Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

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  1. Avatar von Mongol08
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    Standard Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

    Hallo, ich lese hier schon eine Weile mit und habe eine Anfrage.
    Wir haben vor ca. 10 Jahren ein Haus gebaut und es gab durch Unachtsamkeit unsererseits vor ca. 3 Jahren Probleme, sodass die damalige Finanzierung durch die Bank gekündigt
    wurde. Die Zwangsversteigerung wurde angeordnet aber nach 2 Wochen wieder gelöscht , da der geforderte Ablösebetrag dann bezahlt wurde( aus verschiedenen Quellen).
    Dies ist auch im Grundbuch vermerkt. Also die Anordnung als auch die Löschung bzw. Erledigung der Löschung.
    Dies ist ca. 2 Jahre her und nun möchte ich mir gerne auf diesem Weg Kapital beschaffen.Zu den Daten: Hauswert lt. Gutachter: 360000 Euro. Beschaffen würde ich mir gerne
    die Hälfte, also 180.000 Euro. Das Netto-EK von meiner Frau (beide Arbeiten als Beamte bzw. Angestellter im Ö-Dienst)und mir beträgt 5000 Euro.Der SchufaSCore ist bei beiden 99 % und dort ist
    auch nichts vermerkt.
    Die ersten Anfragen bei Buugeldvermittlern ergaben dass es wegen diesem ZV-Vermerk sehr schlecht aussieht.
    Kann man diesen Vermerk beim Grundbuchamt überhaupt löschen lassen?
    Was meinen Sie , gibt es da Möglichkeiten ?? (ausser bei den banken die einen erheblichen Aufschlag nehmen )?

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

    Um welche Art der Immobilie handelt sich bei Ihnen? EFH - DHH - Zweifamilienhaus?

    Für was möchten Sie das Darlehen - die EUR 180.000 - verwenden?

  3. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

    Welche Summe wurde abgelöst? Wovon? Ist die Kapitalbschaffung für die Rückführung der seinerzeit aufgewendeten Gelder vorgesehen?

    Der Zwangsversteigerungsvermerk führt nicht zwangsläufig zu der Ablehung eines positiven Kreditvotums. Ebenso muss es keine horrenden Zinsaufschläge für das Darlehen geben.

  4. Avatar von Mongol08
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    Standard AW: Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

    Hallo, es ist ein EFH mit integr. Doppelgarage. 360 Qm. Hochwertige Ausstattung mit Teilkeller und Dachboden komplett ausgebaut.Die jetzige Kapitalbeschaffung soll für die Rückführung der aufgewendeten Gelder gelten.
    Ansonsten ist noch zu sagen, dass es keinerlei laufenden Kredite o. ä. gibt.

  5. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

    Wäre die Unachtsamkeit erklärbar?

    Haben Sie damals nach Kreditkündigung und Abwicklung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen?

    Waren beide Eigentümer?

    Wer war die kündigende Bank?

  6. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

    @Mongol08,

    Eigentlich sollte eine Kapitalbeschaffung aufgrund der angegebenen Daten problemlos möglich sein.
    Kapitalbeschaffung ohne Verwendungsnachweis.

  7. Avatar von Mongol08
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    Standard AW: Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

    Vorfälligkeitse. wurde bei der ING-DIBA bezahlt. Kreditnehmer waren beide.

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

    Wenn die Bank den Kredit gekündigt hat, hätte sie keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen. Gibt ein klares BGH Urteil dazu. Das Geld bekommt ihr wieder zurück!!!!

  9. Avatar von isasuhl
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    Standard AW: Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

    Den Zwangsversteigerungsvermerk aus dem Grundbuch löschen ist sehr schwierig. Da tun sich die Grundbuchämter sehr schwer. Wir konnten bisher in einem Fall in Bayern den Eintrag löschen lassen. Ansonsten gibt es für Ihre Anfrage auf jeden Fall eine Lösung. Gerne können Sie sich dazu unverbindlich bei mir melden. Tel. kostenfrei 0800-3 35 17 03 oder schreiben Sie mir eine Nachricht. info@ihr-bankpartner.de
    Besuchen Sie uns auch gerne auf www.ihr-bankpartner.de
    Es grüßt Sie Sandra Schmidt von isasuhl

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

    Hallo isasuhl,

    auch für dich gilt, beteilige dich rege an Hilfestellungen, Lösungsvorschlägen und Antworten für die Threadersteller.

    Es befremdet wenn du hier mit Signatur reinplatzt, dich soagr in der Antwort mit Telefonnummer anbietest. Mit kompetenten Antworten, vor allem kontinuierlichen Beteiligungen an dieser Gemeinschaft über eine gewisse Zeit hinweg verschaffst du dir Respekt und den Anspruch, direkt von den TE's angeschrieben zu werden.

    Ansonsten bleibt dir noch die Möglichkeit über eine PN deine Dienstleistung anzubieten, ohne hier den Nachweis erbracht zu haben, den TE's eine Mehrwert zu bringen.

  11. Avatar von isasuhl
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    Standard AW: Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

    Danke für den Hinweis noelmaxim. Ich werde dies natürlich in Zukunft beachten. MFG

  12. Avatar von Mongol08
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    Standard AW: Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

    Hallo, danke für die Antworten.
    Wir sind noch am Überlegen ob wir das auf dieser Weise machen,Hängt halt von den Konditionen und Bedingungen ab.
    Nochmal zu den Facts.
    EK Beide 5500 Euro netto
    Hauswert lt. Gutachter: 360000
    Benötigtes kapital 170- 180.000
    EK ist auch noch vorhanden in höhe von ca. 40.000 Euro.Dies wollten wir aber eigentlich nicht anrühren(Aktien+Fonds)

    Danke vorab.

  13. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

    @Mongol08, ist es richtig dass Sie ein lastenfreies Grundbuch haben und einen gelöschten Zwangsversteigerungsvermerk und möchten nun Kapital aufnehmen wie Sie am 01.09.2016 schreiben?
    Für was möchten Sie das Geld denn verwenden? Freie Verwendung? oder Kauf Immobilie oder was ganz anderes?

  14. Avatar von spassinnebacken
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    Standard AW: Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

    Hat er doch geschrieben: Zur Rückführung der seinerzeit zur Abwendung der Zwangsversteigerung aufgewendeten Gelder.

  15. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

    @spassinebacken, Sie haben Recht. Mongol08 hat geschrieben dass er das Darlehen zur Rückführung der "Abwendung der Zwangsversteigerung aufgewendeten Gelder" verwenden möchte.

    Dies ist nach wie vor möglich. Jedoch nicht mit Rosa Wolken Konditionen.

  16. Avatar von Mongol08
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    Standard AW: Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

    Hallo, danke für die Antworten.Mit was für Zinssätze müsste man denn in etwa rechnen für 5 , 10 oder 15 Jahre?

  17. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

    Hallo Mongol88,

    das kann man nachhaltig doch überhaupt nicht berechnen und wenn ihnen einer Zinssätze nennt ohne die Unterlagen gesichtet zu haben, weitere Informationen angefordert zu haben dann sind diese Zinssätze nichts wert.

    Der Zwangsversteigerungsvermerk ist erst einmal ein KO Kriterium, das laufen und klicken sie sich einen Wolf, wollen sie da ein nachhaltiges Ergebnis erhalten.

    Wenden sie sich an einen erfahrenen, unabhängigen und seriösen Finanzierungsmakler und senden ihm die angeforderten Unterlagen zu. Dieser wird ihnen dann ein Angebot ausarbeiten, ein Angebot welches mit den in Frage kommenden Banken ab bzw. besprochen ist und somit seine Nachhaltigkeit erfährt.

  18. Avatar von Mongol08
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    Standard AW: Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

    Ok, danke für die Antworten. ne Frage noch: Gibt es einen Art Verzeichnis, wo ich diese Finanzmakler finden kann?

  19. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Anschlussfinanzierung bzw. Kapitalbeschaffung

    Hallo, Sie können schauen ob jemand im www.vermittlerregister.info eingetragen ist.
    Ansonsten gibt es in Deutschland viele seriöse Finanzvermittler, sicherlich auch einen oder eine geeignete für Sie.
    Wo wohnen Sie denn in Deutschland?
    Auch über die Ferne hin kann man sich gerne mit Ihnen verständigen.

  20. Avatar von Mongol08
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