Für den Fall, dass in den Jahren 2002 und 2003 als Beitrag insgesamt 1 % des Vorjahresentgelts (sozialversicherungspflichtig) geleistet wurde, bekommt man die Zulagen in der gesamten Höhe.

Als Grundzulage erhielt man in den oben genannten Jahren knapp 40,- Euro pro Jahr. Außerdem noch 46,- Euro als Kinderzulage. In den ersten zwei Jahren stieg die geforderte Einzahlung auf 2 %. In den darauffolgenden zwei Jahren dann auf 3 % und seit 2008 auf 4 %. Die Zulagen erhöhen sich dabei auch entsprechend. Sie sind dann mit 2, 3 oder 4 zu multiplizieren.

Um von den Förderungen profitieren zu können müssen diverse Voraussetzungen erfüllt werden. Diese können Sie in § 1 des „Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz“ nachlesen. Außerdem können Sie sich auch unter der Adresse:
Deutsche Rentenversicherung - Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz informieren.