Prinzipiell raten wir von der Staffelvereinbarung ab, denn Anteile von 25 bzw. 33 % sind generell zu gering. Daher ist für viele die 50 % Vereinbarung viel sinnvoller. Nach dieser Vereinbarung erhalten Sie bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit eine Rente. Aber auch diese Regelung hat einen Nachteil, denn bei einer Berufsunfähigkeit von unter 50 % wird überhaupt keine Leistung erbracht.

Nach den Statistiken zu urteilen kommt es besonders bei Berufsunfähigkeitsversicherungen oft zum Rechtsstreit zwischen dem Versicherten und dem Versicherer. Wegen den hohen Gerichtskosten bei einem eventuellen Rechtsstreit könnten bzw. sollten Sie sich sogar in Verbindung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Gedanken über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung machen. Aufgrund der Tatsache, dass es sich meistens um hohe Streitwerte handelt, würde eine Rechtsschutzversicherung sicher Sinn machen.

Insbesondere junge Menschen sollten sich für die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Versicherung aussuchen, bei der sie die Möglichkeit haben die versicherte Rente zu erhöhen, ohne dass sie sich einer aktuellen Gesundheitskontrolle unterziehen müssen. Somit hat die Person das Recht die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den aktuellen Konditionen zu erweitern, wenn z. B. unten aufgeführte Ereignisse ihr Leben verändern. Allerdings ist hierbei eine Frist von 6 Monaten zu beachten.

•Eheschließung
•Scheidung
•Geburt eines Kindes
•Adoption eines Kindes
•Existensgründung (in den ersten 10 Jahren der Versicherung)
•Verlust des Berufsunfähigkeitsschutzes aus der gesetzlichen Versicherung
•Eine Investition von über 25.000,- Euro
•Erhöhung des Einkommens um einen Brutto-Betrag von nicht unter 250,- Euro monatlich
•und für den Fall, dass Sie die Grenze der Beitragsbemessung aus der gesetzlichen Versicherung überschritten haben

Bei dieser Nachversicherung wird auf folgende Punkte geachtet:

•Es darf keine Berufsunfähigkeit vorliegen
•Die Jahresrentenerhöhung darf im Vergleich zur bestehenden Versicherung nicht mehr als 50% betragen
•Älter als 45 oder 50 Jahre darf der Versicherte nicht sein
•24.000,- oder 33.000,- Euro sind das Höchstlimit der neuen Jahresrente
•die Jahresrente sämtlicher Berufsunfähigkeitsversicherungen, die die Person abgeschlossen hat, darf nicht höher als 70 % des Brutto-Jahreseinkommens des letzten Jahres sein.