Zwischenzeitlich werden Dread-Disease-Versicherungen auch im Rahmen einer Risikolebensversicherung angeboten. Das bedeutet, dass die Gesellschaft nicht bei Tod zahlt, sondern schon wenn der Versicherte an einer Krankheit leidet, die wahrscheinlich zum Tod führt.

Bei manchen Gesellschaften sind die Versicherungsbeiträge anfangs sehr gering, steigen aber mit zunehmendem Alter immens an. Auch beinhalten diese Versicherungen Bedingungen, die es den Angehörigen bei einer Krankeit oder bei Tod des Versicherten fast nicht möglich machen, Leistungen von dem Versicherer zu erhalten. Diese Bedingungen befinden sich natürlich in dem “kleingedruckten” Teil der Versicherungspolice.

Vorsichtig sollte man auch bei solchen Versicherungsgesellschaften sein, die auf Fragen zum gesundheitlichen Zustand und auf eine Gesundheitskontrolle des zu versichernden vor Vertragsabschluss verzichten. Zu Versicherungsbedingungen solcher Anbieter gehören bei Tod des Versicherten, bedingt durch bestimmte Krankheiten, lange Wartezeiten bei denen keine Leistungen erbracht werden.