Grundschuld - steurliche Aspekt

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  1. Avatar von Angka
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    Standard Grundschuld - steurliche Aspekt

    Wenn X grundschuld zu Gunsten von Y eintragen läßt,
    inwieweit ist dies steuerlich relevant ?
    und ob hiervon das Finanzamt erfährt, von wem ?
    weiß jemand hier ?

  2. Avatar von bobodda
    bobodda ist offline

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    Standard AW: Grundschuld - steurliche Aspekt

    Ich bin KEIN Steuerberater und kann hier nur eine "Laien-Meinung" wiedergeben, für die ich nicht haften kann,

    aber ich bin ziemlich sicher, dass das keine Steuerliche Relevanz hat.

    Warum auch ? Es findet ja kein Eigentumsübertrag oder eine "Einnahme" oder ein "Geldwerter Vorteil" statt.

    Eine wunderbare Möglichkeit in meinen Augen, welche den Beleihungsauslauf beim Immobilienkauf drücken kann.
    (um somit einen günstigeren Zins zu bekommen)

    Um auf Nummer sicher zu gehen hilft sicher ein Anruf beim freundlichen Finanzamt des Vertrauens

  3. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Grundschuld - steurliche Aspekt

    Zitat Zitat von Angka
    Wenn X grundschuld zu Gunsten von Y eintragen läßt,
    inwieweit ist dies steuerlich relevant ?
    Ich habe einem Freund für ein privates Baudarlehen eine Grundschuld abtreten lassen. Steuerlich relevant war es insofern, dass ich für die vermietete Immobilie die Zinsen und sonstigen Finanzierungskosten (Grundschuldkosten) zum Abzug brachte. Selbst wenn keine Zinsen fließen, kann es steuerliche Konsequenten haben (Schenkungssteuer).
    Zitat Zitat von Angka
    und ob hiervon das Finanzamt erfährt, von wem ?
    Von den Beteiligten, die müssen die sich daraus ergebenden steuerliche Konsequenten melden. Vielleicht schaut sich das Finanzamt auch mal die Einnahmen des Notars an und zieht Schlussfolgerungen.

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