ADAC- Verkehrsrechtsschutz Kündigung nach BGH -Rückzug

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  1. Avatar von testfahrer
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    Standard ADAC- Verkehrsrechtsschutz Kündigung nach BGH -Rückzug

    Moin.
    Ich habe vor unzähligen Jahren eine Mehrfahrzeug-Verkehrs-Rechtsschutz beim ADAC abgeschlossen.
    Einige Male wurde sie in Anspruch genommen. Ich meine aber, dass ich letztendlich immer gerichtlich obsiegt habe.
    Dann hatte ich nen Unfall vor vielen Jahren und zufällig war der ADAC der "Gegner".
    Die haben uns Beteiligte dann komplett durchleuchtet inkl. Privatdetektei usw.usw.
    Als dann suspekte Anrufe kamen und ich die Nachtigall trapsen hörte, ging ich zur Kripo und machte Strafanzeige wegen illegaler Datenspähung und Bespitzelung.
    Dies landete bei einem Beamten, der nichts Besseres zu tun hatte, als sich mit dem von mir genannten Mitarbeiter beim ADAC i.V. zu setzen.
    Als die beiden dann offensichtlich beschlossen, unsereinen gemeinsam zu fassen, begann ein Spießrutenlaufen für mich.
    Es kam kein Geld wegen dem Schaden und zusätzlich wurde von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen uns Beteiligte eingeleitet.
    Im Wege der Akteneinsicht bin ich dann an ein Konvolut von mehrereren hundert Seiten angeblichem "Belastungsmaterial gekommen, was der ADAC - Mitarbeiter im Rahmen der dortigen "Ermittlungen" zusammengetragen und zur Polzei gegeben hatte.
    Es schloß sich ein unfallanalytisches Gutachten des ADAC an, das klar feststellte, ich habe nicht gebremst usw.usw. und damit sei der Unfall nicht plausibel usw.usw.
    Vor Gericht erläueterte der Unfallanalytiker dies und die Staa bot mir dann an per Strafbefehl von 1000 Euro das zu beenden.
    Ich schrie praktisch das WORT UNDENKBAR durch das Gericht , worauf dann ein Gerichtsgutachten bestellt wurde. Aber nun kam es ganz anders: Der GA stellte fest, es war alles so wie angegeben und er machte sogar nen Schwenker in Richtung der ADAC-Analytikers und führte dessen Arbeit ad absurdum.
    Nun kam der "FREISPRUCH aus tatsächlichen Gründen" und nun konnte ich meinen Rechtsschutz beim ADAC gegen den ADAC in Anspruch nehmen, da ich nun nicht mehr verdächtig war.
    Die normalen Positionen wurden doch sehr großzügig abgerechnet, doch nun wollte ich für die zwei Fahrzeuge, die beteiligt waren und kein Stück mehr verändert worden waren Standgelder haben für ca. 900 Tage.
    Es summierten sich mit der Standgeldforderung um die 56000 Euro.
    Die Gerichte ließen mich damit jedoch nicht durchkommen und mehr als 1000 Euro kam nicht heraus. Es ging auf Kosten des ADAC bis zum BGH, wo ich dann zuletzt auf Anraten des Anwalts das Verfahren zurückzog.

    ........

    Nun kam die Kündigung des RS zum 05.07. 2016


    Auch die Ausführungen der Gerichte zur Standgeldforderung kann ich im Grunde nicht akzeptieren, aber was solls.

    Eine Kundin von mir ist übrigens mit einem medienweiten Fall und Unterstützung von mir (im Hintergrund) bis zum BGH gegangen und hat gegen einen Autohändler aus Süddeutschland gewonnen.

    Mein Fall birgt noch weitere Sprengbomben, denn durch die Akteneinsicht bin ich diverser Dokumente
    habhaftig geworden, die klare Diskriminierung von Anspruchstellern als Bettler und Arbeitslose und Rumänen belegen.

    Das ist sogar vom ADAC eingeräumt worden- angeblich "EINZELFALL", nach "engmaschigen Aktenkontrollen".
    Die haben sogar (ganz sicher versehentlich) Vorstandsschreiben zur Polizei geschickt und Vermerke wie " sie hat keinerlei Spuren oder Rückrufnummern hinterlassen" ( Detektivin wohl nach Telefonaten mit uns).
    Oder Mail an den Vorstand vom Leiter der Schadensabteilung Deutschland : " wie wir es befürchtet haben, werden wir hier so richtig vorgeführt, sollen wir denn diese unverschämt überzogenen Forderungen auch noch mit ausgleichen?"
    Die Bafin und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes waren auch schon involviert.


    Eine lange Geschichte. Wäre ich nciht so hartnäckig, hätte ich 2012 den Betrug kassiert.

    Ich war aber auch leider zu hartnäckig. Vor drei Jahren haben die mir nach Abschluß der ganzen Sache schriftlich über ein Anwaltsbüro noch 12000 Euro geboten, um nicht weiter aktiv zu werden, da ich ja die Diskriminierung noch im Petto hatte-um die es jetzt aktuell auch noch geht............... Denn jetzt ist es ja durch Rücknahme beim BGH nur zu den knapp an 1000 Euro gekommen.

    ....und wie gesagt, die Kündigung meines Verkehrs-RS

  2. Avatar von katalog49
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    Standard AW: ADAC- Verkehrsrechtsschutz Kündigung nach BGH -Rückzug

    Und was ist nun die Frage?

  3. Avatar von testfahrer
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    Standard AW: ADAC- Verkehrsrechtsschutz Kündigung nach BGH -Rückzug

    Zitat Zitat von katalog49
    Und was ist nun die Frage?
    Danke für den Hinweis. Ich muß das Ding aber aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes von unbefragten Mitbeteiligten praktisch abwürgen.
    Die Frage ist mehr oder weniger, ob die RS-Kündigung was "Normales" ist.
    Die haben ja auch nen Ruf zu vertreten und bei der Sachlage den RS zu kündigen......naja das ist sicher nicht sehr kundenfdreundlich........

    Egal, das Ding kann abtauchen.Ich glaube am besten mit mir zusammen

  4. Avatar von Bitte
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    Standard AW: ADAC- Verkehrsrechtsschutz Kündigung nach BGH -Rückzug

    Die Rechtsschutzversicherung darf immer Kündigen ganz legal nach Deutschem Recht.

    Beispiel:
    Ist man 13 Jahre Rechtsschutzversichert und man hat in den 13 Jahren 23 Fälle ( bis zu 900 Euro pro Fall ), ist der Kunde nicht Tragbar.
    Die Versicherung selber legt es aber anders aus wie z.B. Aufgrund der auffallenden kleinbeträge in den Rechtsfälle, kann bei einem großen Rechtsstreit nichts angespart werden.

    Kündigt eine Ver. hat man meist große Probleme eine zu finden die einen Rechtsschutz gibt. Da hilft auch keine SB von 300 Euro mehr !!

  5. Avatar von katalog49
    katalog49 ist offline

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    Standard AW: ADAC- Verkehrsrechtsschutz Kündigung nach BGH -Rückzug

    Du schreibst vielleicht einen Müll - und nicht nur hier. Geh mal besser zu Jappy! Da kommt man auch mit wirren Kommentaren klar!

  6. Avatar von Bitte
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    Standard AW: ADAC- Verkehrsrechtsschutz Kündigung nach BGH -Rückzug

    Zitat Zitat von katalog49
    Du schreibst vielleicht einen Müll - und nicht nur hier. Geh mal besser zu Jappy! Da kommt man auch mit wirren Kommentaren klar!
    Wenn Du der Meinung bist das sei Müll was ich hier schreibe, lass uns mal Öffentlich Treffen und ich Beleg es dir schriftlich was die Versicherung da schreibt.

  7. Avatar von katalog49
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    Standard AW: ADAC- Verkehrsrechtsschutz Kündigung nach BGH -Rückzug

    Die Versicherung selber legt es aber anders aus wie z.B. Aufgrund der auffallenden kleinbeträge in den Rechtsfälle, kann bei einem großen Rechtsstreit nichts angespart werden.
    Da benötige ich kein persönliches Treffen. Wenn Du so sprichst wie Du schreibst, verstehe ich kein Wort!

  8. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: ADAC- Verkehrsrechtsschutz Kündigung nach BGH -Rückzug

    Wenn Du der Meinung bist das sei Müll was ich hier schreibe, lass uns mal Öffentlich Treffen und ich Beleg es dir schriftlich was die Versicherung da schreibt.
    Teile uns doch einfach öffentlich hier mit, was die Versicherung "da schreibt".

  9. Avatar von Bitte
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    Standard AW: ADAC- Verkehrsrechtsschutz Kündigung nach BGH -Rückzug

    Siehe Schreiben.




    Setzt man sich mit diesem Schreiben in verbindung mit der Versicherung ( Persönlich an einen Berater ), folgt die Info die ich sagte.


    Die Versicherung selber legt es aber anders aus wie z.B. in so einem Schreiben. Aufgrund der auffallenden kleinbeträge in den Rechtsfälle, kann bei einem großen Rechtsstreit nichts angespart werden.
    Wie soll ich es anders schreiben ??

  10. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: ADAC- Verkehrsrechtsschutz Kündigung nach BGH -Rückzug

    Es bleibt wirr.

  11. Avatar von katalog49
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    Standard AW: ADAC- Verkehrsrechtsschutz Kündigung nach BGH -Rückzug

    Sehr, sehr wirr! Er versteht scheinbar nicht, dass in erheblichem Unfang eintretende kleine Inanspruchnahmen der Rechtschutzversicherung zur Kündigung führen, ein einziger großer aber nicht. Er erkennt die risikotechnischen Zusammenhänge nicht und schreibt deswegen wirres Zeug. Er wollte einfach seinen Frust über die Kündigung irgenwo loswerden.

  12. Avatar von Bitte
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    Standard AW: ADAC- Verkehrsrechtsschutz Kündigung nach BGH -Rückzug

    Ich hab keinen frust im gegenteil ich bin Hochzufrieden mit der Mecklenburgischen Ver.

    Hier geht es um was ganz anderes !! Auf der eine Seite sagt die Ver. das Geld wandert in einen Topf wo jeder Versicherer einbezahlt und daruaß wird je nach Fall auch bezahlt.
    Auf der andere Seite sagt die Ver. aber auch, für einen größeren Fall sollte etwas mehr angespart sein vom Versicherten selbst und deswegen die Wortlauten wie im Brief zu sehen.

    Das zeigt mir ganz klar, die Ver. wollen Geld verdienen und Kunden die in 10 Jahren mal 2 fälle hatten sind profitabler als Kunden die in 10 Jahren 9 Fällen hatten und somit gekündigt werden.
    Man zahlt Geld ein mit SB 150 oder 300 Euro und denoch wird man gekündigt !!

  13. Avatar von katalog49
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    Standard AW: ADAC- Verkehrsrechtsschutz Kündigung nach BGH -Rückzug

    Wie wurde schon geschrieben: "Es bleibt wirr!"

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