Variables Darlehen jetzt umwandeln in festverzinstes Darlehen?
Hallo zusammen,
in den letzten Tagen und Wochen habe ich mich damit beschäftig, was ich denn machen kann, um von der aktuell günstigen Zinslage zu profitieren oder besser gesagt, wie ich es vermeide, dass ich mich im Nachhinein ärgere eine eventuell jetzt vorhandene Chance nicht genutzt zu haben. Ich fange vielleicht mal von vorne an.
Im Jahr 2010 habe ich ein Haus gekauft und die Finanzierung über die ortsansässige Volksbank gemacht. Dabei kamen folgende Kredite/Bauspardarlehen heraus:
Darlehen 1
festverzinstes Darlehen - WL Bank
40.000 €
3,6% Zinsen
2% Tilgung
momentaner Stand liegt bei etwa 28.000 €, durch Sondertilgungen)
Ende der Sollzinsbindung: August 2020
Darlehen 2
variables Darlehen - WL Bank
25.000 €
momentaner Zinssatz 0,8 %
1% Tilgung
momentaner Stand liegt bei etwa 23.000 €
Darlehen 3
Riester-geförderter Kombi-Bausparvertrag (Bausparvertrag + Vorausdarlehen) - Schwäbisch Hall
50.000 €
Beim Zinssatz des Vorausdaralehens bin ich mir nicht sicher. Ich glaube der liegt auch bei etwa 3,5 %, kann ich aber nochmal nachschauen
angespart sind bisher ca. 8.000 €
ursprüngliche Zuteilung: 2023 (hat sich aber verändert, da ich jetzt eine etwas höhere Sparrate habe)
Wie ich oben bereits geschrieben habe, frage ich mich, ob es zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll wäre, das variable Darlehen in ein festverzinstes umzuwandeln. Niedriger werden die Zinsen ja vermutlich nicht und man weiß ja nicht, wie sich das in der Zukunft entwickelt. Werde in den nächsten Tagen einen Termin mit dem Berater vereinbaren, um zu klären, was angeboten werden könnte.
Was mich außerdem interessieren würde: Da mein Gehalt im Vergleich zu 2010 etwas gestiegen ist, würde ich das zusätzliche Geld gerne irgendwie sinnvoll in die Rückzahlung investieren. Bisher habe ich die monatliche Sparrate des Bausparvertrags auf ein Maximum erhöhen lassen (mehr ging laut Berater nicht), die jährlichen Sondertilgungen auf das festverzinste Darlehen zuletzt immer geleistet und monatlich 100 € auf ein Tagesgeldkonto gespart als "Tilgung" für das variable Darlehen (damals bekam man mehr Zinsen auf dem Tagesgeldkonto als der Kredit gekostet hat).
Weiß nicht so genau, welche Möglichkeiten es gibt und ob die mir von meinem Berater angeboten werden würden. Deshalb frage ich mal hier nach und hoffe, ein paar Anregungen zu bekommen. Mir wäre es natürlich am liebsten, wenn ich irgendwie das festverzinste Darlehen mit den 3,6 % "verbilligen" könnte. Dabei kommt es mir weniger auf die jetzige monatliche Belastung an als auf die Gesamtsumme der gezahlten Zinsen. Vielleicht kann man ja auch das variable und das festverzinste Darlehen zu einem gemeinsamen Darlehen zusammenfassen.
Bin gespannt auf die Antworten und bedanke mich im Voraus recht herzlich,
zippo1000
AW: Variables Darlehen jetzt umwandeln in festverzinstes Darlehen?
Ich gehe davon aus, dass es nicht vorzeitig abgelöst werden kann oder wenn doch, eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden müsste. Hab den Vertrag gerade nicht vorliegen. Kann es sein, dass eine vorzeitige Ablösung im Vertrag kategorisch ausgeschlossen worden ist? Habe nicht in Erinnerung, dass da sowas dringestanden hätte, aber ich kenne das natürlich auch nicht alles auswendig.
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noelmaxim
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AW: Variables Darlehen jetzt umwandeln in festverzinstes Darlehen?
Forwarddarlehen auf August 2020 für Darlehen 1 und Darlehen 3, Darlehen 2 sofort fest machen.
Parallel alle 3 Darlehen auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kostenlos prüfen lassen. Sie werden fehlerhaft sein, entsprechend die Darlehen widerrufen. Das Forwarddarlehen wacht über den frühstmöglichen Auszahlungszeitpunt, sprich kann jederzeit vor August 2020 - zum Zeitpunkt des Vergleichs mit Zusage der Ablösung ohne Vorfälligkeit durch die VoBa aufgrund des Widerrufsjoker - abgerufen werden.
Ich sehe da grundsätzlich überhaupt kein Problem, dass sie nicht zeitnah ablösen können!
AW: Variables Darlehen jetzt umwandeln in festverzinstes Darlehen?
Verstehe ich es richtig, dass ich ein Forward-Darlehen für das jetzige festverzinste Darlehen 1 und für den Kombi-Bausparvertrag (Darlehen 3) nehmen soll? Für Darlehen 1 sehe ich den Sinn, aber beim Bausparvertrag bin ich mir nicht sicher, wann er zugeteilt wird. Vorher kann ich da ja nicht raus, soweit ich den Vertrag richtig gelesen habe. Dann würde das Forward-Darlehen im August 2020 das Bauspardarlehen ja noch nicht ablösen können.
Bezüglich des Widerrufs-Jokers habe ich mich auch schon ein wenig schlau gemacht. Irgendwie scheue ich mich davor, jetzt im Nachhinein diesen Joker auszuspielen. Außerdem scheint die Widerrufsbelehrung bei Darlehen 1 genau dem Mustertext von 2010 zu entsprechen. Aber mal gesetz den Fall, ich würde da früher rauskommen: Ist es dann so, dass das Forward-Darlehen dann schon vorzeitig greifen würde? Müsste dann aber mit Sicherheit bei einer anderen Bank sein.
Wo kann ich denn die Widerrufsbelehrung kostenlos überprüfen lassen?
Noch eins: Warum soll ich alle 3 Darlehen auf fehlerhafte Widerrufsbelehrung überprüfen lassen? Das variable würde ich ja jetzt umwandeln mit vermutlich fehlerfreier Belehrung. Oder würde man das auch durch das Forward-Darlehen ablösen lassen wollen?
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#6
noelmaxim
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AW: Variables Darlehen jetzt umwandeln in festverzinstes Darlehen?
Naja, Darlehen 2 müsste natürlich nicht widerrufen werden.
Ich möchte ihnen mit dem Scheuen entgegnen, dass man ihne eine schlechte Finanzierung angeboten hat, zumindest vom Konzept und ich das soweit überschauen kann. Es wäre nur konequent wenn sie den Joker nutzen, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Zudem, wäre da etwas verwerfliches oder anrüchiges dran, würden die Land-, und Oberlandesgerichte keine verbraucherfreundichen Urteile sprechen. Streng genommen hat die Bank auch sie seinerzeit hinters Licht geführt, denn wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, dann ist sie es. Das weiß auch ihre Bank schon seit längerem, sie hätte nachbelehren könnnen, ja müssen, hat sich aber nicht.
Naja und wenn u.a. heute noch einer 13 % für geduldete Überziehung und 18 % für ungeduldete Überziehung verlangt, dann muss man sich über Ethik und Moral auch nicht mehr groß unterhalten.
Es wäre ja auch strategisch - ausgehend von der Fehlerhaftigkeit der Belehrung - die Strategie dann zu besprechen. Auch ist entscheidend ob sie Rechtschutz bekommen, sollten sie eine RSV haben. Zu dem streben sie ja nicht sie Königsklasse des Widerrufsjokers - die Rückabwicklung - an. Insofern lassen sie ja ggf. Ethik und Moral schon walten.
Ich schicke ihnen nachher eine PN und zeige ihnen auf, wie sie geschützt, betreut und kostenneutral dieses Vorhaben WRJ angehen können.