Wenn die Versicherungsprämie, ohne das man die Versicherungssteuer berücksichtigt, im Vergleich zum Beitrag des ersten Versicherungsjahres um mehr als 25 % oder im Vergleich zum Beitrag des Vorjahres um mehr als 5 % ansteigt, haben Sie Kündigungsrecht. Der Versicherungsvertrag kann zum Wirksamkeitsdatum der Beitragserhöhung gekündigt werden.

Wenn Sie vor dem Datum der Erhöhung eine Benachrichtigung darüber bekommen, muss das Kündigungsschreiben vor dem Wirksamkeitsdatum bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein. Es gibt Gesellschaften, die ihre Versicherungskunden über eine Prämienerhöhung nicht rechtzeitig unterrichten.

Der Versicherte erfährt davon, nachdem es wirksam geworden ist. In solch einem Fall hat der Versicherte natürlich das Recht, eine rückwirkende Kündigung einzureichen. Dies sollte sofort nach Eingang des Informationsschreibens geschehen.