. Ich Schlage deshalb vor, dass man ein Unterforum ähnlich dem Smalltalk eröffnet, z. b. Streitgespräche, in dem man dann ausartende Themen fortsetzen, bzw. Streithähne abschieben kann.

  12. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Schon die Tatsache das du unterstellst, dass der/die TO/TE/TS weiblich ist, spricht für dein Frauenbild.
    Ich unterstelle nichts,im Gegensatz zu dir bin ich des Lesens und der deutschen Sprache mächtig.In Beitrag #6 steht "ich als Beihilfeberechtigte".Was schließt ein gebildeter Leser daraus?TO ist weiblich.Da du nicht zu dieser privilegierten Gruppe gehörst,bin ich so frei,deine mangelnde Schulbildung aufzupolieren,ist ja schon zur lieben Gewohnheit geworden:Wäre es ein Männlein,wäre "Beihilfeberechtigter" die Formulierung der Wahl gewesen.

    Beides zu tun ist Unsinn. Entweder Rücktritt oder Anfechtung. Um das zu erkennen, muss man kein Jurist sein.
    Erklärt der Versicherer beides,ergeben sich für ihn Spielräume.Ein umsichtiger wird sich gegen den Fall absichern wollen,dass der von ihm begehrte Rücktritt bzw. die Kündigung nicht wirksam wird und erklärt daher gleichzeitig die Anfechtung.Aber du hast recht: Das zu erkennen,verlangt nicht viel Intelligenz.Un so erstaunlicher,dass du selbst diese vermeintlich niedrige Hürde geistiger Begabung nicht zu überspringen in der Lage bist.

    Und selbst wenn er nur den Rücktritt erklärt, wird er leistungsfrei bleiben, weil er sich im vorliegenden Fall auf die Kausalität berufen kann.
    Beleg mal deine vermeintliche Kausalität,du Schlauberger.Bislang ist nur von psychotherapeutischen Behandlungen die Rede,eine Anamnese hat die TO gar nicht genannt.Aber in deiner einfach gestrickten Welt gibt es halt nur DIE psychische Erkrankung,daher ist allein schon durch den Begriff Psyche ein Zusammenhang gegeben.So die einfache Welt unseres Forenmaskottchens hanomag.

    Es ist eine Lernfolie des BWV und selbstverständlich gibt sie es her. Wenn man weiß, dass arglistige Täuschung immer vorsätzlich geschieht (dir ist es offensichtlich nicht klar), dann ist die Folie passend. Ich habe sie - bla,bla,bla......
    Bist du wirklich so hartnäckig begriffsstutzig,wie du dich hier gibst?Unfassbar.Schau dir doch deine drollige Folie noch einmal genauer an (das du nicht verstehst,was das dort Geschriebene bedeutet,ist mir klar.Aber lies die Buchstaben,das sollte selbst dir gelingen).Dann sollte klar werden,das dort keine generelle Leistungsfreiheit beschrieben wird,es wird IMMER und GRUNDSÄTZLICH auf die von dir so heiß geliebte "Kausalität" abgestellt.Ist ja auch nicht falsch,was du dich aber hartnäckig weigerst zu begreifen,ist die Tatsache,dass bei einer Anfechtung des VR selbiger bei Anerkennung durch VN und/oder Gericht(e) der VR IMMER und GRUNDSÄTZLICH leistungsfrei bleibt.Nicht gegebene Kausalität hin oder her.Steht so im Gesetz,habe ich zitiert,willst und kannst du nicht verstehen.Dein Problem.Das du dann wieder mit deinem "hast du Empfehlungen abgegeben,die nicht infrage kommen"-Schwachsinn um die Ecke kommst,ist ja nichts Neues.Mit deinen Lügen,Anfeindungen und Verleumdungen müssen manche User ja schon länger leben,weil sie dich an der Nase durch den Ring führten und führen.

    Schmarrn. Wer vorsätzlich handelt, kann sich nicht auf Treu und Glauben berufen.
    Frag mal den Bundesgerichtshof zu deinem "Schmarrn",unter dem Aspekt,dass den VN durch den vollständigen Verlust seines Versicherungsschutzes eine unbillige Härte träfe.Es gibt entsprechende Urteile,wenn auch deren Zahl rar gesät ist.Daher ausnahmsweise.Aber interessant,dass du die Rechtssprechung des BGH als Schmarrn bezeichnest.

    Warum kannst du nicht einfach mal zugeben, wenn du auf dem Holzweg bist.
    Was soll ich denn zugeben?Das du wieder zu blöd bist,einfachste Zusammenhänge zu begreifen und in deiner Verbohrtheit Zitate sinnentstellst,lügst,Aussagen absichtlich fehlinterpretierst und aus niederen Beweggründen eine Schlammschlacht starten möchtest?

    Doch muss es eine Plattform geben, auf der man sich gegen Unterstellungen zur Wehr setzen kann. Ich Schlage deshalb vor, dass man ein Unterforum ähnlich dem Smalltalk eröffnet, z. b. Streitgespräche, in dem man dann ausartende Themen fortsetzen, bzw. Streithähne abschieben kann.
    Das hättest du wohl gerne.Ich antworte die hier nur,um zu zeigen,dass ich deine öffentlichen Schmutz- und Hetzkampagnen,Diffamierungen und Unterstellungen nicht einfach so hinnehme.Hinter "verschlossener Tür" wärst du mir nicht eine Sekunde meiner Lebenszeit wert,aber wenn du der Meinung bist,dass du deine dreckigen Spielchen in aller Öffentlichkeit abziehen kannst,befindest du dich mächtig auf dem Holzweg.
    Weiter werde ich mich an dieser Stelle nicht äußern,das Fachliche habe ich bereits ausführlich und mehrfach vorgetragen und belegt.Substantiiertes erwarte ich von dir nicht,du willst doch nur mit Dreck werfen.

  13. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Ich unterstelle nichts,im Gegensatz zu dir bin ich des Lesens und der deutschen Sprache mächtig.
    Warum immer so maßlos übertreiben? Warum wohl? Vermutlich weil du im Unrecht bist, fachlich nicht mehr mithalten kannst und dann die Beherrschung verlierst. Erkennbar an der dann auffälliger Art und Weise deiner Meinungsmache.

    Ich habe keine Lust, dir in diesem Thread weiterhin eine Plattform für deine Geltungssucht zu bieten. Nur noch ein Argument:
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    und Beitrag #6 steht "ich als Beihilfeberechtigte".Was schließt ein gebildeter Leser daraus?
    Das es eine Beihilfeberechtigte Person ist. Ein weniger gebildeter zieht daraus sofort Schlüsse, häufig falsche. Ich z. B. versuche zumindest in der Anfangsphase meiner Forentätigkeit so wenig wie möglich persönliches preiszugeben.

    Dem TE wünsche ich verständnisvolle Gesprächspartner und viel Erfolg bei seinen Verhandlungen mit der Versicherung.

  14. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Zitat Zitat von Asdf
    Ich denke, es interessiert vielleicht auch andere Leser, wie dies hier endet. Also werde ich Sie weiter auf dem Laufenden halten.
    Das würde mich freuen. Meine Idee, einfach die Versicherung zu wechseln, bevor das Problem auftaucht ist keine Alternative?

    Ansonsten muss ich Hanomag in diesem Fall recht geben. Eine Auseinandersetzung seit immer mehrere Optionen und Ideen auf... Auch wenn sie in dem Fall persönlich ist.

  15. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Zitat Zitat von Escorpio
    Das würde mich freuen. Meine Idee, einfach die Versicherung zu wechseln, bevor das Problem auftaucht ist keine Alternative?
    Wenn das möglich wäre, dann ist das sicherlich nicht verkehrt. Hier müssten jedoch einige Sachen zusammen passen.

    Erste Frage wäre dann, zu welchem Termin die bestehende Absicherung gekündigt werden kann? Viele haben als Kündigungsmöglichkeit das Ende das Kalenderjahres. Dann bräuchte man einen anderen Versicherer, der einem bereits jetzt schon eine Annahmebestätigung für den 01.01.16 reicht trotz der aktuell psychischen Behandlung. Und dann müsste außerdem bei der Kündigung durch den aktuellen Versicherer geschaut werden, was macht man jetzt in der Zwischenzeit bis zum 01.01.16?

    Andere Kündigungsmöglichkeit ist das Versicherungsjahr. Da bräuchte man wiederum Glück, dass dieser Stichtag möglichst nah dran ist, aber auch nicht nah genug, um die 4-wöchige Kündigungsfrist einhalten zu können.

    Und vor allem halt wieder die Annahmebestätigung bei einem neuen Versicherer. Wenn es da dann nicht einfach der Basistarif sein soll, sind sämtliche Arztberichte erforderlich, um Anfragen bei anderen Gesellschaften starten zu können.

  16. Avatar von Asdf
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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Guten Tag,

    ich habe auch schon darüber nachgedacht, sofort zu wechseln. Aber höchstwahrscheinlich hätte ich bei einer neuen Versicherung wieder Probleme mit den psychologischen Behandlungen. Es besteht die Gefahr, dass mich eine andere Versicherung erst garnicht nimmt oder nur zu sehr hohen Konditionen.

    Ich werde abwarten, wie meine KV reagiert und dementsprechend reagieren.

    Vielleicht habe ich wirklich eine Chance, dass ich mit einem blauen Auge davon komme, in dem ich mich mit der KV einigen kann.

    Vermutlich wird es einige Zeit dauern, ehe ich etwas Neues erfahre. Trotzdem werde ich mich melden.

  17. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Zitat Zitat von Asdf
    Ich werde abwarten, wie meine KV reagiert und dementsprechend reagieren.
    Dass Du Dich zusätzlich informierst ist wichtig und gut.

    Ich hatte gehofft, dass Du bei einer anderen PKV Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen bekommen könntest, aber in der verlinkten Broschüre steht folgendes:
    Ein Beamtenanfänger, der (zum Beispiel als Beamter auf Widerruf) seine Anzeigepflicht gegenüber einer PKV verletzt hat und diese aufgrund eines Rücktritts oder einer Anfechtung verlassen musste, hat keinen Anspruch auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen.

  18. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    An den oder die TO:Bitte glauben sie den Unfug,den unser Forenmaskottchen hier von sich gegeben hat,nicht.Wäre schade,wenn die aufgrund dieser irreführenden Falschaussage in ihrer Situation Hoffnung schöpfen würden,über die Beamtenöffnungsaktion versichert zu werden.
    Das wird nicht funktionieren,aber nicht aus den vom Forenmaskottchen genannten Gründen (da niemand,und er als absoluter Laie schon gar nicht abschließend beurteilen kann,wie der Versicherer reagieren wird),sondern weil sie schlicht und ergreifend bereits über eine Vollkostenversicherung versichert sind.
    Bleiben sie ruhig und warten die Reaktion des Versicherers ab.Etwas anderes bleibt ihnen Stand jetzt sowieso nicht übrig.

  19. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Bei einem Rücktritt sind auch während der Laufzeit eingetretene Versicherungsfälle vom Versicherungsschutz ausgenommen,da der Vertrag auf gut Deutsch nie existiert hat.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Das wird nicht funktionieren,....,sondern weil sie schlicht und ergreifend bereits über eine Vollkostenversicherung versichert sind.
    Hm, wie kann man nur so widersprüchlich argumentieren. Ich habe in Bezug auf das "nie existieren" geprüft, ob der TE bei einem anderen Versicherer von der Öffnungsaktion profitieren kann und bin auf den ablehnenden Text der Broschüre gestoßen. Diese Info habe ich dem TE bereitgestellt. Das ist weder falsch noch irreführend sondern informativ.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Wäre schade,wenn die aufgrund dieser irreführenden Falschaussage in ihrer Situation Hoffnung schöpfen würden,über die Beamtenöffnungsaktion versichert zu werden.
    Dem TE bringen sachdienliche Infos sicherlich mehr als Rundumschläge eines Geltungssüchtigen.

  20. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Das ist weder falsch noch irreführend
    Richtig.Es ist falsch UND irreführend.Zumal klar ist,dass TO auf Lebenszeit verbeamtet wurde,zumindest für den,der liest und versteht,was geschrieben wurde.

    Dem TE bringen sachdienliche Infos sicherlich mehr als Rundumschläge eines Geltungssüchtigen.
    Genau.Und die hat er,bspw. von mir,zur Genüge gekommen.Auf deine deiner Geltungssucht entspringenden Falschaussagen kann daher verzichtet werden.Den Bückling kannst du ja an anderer Stelle geben,wo deine Inkompetenz weniger Schaden anrichtet.

  21. Avatar von Ophelia
    Ophelia ist offline

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    Standard AW: Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

    Hallo, leider muss man abwarten wie die Versicherung in diesen Fall reagieren wird.

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