Hallo,
lt.§ 5 VVG soll auch auf den Versicherungsschein, die Versicherungbedingungen u.Verbraucherinformationen hingewiesen werden.

In unserem Vertrag weist die Versicherung "auf schriftlich abgegebene Erklärungen", alsdann auf allgemeine Bedingungen und Verbraucherinformationen hin.

Zu der Abweichung wurde uns mitgeteilt dass dies noch nicht höchstrichterlich entschieden sei.

Kann mir jemand einen Rat geben?
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Vielen Dank.