Grundsätzlich haben Sie immer binnen drei Monaten nach Ablauf der vereinbarten Versicherungszeit die Möglichkeit Ihre Versicherung zu kündigen. Sie können beim Schadensfall den Vertrag auch innerhalb eines Monats nach der Entschädigungsverhandlung kündigen. Haben Sie einen Rechtsschutz nach 1994 abgeschlossen, so müssen Sie davon ausgehen, dass die Versicherungsgesellschaft eine Klausel verwendet hat, nach der Sie die Versicherung erst nach zwei Schadensfällen binnen einem Jahr kündigen können.

Um das Absenden Ihres Kündigungsschreibens zur Not auch nachweisen zu können, sollten Sie die Kündigung grundsätzlich per Einschreiben versenden. Verzögerungen auf dem Postweg sollten Sie immer einkalkulieren und Ihr Kündigungsschreiben rechtzeitig versenden.

Sie haben auch die Möglichkeit Ihr Schreiben per Telefax zu versenden, aber bei dieser wesentlich günstigeren und einfacherern Methode sollten Sie darauf achten, dass Sie einen ausführlichen Sendebericht im Falle eines Falles vorlegen können. Denn nur mit einem Sendebericht können Sie nachweisen von welcher Nummer zu welchem Empfänger Sie das Schreiben verschickt haben.