Hallo,
wenn ich eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen habe: welche Informationsrechte / Auskunftsrechte habe ich gegen den Versicherer bzw. welche Informationspflichten / Auskunftspflichten hat der Versicherer mir gegenüber???

Bin ich berechtigt, einen "Kontoauszug" zu fordern, aus dem hervorgeht, ob bzw. welche Gebühren in welcher Höhe entnommen wurden (aus Beitragszahlen / aus Fondsguthaben) und welcher Anteil des Beitrages tatsächlich investiert wurde?

Was gilt bei einem besonderen Mißverhältnis zwischen eingezahlter Beträge und aktuellem Wert der Versicherung?? Lassen sich hier z.B. aus Treu und Glauben besondere Informationsrechte ableiten??

Vielen Dank für Ihre / Eure Antworten!!