Rücklage für Immobilienobjekt

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  1. Avatar von Angka
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    Standard Rücklage für Immobilienobjekt

    Inwieweit können die geleisteten Rücklagebeträge für Immobilienobjekte in der Steuererklärung als Ausgaben geltend gemacht werden:
    Gesamtbetrag der im Steuerjahr geleisteten Rücklage;
    oder nur die im Steuerjahr entnommenen/ verwendeten Beträge daraus (z.B. für die Reparaturen) ?

  2. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Rücklage für Immobilienobjekt

    Zitat Zitat von Angka
    Inwieweit können die geleisteten Rücklagebeträge für Immobilienobjekte in der Steuererklärung als Ausgaben geltend gemacht werden:
    Gesamtbetrag der im Steuerjahr geleisteten Rücklage;
    oder nur die im Steuerjahr entnommenen/ verwendeten Beträge daraus (z.B. für die Reparaturen) ?
    Wenn Du die Instandhaltungsrücklagen bei Wohnungseigentümergemeinschaften meinst, dann nur die entsprechend verwendeten Entnahmen im Jahr der Entnahme?

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