Unterhalts Forderung / Schulfinanzierung

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  1. Avatar von Silva
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    Beitrag Unterhalts Forderung / Schulfinanzierung

    Hallo liebe Community,

    ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig.

    Zunächst einmal zu meiner Situation: ich bin 23 Jahre alt. ich war bis 2013(Mai) am Gymnasium und wurde nicht zum Abitur zugelassen. Anschließend habe ich die Schule verlassen um auf die FOS (September 2013) zugehen. Im Frühjahr 2014 entscheid ich mich dann, in Absprache mit meiner Mutter, die Schule zu verlassen und das Abitur 2015 extern anzutreten und im Eigenstudium zu bestreiten. Jedoch aufgrund von privaten Auseinandersetzungen, entschloss sie sich dann dazu den ''Geldhahn'' zu zudrehen und ich musste mich im September 2014 arbeitslos melden. Im Frühjahr 2015 hatten wir uns wieder vertragen, jedoch war ich weiterhin arbeitslos gemeldet und bekam keine Zahlungen von Ihr. Ende 2015 Beschlossen wir dann wieder das Externe Abitur in Angriff zunehmen und sie finanzierte mich zum Prüfungsabschluss. Jetzt habe ich die Prüfungen nicht bestanden. Zu erwähnen wäre noch folgendes: Ich habe am Gymnasium wenig Einsatz gezeigt und hatte eine schlechte Arbeitseinstellung. 2014 als wir die Finanzierung des Abiturs vereinbarten war meine Arbeitseinstellung ebenso noch schlecht. Jedoch über die Zeit der Arbeitslosigkeit habe ich einiges verändert.(hier hatte ich einen Deal mit dem Arbeitsamt,dass ich in einer Maßnahme halbtags arbeiten konnte und den Rest der Zeit frei hatte um mich auf das Abitur vorzubereiten. Also war ich durchaus tätig während der Zeit. Mit mir wurden ebenfalls IQ Eignungstest durchgeführt die gezeigt haben,dass ich definitiv in der Lage bin die Hochschulreife zu erlangen und zu studieren.)

    Hinzuzufügen wäre noch, dass das Externe Abitur(Bayern) wesentlich schwerer ist als das ''Normale'', da andere Notenschlüssel gelten, weniger Fächer geprüft werden, und andere Voraussetzungen zum Bestehen gelten. Ich habe mich unglaublich reingehängt die letzten Monate, leider hat es knapp nicht gereicht. Meine Mutter ist hier ebenfalls der Meinung, dass ich vollen Einsatz gezeigt habe, was meine Nachhilfe Lehrer auch bestätigen. Also ist hier nicht von mangelndem Fleiß zu sprechen. Zudem hätte ich das Abitur, unter normalen Voraussetzungen,mit höchster Wahrscheinlichkeit bestanden.

    Jedoch ist es mein großer Traum zu studieren (BWL,mit Anschluss an Marketing).

    Um das zu erreichen möchte ich gerne nochmal im Herbst (September 2016) die FOS besuchen um dort das Fachabitur zu machen.( Mir bleibt noch rechtlich ein Versuch, da das verlassen der Schule bereits als 1 Versuch zählt)

    um nochmal zu verdeutlichen:

    2013 April: Abbruch Gymnasium
    2013: September: Beginn der FOS
    2014 Januar : Abbruch FOS
    2014 Januar - 2014 August: Finazierung Mutter
    2014 September: Arbeitslos - 2015 Dezember
    2015 Januar: Maßnahme mit Vereinbarung zum Lernen auf Externes Abitur 2016
    2016 Januar: Finanzierung von Mutter für Externes Abitur bis Aktuell
    2016 Mai : Externes Abitur nicht bestanden

    Ich bitte euch hierbei, nicht subjektiv zu bewerten. Mir ist klar, dass ich selber einiges verschuldet habe. Mir geht es aber um die eventuelle Chance die mir bleibt. Deswegen bitte ich Euch um eine rein objektive Meinung.

    Nun zu meiner Frage: Habe ich mit dem Schulantritt 2016 an der FOS (September) ein Recht auf Unterhalt?

    MfG

    Silva

  2. Avatar von matti85
    matti85 ist offline

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    Standard AW: Unterhalts Forderung / Schulfinanzierung

    Sicher das du es schaffst?
    Ganz ehrlich schon mal dran gedacht in welcher finanziellen Situation sich deine Mutter befindet?
    Ich habe selbst mit 19 abi gemacht und mit 25 mein Studium (BWL) abgeschlossen und nein ich war kein Überflieger aber hab einfach gas gegeben und bin Teilzeit arbeiten gegangen und abi fand ich noch dazu echte easy im Vergleich zum Studium.

    Was as ich dir sagen will muss es das abi sein? Glaubst du das Studium ist danach ein selbstläufer? Schämst du dich nicht bezüglich des Unterhalts? Sorry du bist 23 geh arbeiten Teilzeit und das geht definitiv und wer nein sagt ist einfach zu faul.

    Und soweit ich weiß ob Bayern oder meck pomm es gibt ein zentalabi. Du suchst nur ausreden um deine sorry eigene Faulheit zununerdrückrn, du bist 23 willst du abi mach es aber geh arbeiten und Beute nicht deine arme Mutter aus. Ich hätte im Leben nicht dran gedacht meinen Eltern das anzutun. Was hast vorher gemacht das mit 23 abi noch machst? Ich bin mit 19 fertig gewesen dazu die 8. wiederholt. Heute gibt es aber nur 12 statt 13 Klassen also geht es sogar 1 Jahr schwerer. Wie lange willst du studieren bis 40 und wer soll dir das finanzieren ? Mach lieber ne Ausbildung ist das bessere für dich

  3. Avatar von Silva
    Silva ist offline
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    Standard AW: Unterhalts Forderung / Schulfinanzierung

    ouha da ist aber einer objektiv . leider kennst du dich anscheinend nicht ausreichend genug mit der sachlage aus, was aber verständlich ist. wenn jemand noch konstruktive beiträge hätte und tatsächlich sachliches wissen hat, dem wäre ich sehr verbunden.

    @matti85 : ich möchte hier eine rechtliche stellungnahme. deine persönliche meinung zu einer grundsatzdiskussion, die du hier erföffnest,darum habe ich nicht gebeten. schönen abend noch.
    lg silva

  4. Avatar von Ex-Studentin
    Ex-Studentin ist offline

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    Standard AW: Unterhalts Forderung / Schulfinanzierung

    Hallo Silva,
    ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ist, aber hier in BaWü kann man zusammen mit einer Ausbildung das Fachabi machen. Sind nur ein paar Schulstunden nachmittags mehr. Du hast zwar dann die große Hürde, eine Ausbildungsstelle zu finden, hättest dafür aber die Finanzierung geklärt und eine Ausbildung in der Tasche. Dann kannst du dann immer noch überlegen, ob du danach studieren willst.

    Liebe Grüße

  5. Avatar von Salvo
    Salvo ist offline

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    Standard AW: Unterhalts Forderung / Schulfinanzierung

    Ganz generell ist es doch aber so, dass man unterhalt bekommt maximal bis zu seinem 25. Lebensjahr, wenn man noch keine Ausbildung abgeschlossen hat, oder?

  6. Avatar von Birgit
    Birgit ist offline

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    Standard AW: Unterhalts Forderung / Schulfinanzierung

    Man muss seinen Schulabschluss, und dann die Ausbildung, aber auch zielstrebig durchziehen.
    Ansonsten hat man kein Unterhaltsanspruch.
    Du hast 2mal die Schule abgebrochen.
    Dann das Abi nicht bestanden.
    Wenn du schon das Abi nicht bestehst, wie willst du dann dein Studium durchziehen ?
    Wenn du das Abi wiederholen möchtest, such dir ein Job.
    Einen Teilzeitjob plus Kindergeld sollte zum Leben reichen.


    Eine rechtliche Stellungnahme bekommst du beim Anwalt, nicht in einem Internetforum.

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