Beteiligungszertifikat der Allgemeinen Beamten Kasse , Kreditbank GmbH Berlin

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  1. Avatar von Hanni
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    Standard Beteiligungszertifikat der Allgemeinen Beamten Kasse , Kreditbank GmbH Berlin

    Hallo,
    kurz zum Stand:

    1997 kaufte ich ein Beteiligungszertifikat von der Allgemeinen Beamten Kasse Berlin.
    Der Vorzugsgewinnanteil beträgt 7,30 % des Nominalbetrages der stillen Vermögenseinlage.
    Eine Laufzeit ist nicht vereinbart.
    Über die Risiken wurde ich etwas mündlich aufgeklärt (bei Insolvent ist nachzuschießen)

    Im August 2016 wurde mir dieses gekündigt (per Einschreiben) mit der Begründung - ich zitiere
    "... wie Sie sicher aus der Presse und den Medien entnommen haben, gelten für Banken bezüglich der stillen Vermögenseinlagen neue Richtlinien der Europäischen Union. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir den Gesellschaftsvertrag über die stille Vermögenseinlage zwischen Ihnen und der ABK Allgemeine Beamten Bank AG in Höhe von Euro ... zum 31. Dezember 2019 kündigen...". Es folgt wie die Rückzahlung bis Mai 2020 erfolgen wird.

    Darauf antworte ich im August sinngemäß (auch per Einschreiben):
    ... ich bin nicht informiert durch die Medien und erwarte über die Bank diese Informationen, ich bitte um Offenlegung dieser Richtlinien ... und Ich bin nicht einverstanden mit der Kündigung.

    Darauf erhielt ich einen Anruf von dieser Bank. Im Prinzip wurden Punkte genannt:
    - ihr Einschreiben haben wir erhalten
    - man müsse mir nichts offenlegen
    - unter uns gesagt - 7,30 % so hoch, wie es diese z.Z. nirgendwo mehr gibt, natürlich ist das wichtig
    - Eine still. Beteiligung sei nicht gedeckt bei Insolvenz (das Risiko ist ja bekannt gewesen)
    - und selbstverständlich können wir auch kündigen

    Ich erwiderte, wenn die hohen Zinsen der Grund sind (das wurde ja in einigen Sätzen in den Vordergrund gerückt während des Telefonats), dann so ich - hätte man dieses als Grund angeben müssen und nicht als Begründung neue Richtlinien der EU anführen dürfen. Das wäre ja dann eine Lüge gewesen. Ich blieb bei meiner Nichtanerkennung und sagte, dass ich natürlich eine schriftliche Begründung nach wie vor erwarte.

    Heute bekam ich eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unterzeichnet auch vom Leiter Recht / Beschwerdemanagement.
    Ich zitiere:

    "... in der vorbezeichneten Angelegenheit möchten wir Ihnen unter Bezug auf Ihr vorgenanntes Schreiben mitteilen, dass die Kündigung des bestehenden Gesellschaftsvertages auf der Grundlage des § 2 der auf der Rückseite des Gesellschftsvertrages abgedrucckten Bedingungen erfolgte..."

    Ja, stimmt, da gibt es den § 2 - "wird es nicht 36 Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigung kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen."

    Viel Text - nun meine Frage:

    Kann von der Bank einfach gekündigt werden? Ein Grund wurde im zweiten Schreiben nicht wirklich angegeben (außer der dem § 2). Auf diese Richtlinien der EU (Begründung im ersten Schreiben) wurde nichts geschrieben.

    Natürlich leihe ich der Bank Geld, um davon dann auch zu profitieren - über Zinsen. Es liegt kein wirklicher Grund vor -keine Insolvenz, denn davon müsste ich ja informiert werden, das wäre ein Grund.

    Ich vermute, dass die Bank keine Lust mehr hat, diese heute nicht mehr üblichen Zinsen zahlen zu wollen. Gut geht es der Bank trotzdem. Sie könnte es sich leisten, weiter diese Zinsen zu zahlen. Es handelt sich übrigens nur um ein 4stelliger Betrag ! Also Kleingeld für eine Bank. Von daher gehe ich davon aus, dass ich weiterhin auf dem Vertrag bestehen sollte.


    Kann mir einer verbindlich evtl. mit einem Grund ( möglichst für mich natürlich) helfen ?

    Vielen Dank schon mal Hanni

  2. Avatar von HerrHubert
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    Standard AW: Beteiligungszertifikat der Allgemeinen Beamten Kasse , Kreditbank GmbH Berlin

    Moin Hanni,

    wie du schon erwähnt hast, gibt es den §2, der eine Kündigung klar erlaubt. Dieser war immer Bestandteil des Vertrages. Somit ist die Kündigung wirksam.

    Gruß

    Michael

  3. Avatar von Hanni
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    ja, ursprünglich ging ich davon aus, dass dieser Paragraph nur für den still. Beteiligten gilt. Was mich wirklich stört , ist die Begründung im ersten Brief. Warum ? Hätten doch gleich schreiben können, wir kündigen mit Paragr. 2.
    Aber danke für Deine Aantwort. Wahrscheinlich geht mir nun der schöne Zinssatz flöten, war immer ein paar Tage Ostseeurlaub!
    Gruß Hanni

  4. Avatar von HerrHubert
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    Hmmm, etwas komisch ist das schon.

    Warum einen anderen Grund vorschieben, wenn man ganz herkömmlich kündigen kann.

    Aus der Ferne ist das natürlich unmöglich zu beurteilen.

    Ich würde die gesamten Unterlagen auf jeden Fall nochmal genau prüfen. Vielleicht ist das Kündigungsrecht eingeschränkt oder bezieht sich wirklich nicht auf den gesamten Vertrag.

    Gruß Michael

  5. Avatar von Hanni
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    Standard AW: Beteiligungszertifikat der Allgemeinen Beamten Kasse , Kreditbank GmbH Berlin

    Ich hab schon überlegt, ob ich nicht mal so einen Verbraucherschutz besuche, ob es dort auch dafür Fachleute gibt? Muss ich herausfinden.
    Gruß Hanni

  6. Avatar von HerrHubert
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    Gruß Michael

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    Standard AW: Beteiligungszertifikat der Allgemeinen Beamten Kasse , Kreditbank GmbH Berlin

    Es klingt doch deutlich besser, wenn die Bank der Politik den schwarzen Peter zu schiebt, anstatt zu schreiben, dass die Einlage für die Bank zu teuer ist.

    Also erstmal rufunschädlich probieren. In der Annahme, dass 99% die Irrungen aus Brüsel als Kündigungsgrund nicht in Frage stellen, ist das eine gute Taktik.
    Den verbleibenden Prozent kann man dann die Wahrheit sagen.

  8. Avatar von Hanni
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    Standard AW: Beteiligungszertifikat der Allgemeinen Beamten Kasse , Kreditbank GmbH Berlin


    Danke! Ich habe soeben meinen Gedanken in die Tat umgesetzt und die Berliner Verbraucherzentrale angerufen, da ging auch sofort jemand ans Telefon. Nun hab ich einen Termin am 5. Oktober (der Berater ist im Urlaub) -Anlage Rechtsberatung - Kosten nur 40,00 €.
    Da das noch ein bisschen hin ist, dachte ich, der Bank einen Brief zu senden, in welchem steht, dass verschiedene Kündigungsgründe mich stutzig machen und ich mich rechtsberaten lassen werde.

    Wäre das in Ordnung? Ich weiß ja nicht wie lange ich mit einem Widerspruchschreiben warten kann.

  9. Avatar von Hanni
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    Zitat Zitat von BenniG
    Es klingt doch deutlich besser, wenn die Bank der Politik den schwarzen Peter zu schiebt, anstatt zu schreiben, dass die Einlage für die Bank zu teuer ist.

    Also erstmal rufunschädlich probieren. In der Annahme, dass 99% die Irrungen aus Brüsel als Kündigungsgrund nicht in Frage stellen, ist das eine gute Taktik.
    Den verbleibenden Prozent kann man dann die Wahrheit sagen.

    ja, so kann es gut sein. Klingt aber leider auch so, als können die mir kündigen ohne Gründe!

  10. Avatar von frankie99
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    Hallo Hanni,

    ich habe gerade (Dez. 2019 nach mehr als 20 Jahren Laufzeit) auch so ein Kündigungsschreiben erhalten.
    Was ist denn nach dem Gespräch mit der Verbraucherzentrale herausgekommen?
    Lohnt es sich, Widerspruch einzulegen?

    Vielen Dank für ein Update.
    MfG
    Frank

  11. Avatar von Hanni
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    Hallo Frank, die dürfen kündigen, ist rechtens. Dazu wurde auch schon im TV berichtet.
    Kündigen dürfen beide Seiten gemäß Fristenregelung, so die Auskunft der Verbraucherzentrale.
    Ja, dann mal trotzdem frohe Weihnachten!
    Grüße

  12. Avatar von frankie99
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    Hallo Hanni,

    vielen Dank für die schnelle, leider negative - aber schon befürchtete - Antwort.
    Dir/Ihnen auch ein schönes Weihnachtsfest

    Viele Grüße
    Frank

  13. Avatar von Hanni
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    Natürlich kenne ich deinen Vertrag nicht, genau lesen bitte.
    Danke auch für die Wünsche
    Grüße Hanni

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