Wohnung zur Selbstnutzung finanzieren ohne EK?

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  1. Avatar von theAzzi
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    Standard Wohnung zur Selbstnutzung finanzieren ohne EK?

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine recht allgemeine Frage, da ich mehr oder weniger gerade erst anfange mich damit auseinander zu setzen. Gerne auch auf weiter führende Links oder Threads verweisen, wo ich mich schlau lesen kann!

    Wir spielen aktuell mit dem Gedanken eine Wohnung mit Garten zu suchen. Lage im Speckgürtel von Düsseldorf Richtung Essen. Noch nichts konkretes in Aussicht, aber es würde auf ~250.000€ hinaus laufen, wenn man sich den Markt anschaut. Sowohl meine aktuelle Arbeit als auch unsere Konzernzentrale wären somit erreichbar + viele weitere potentielle Arbeitgeber, Airport und sonstiges. Also eine Lage, mit der man gut und lange leben kann. Preise in meinen Laienaugen nicht so überbewertet wie in Ddorf selber (dort wohnen wir aktuell).

    Einkommen
    Ich selber habe ein Einkommen von ca. 3.500€ Netto plus Sonderzahlungen, die größtenteils in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Arbeitgeber ist sehr solide, ich rechne mir gute Chancen aus mein Brutto Einkommen in den nächsten 2-3 Jahren von ~70T€ auf 80-90T€ pro Jahr zu steigern. Wir haben einen Sohn, meine Frau ist in Elternzeit und wird danach zunächst halbtags arbeiten. Ich rechne mal mit 12T€ Brutto Jahreseinkommen.

    edit:
    Kleine Ergänzung, wenn auch ein sehr unschönes Thema: Meine Mutter (Vater bereits verstorben) hat bereits eine Krebserkrankung hinter sich und ist akut Schlaganfall gefährdet. Sie besitzt 2 Immobilien (Wert konservativ: 80T€ und 150T€). Ich gehe irgendwann von einer Pflege in vernünftiger Umgebung aus, in Summe bleiben also vielleicht ~130T€ als Alleinerbe). Die Eltern meiner Frau besitzen auch eine Immobilie und sind Ende 60, aber Sie hat 3 Geschwister, daher nicht viel zu erwarten.

    Vorhandene finanzielle Mittel
    Ich habe eine Berufsausbildung + Studium absolviert, bin also erst spät eingestiegen und habe erst 4 Berufsjahre hinter mir. Ich habe aktuell ca. 12T€ auf dem Konto als Puffer (+ das jeweilige Monatsgehalt), 4,6T€ als Aktien, 12T€ auf einem Bausparvertrag (müsste noch mal rein gucken, glaube keine all zu guten Konditionen. Wäre Zuteilungsreif bei ~15T€ und würde bei nicht in Anspruchnahme des Bauspardarlehens mit 16T€ ausgezahlt werden).
    Gleichzeitig läuft noch ein Autokredit mit ungefähr 9T€ Restschuld. Das Fahrzeug ist noch sehr gut in Schuss und relativ jung, also hier kein großes Risiko.

    Dieses ist aber gleichzeitig der Puffer. Als junger Familienvater (5 Monate alter Sohn) möchte ich gerne eine Sicherheit behalten! Außerdem kommen ja noch Möbel und sonstiges dazu, die sich auch nicht durch Luft und Liebe finanzieren.

    Kernfrage
    Bei einem Kredit, der den Verkehrswert der Immobilie übersteigt, bekommt man ja vermutlich deutlich schlechtere Zinsen. Ich vermute ein Kauf wäre zum derzeitigen Zeitpunkt unvernünftig. Andererseits locken aktuell noch die günstigen Zinsen und die Preise klettern auch weiter.
    Mit allen Kaufnebenkosten käme man ja auf 250T€ + 10% = 275T€ Kaufpreis.

    Daher meine Frage an die Experten: Was könnt Ihr mir für Tipps geben? Generell sein lassen? Wenn doch möglich, wie würdet Ihr dieses angehen?

    Vielen Dank schon einmal für alle Antworten!

    Michael

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnung zur Selbstnutzung finanzieren ohne EK?

    Hallo theAzzi,

    können die Wohnungen der Mutter als Ersatzsicherheit dienen, sprich können sie mit beliehen werden?

  3. Avatar von theAzzi
    theAzzi ist offline
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    Standard AW: Wohnung zur Selbstnutzung finanzieren ohne EK?

    Haben ein sehr gutes Verhältnis, möchte Ihr aber keinen Nachteil in irgend einer Form bescheren (habe mich mit dem Thema noch nicht beschäftigt). Generell vertrauen wir uns aber sehr und sie würde vermutlich fast alles für meine Familie und mich tun.

    Gehaltsmäßig wird sich übrigens deutlich schneller als Gedacht etwas tun, hatte gerade ein sehr überraschendes Gespräch mit unserem CEO :-).

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnung zur Selbstnutzung finanzieren ohne EK?

    Wenn die Wohnungen der Mutter beleihen werden können fügen sie ihr damit erstmal keinen Schaden zu, desweiteren wäre ein Finanzierungsvorhaben dann jetzt schon zu realisieren. Inwieweit das alles Sinn macht, kann man nur bei individueller Betrachtung ihrer Ausgangslage beurteilen.

    Mal Grundsätzliches zu Ersatzsicherheiten: Wenn die Kredite immer bezahlt werden, belangt man die ETW's nicht. Kann man nicht mehr bezahlen, werden sie ETW'S auch dann nicht belangt, wenn durch Verkauf die Kredite zurück geführt werden können. Gelingt selbst das nicht, kann ein etwaiger Fehlbetrag nach Verkauf weiter von ihnen bedient werden, auch dann belangt man die ETW's noch nicht.

    Ggf. macht die Beleihung der Wohnungen sogar Sinn, sollte - was um Gottes Willen niemand wünscht - der Gesundheitszustand ihrer Mutter auf eine dauerhafte Pflege zulaufen.

  5. Avatar von theAzzi
    theAzzi ist offline
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    Standard AW: Wohnung zur Selbstnutzung finanzieren ohne EK?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ggf. macht die Beleihung der Wohnungen sogar Sinn, sollte - was um Gottes Willen niemand wünscht - der Gesundheitszustand ihrer Mutter auf eine dauerhafte Pflege zulaufen.
    Könnten Sie diesen Punkt eventuell noch einmal ausführen bzw. einen weiterführenden Link posten? Die Wahrscheinlichkeit ist leider aufgrund diverser gesundheitlicher Umstände relativ wahrscheinlich. Ich vermute eine beliehene Wohnung wird nicht als Vermögen in Betracht gezogen oder ähnliches?

    Wie würde so etwas konkret aussehen?

    Meine Mutter beleiht Immobilie a oder b (bereits vorhandene) mit einem Kredit und stellt mir diesen zur Verfügung. Nehmen wir mal an mit 60T€.
    Damit hätte ich dann 50T€ = 20% EK (20% gibt in den meisten Fällen bereits einen besseren Zinssatz, habe ich mal gehört?) und 10T€ "Unterstützung" für die Nebenkosten. Die restlichen 200T€ nehme ich als (recht günstigen) Kredit von Bank Nr. 2 auf. Ich tilge dann 2 Kredite Parallel (einen eigenen und den meiner Mutter), die beide relativ günstig sind.

    Ist das so korrekt?

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnung zur Selbstnutzung finanzieren ohne EK?

    Nein, ihre Mutter beleiht nichts, sie beleihen die Wohnungen ihrer Mutter.

    Sie sind der Darlehensehmer und besichern nicht nur das Kaufobjket, sondern auch die Wohnungen ihrer Mutter. Somit haben sie die persönliche Haftung sowie die dingliche auf dem Kaufobjekt und die Mutter hat eine dingliche Haftung auf ihren Wohnungen, aber keine pserönliche Haftung. Persönlich wird ihre Mutter für die Kredite nie haftbar gemacht, nur dinglich.

    Die Verteilung der Grundschulden auf den Objekten nimmt man dann so vor, als dass ein günstiger Beleihungswert entsteht.

  7. Avatar von theAzzi
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    Standard AW: Wohnung zur Selbstnutzung finanzieren ohne EK?

    Danke nochmals für die Antwort!

    Noch mal für mich als unerfahrenen Neuling, was würde ich alles an Dokumenten benötigen? Ich möchte ungerne zu Zeitpunkt X die passende Immobilie finden und dann hektisch alles zusammen suchen müssen, sondern hätte gerne die passenden Unterlagen Parat :-).

    - Arbeitsvertrag mit Gehaltsangabe
    - Gehaltsabrechnungen der letzten 2-3 Monate
    - Nachweis über Elterngeld meiner Frau (fällt kaum ins Gewicht, aber kann man ja mitnehmen)
    - Eine Bewertung der Immobilien meiner Mutter? Wie aktuell müsste diese sein?
    - Eine Einverständniserklärung meiner Mutter, Ihre Immobilie als Sicherheit zu beleihen?

    - Unterlagen über die Immobilie, erst nach Festlegung auf eine konkrete Immobilie erhaltbar, daher nicht vor zu bereiten.

    __________________________________________________ ________
    Nochmals explizit nachgefragt: Kann jemand einschätzen, wo der Zinssatz ca. (!) liegen würde bei einer Zinsbindung von 15 bzw. 20 Jahren und 3% Tilgung?

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnung zur Selbstnutzung finanzieren ohne EK?

    Hallo TheAzzi

    Persönlich
    - letzten 3 Lohnabrechnungen
    - letzte Renteninformation
    - letzter Steuerbescheid, wenn vorhanden
    - Elterngeldbescheid
    - Kopien vorhandener Darlehensverträge
    - Kopie Perso
    - Eigenkapitalnachweis, wenn einzusetzen

    Kaufobjekt
    - Lageplan, bzw. Auszug aus der Liegenschaftskarte
    - Wohnflächenberechnung, wenn - da ETW - vorhanden
    - Teilungserkläung nebst Nachträgen
    - Innenfotos, Fotos vom Gebäude
    - Grundrisse
    - Kaufvertragsentwurf oder Grundbuchauszug

    Gleiches gilt für das Objekt der Mutter, hier ist allerdings ein aktueller Grundbuchauszug - nicht älter als 3 Monate - von Nöten.

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