Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

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  1. Avatar von Sammy2016
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    Standard Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    Guten Tag zusammen,

    folgende Frage zu einer Baufi-Prolongation bzw. Forwarddarlehen:

    Mein Arbeitgeber bietet derzeit an, dass sich Mitarbeiter freiwillig für einen Sozialplan melden. Diese Option wäre mehr als interessant für mich da die Abfindung sehr hoch ist und mein Wunsch nach einer Veränderung (neuer Job oder Selbständigkeit) dadurch realisierbar wäre.

    Dennoch wäre der Zeitpunkt des Ausscheidens (in ca. 1,5 Jahren) 1 Jahr vor Auslauf meiner aktuellen Baufinanzierungs-Zinsfestschreibung und ich kann aufgrund des langen Zeitraums noch nicht sagen, ob die Ziele bis dahin wirklich geklappt haben und ich wieder über ein wie heute hohes Einkommen verfüge.

    Eckdaten:

    - Wert der Immobilie ca. 380.000 €
    - Prolongationsbedarf ca. 230.000 €
    - mtl. Rate laut Anfrage Forwarddarlehen ca. 700€ (1,5% plus 2% Tilgung)
    - Sparguthaben ca. 30.000 €
    - zusätzlich die Abfindung als Puffer

    Lt. tel. Rückfrage mit der Bank meiner Baufi könnte ich im Januar zu sehr guten Konditionen bereits das Forwarddarlehen abschliessen welches dann Ende 2018 zur Auszahlung käme. Dies erfolgt ohne erneute Bonitätsprüfung.

    Ich gehe aber davon aus, dass vor der Prolongation nochmal die Bonität geprüft wird.

    Was wäre, wenn ich bis dahin nicht in einem festen Anstellungsverhältnis stünde? Würde das Haus als Sicherheit und das EK meiner Frau (ca. 2000 € netto plus 380 Euro Kindergeld) genügen um die Anschlussfinanzierung zu bekommen?

    Wir sind familiär gut abgesichert, was für die Bank aber ja nicht relevant ist. Daher die Frage!

    Vielen Dank und Gruss
    Sammy

  2. Avatar von eugh
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    Standard AW: Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    Hallo und herzlich willkommen im Forum!

    Meine Antwort geht evtl. an Deiner Frage vorbei, aber ggf. bieten sich Dir noch ganz andere Möglichkeiten. Du könntest Deinen Darlehensvertrag von damals evtl. noch jetzt widerrufen. Dabei kommt es aber darauf an, wann er abgeschlossen wurde. Details dazu findest Du hier im Forum oder sonst im Internet unter dem Stichwort "Widerrufsjoker". Keine Angst, ich versuche nicht, hier ein Geschäft zu machen, d.h. ich verdiene nichts daran, bin aber als Kreditnehmer selbst davon betroffen (wie tausende anderer Verbraucher auch) und habe die Möglichkeit genutzt. Wie auch immer, viel Erfolg!

    Und nun hoffe ich auch, dass andere sich zu Deiner eigentlichen Frage melden. Sorry, dass ich dazu nicht viel schreiben kann.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    Hallo Sammy2016,

    das ist keine einfache Situation und ihre Bedenken haben sie zurecht, auch wichtig und gut dass sie das alles bedenken.

    Grundsätzlich wäre eine Forwardprolongation (so bezeichnet man ein Forward beim bisherigen Darlehensgeber) die sichere Variante, da hier im allgemeinen eine neuerliche Bonitätsabfrage nicht erfoderlich wird, weder bei Beantragung noch vor Auszahlung des Darlehen nach Ablauf der Forwardzeit. Anders sieht es bei einem Forward über einen neuen Darlehensgeber aus. Hier erfolgt dieses bei Beantragung (das könnten sie aber ja jetzt schon auf den Weg bringen) und bei Auszahlung, was dann eher das Problem werden würde.

    In der Regel sind die Forwardkonditionen eines neuen Darlehensgeber günstiger als die Konditionen für eine Forwardprolongation, insofern lohnt sich immer die Sondierung des Marktes, bevor man diese "blind" bei dem bisherigen Darlehensgeber zeichnet.

    Ich sehe aber die Lösung in dem Einkommen ihrer Frau, dieses könnte ausreichen, dass ihr Einkommen gar nicht benötigt wird. Dafür bedarf es weiterer Informationen um das beurteilen zu können.

  4. Avatar von eugh
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    Standard AW: Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    @noelmaxim: Und kein Wort zur Widerrufsmöglichkeit? Habe ich evtl. etwas übersehen?

  5. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    Zitat Zitat von eugh
    @noelmaxim: Und kein Wort zur Widerrufsmöglichkeit? Habe ich evtl. etwas übersehen?
    Warum sollte er? Nur weil er es kann/könnte? Er ist vielleicht mit seiner Bank zufrieden und hat den damaligen Vertrag bewusst unterschrieben. Sich da jetzt rauszuwinden, nur weil es de jure möglich wäre, ist nicht jedermanns Sache.

  6. Avatar von Sammy2016
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    Standard AW: Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    Hallo zusammen,

    Erstmal vielen Dank für die Antworten und die damit verbundene Mühe!

    Ja, ich bin mit der Bank wirklich zufrieden und möchte nur ungern wechseln. Ich denke dass 1,5 Prozent auf 15 Jahre auch wirklich ein gutes Angebot 2 Jahre vor Zinsauslauf ist.

    Zudem glaube ich dass es auch leichter ist bei der Ursprungsbank zu verlängern.

    Ich gehe jetzt mal nicht davon aus dass ich ohne Job da stehe, mir geht es um den wirst case. Notfalls kann meine Frau auch jederzeit von 60 auf 80 oder 100 Prozent aufstocken, auch wenn ich das ungern möchte.

    Wir haben zwar 2 Kids, aber ich hoffe dass die Bank selbst bei 2000 Einkommen, 380 Kindergeld, pünktlich gezahlter raten, positiver Schufa und einer Rate von deutlich unter 700 Euro nicht gleich kündigen wird.

    Die Tilgung wird schon aufgrund der möglichen sehr hohen Abfindung etliche Zeit kein Problem.

    Danke euch! Top Forum!

    VG
    Sammy

  7. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    @Sammy2016, 1,5% auf 15 Jahre ab 2018 bis 2033 und jetzt abschließen ist wirklich okay.
    Wenn Sie mit der bisherigen Bank sehr zufrieden sind steht einem Abschluss des Forwarddarlehens eigentlich nichts im Weg.

  8. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    Hatte vor 2-3 Jahren ein ähnliches Problem - allerdings nicht ganz so freiwillig ;-)

    Konnte das ganze aber relativ entspannt sehen, da von der Abfindung auch eine Komplettzahlung nach Ende der Zinsbindung möglich gewesen wäre.
    (Aber warum soll man bei Kreditzinsen von unter 1,2% unnötig tilgen? - Da kann man das Geld besser im besser verzinsten Bausparer oder im Aktiendepot liegen lassen.)

    Mußte allerdings keine erneuten Verdienstbeischeinigungen nachreichen - ist soetwas nach z.B. 10 Jahren verlässlichem Kreditverhalten und Verlängerung bei der gleichen Bank sonst üblich?
    (Schufa sollte von einem Verlust des Arbeitsplatzes ja nichts mitbekommen oder?)

    Bei Abfindungen kann man hier einige Tipps bekommen:
    https://der-privatier.com/kap-9-3-2-d...positionsjahr/ (viele Tipps zur Familienkrankenversicherung Steuertipps etc.)
    https://www.abfindunginfo.de/abfindung.html

    Das schöne ist, dass Abfindungen in der Regel sozialversicherungsfrei sind und wenn die Fünftelregelung greift, kann man u.U. viel Steuern sparen.
    (Steuerlich günstig: Zahlung der Abfindung erst im nächsten Jahr - hier kein weiteres Einkommen und freiwillig in gesetzliche und/oder Rürupprente zahlen -> habe so auf meine Abfindung (2 Bruttojahresgehälter) nur 6% Steuern gezahlt ... besser in der Rentenkasse als beim Finanzamt.)

  9. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    @xlarge, die Schufa bekommt von einem Verlust des Arbeitsplatzes nichts mit.

  10. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    @Bankkaufmann

    In keiner Weise geht es hier um den besten Zins, warum thematisieren sie nicht mal die Frage des TE? Wäre ich dieser, würde ich mich fragen ob sie die Intension nicht verstanden haben. Begründen sie mal, warum sie einfach so schreiben, dass einer Prolongation nicht im Wege steht. Was ist wenn er jetzt die Prolongation unterzeichnet und die Bank bei Auszahlung Abrechungen sehen will? Verstehen sie die Bedenken - die er zurecht hat - nicht? Hat er gefragt ob der Zins gut ist??? Ich finde diese Aussage verantwortungslos und fahrlässig. Ich frage mich echt langsam, warum sie das als Experte so nachlässig tun!

    Eine konkrete und nachhaltige Antwort kann man nur abgeben, wenn man weitere Hintergrundinformationen hat. So ist zu prüfen, ob alleine das Einkommen der Frau ausrreicht, um die Haushaltspauschalen einzuhalten und somit das Darlehen ausgezahlt werden kann. Möglicherweise kann und sollte man das sogar mit der zu prolongierenden Bank offen kommunizieren und den worst case Fall vor unterzeichnen der Forwardprolongation durchspielen.

    @xlarge

    Sicher verlieren sie dann das Haus nicht oder begeben sich in Gefahr, dass der Kredit nicht ausgezahlt wird und sie kein auszahlbares Darlehen haben. Wenn aber das Darlehen nicht ausgezahlt wird und sie es dann aus Eigenmitteln ablösen müssen/und zumindest können haben zu zumindest immense Kosten. Denn wenn das Darlehen nicht ausgezahlt wird, müssen sie zumindest eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen.

    @eugh

    Nee, alles gut, aber ich denke dem TE plagen gerade andere Fragen, da würde ein Widerruf eher noch kritisch zu sehen sein. Was ist wenn der Widerruf wirksam wird und er aufgrund seines angedeuteten Ausstiegs aus dem Arbeitsverhältnis kein neues Darlehen bekommt? Ich glaube der Widerruf ist in solch einer Situation oder bei solch beabsichtigten Vorhaben keine gute Empfehlung.

    Das sind doch alles Informationen die man beachten sollte, wenn man so etwas wie der TE vor hat und sich mit den Konsequenzen und Vorgehensweisen - was ich gut und nachvollziehbar finde - beschäftigt und dies hier zur Frage stellt!

  11. Avatar von Sammy2016
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    Standard AW: Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    Hallo zusammen,

    richtig, ich sehe aktuell keinen Grund von einem Widerruf oder die Bank zu wechseln.

    Mir geht es rein um den schlimmsten Fall, da wenn ich ausscheiden kann, dies frühestens in 1,5 Jahren möglich ist. Dann sind es noch 10 Monate bis zum Zinsauslauf.

    1) wieviel Mindesteinkommen plus Kindergeld bräuchte ich denn für eine Rate von ca. 700 Euro in ein 4-Personenhaushalt? Es gibt sonst keine Belastungen!

    2) gäbe es auch eine Möglichkeit einen Betrag zu verpfänden? ZB dass die ersten 5 Jahre gedeckt sind?

    Vielen Dank für die Infos!

    Sammy

  12. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    Hallo Sammy2016, Punkt 2 geht nicht dass man die Zinsen zahlt und den Betrag verpfändet.
    Bezüglich Mindesteinkommen bringt es nicht viel wenn Sie 10 Leute fragen und 10 verschiedene Antworten erhalten. Ich würde mir wegen der 1,5 Jahre nicht einen so großen "Kopf" machen.

  13. Avatar von Sammy2016
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    Standard AW: Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    Meinte nur als Sicherheit und die Raten weiter zahlen.

    Aber Vllt sollte ich es tatsächlich auf mich zukommen lassen, meist kommt es ja anders als man denkt!

    Niemand weiß was in 2 Jahren ist...

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    Rechnen sie mit 1200-1300 Euro Haushaltspauschale und 2,50 Euro pro Quadratmeter Bewirtschaftungskosten. Das ist dem Einkommen von 2000 Euro und dem Kindergeld von 386 Euro entgegen zu stellen, dürfte also passen

    Sie können zur Sicherheit anfänglich einen geringeren Tilgungssatz vereinbaren, so dass die Zins-, und Tilgungsleistung unter 700 Euro liegt. Ist das Darlehen dann ausgezahlt können sie diesen Tilgungssatz erhöhen. Diese Tilgungssatzänderungsvereinbarung ist ohnehin ein Muss in jedem Finanzierungskonzept.

    Geldvermögen kann verpfändet und als rechnerische Senkung der Belastung, besser gesagt als zusätzliches Einkommen (verpfändete Summe auf den Monat auf 10 Jahre runter gerechnet) eingesetzt werden.

    Ich denke sie dürften auf der sicheren Seite sein, wenn keine weiteren Kreditverpflichtungen oder private Krankenversicherungsbeiträge ihre Kosten-, bzw. Belastungsseite erhöhen.

  15. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    Sammy, Bankkaufmann erzählt Mist, selbstverständlich kann verpfändetes Guthaben, wie im Übrigen auch Zinserträge, zur Ratenzahlung abgetreten werden. Man könnte ja auch einen Auszahlungsplan zeichnen, einen Rentenplan, ein Investmentfondsauszahlplan und selbstvesrtändlich zählen die Raten als Einnahme!!!!

    Vor allem lassen sie sich nicht einreden sich keinen Kopf machen zu müssen, dass machen und müssen sie, zurecht!

    Selbstverständlich kann man darüber nachdenken, überhaupt kein Forward zu zeichnen, aber das war ihre Frage nicht und noch mal, wohl dem der sich derzeit einen Kopf macht, insbesondere sie, das sich das Arbeitsverhältnis verändern kann.

    @Bankkaufmann

    Was ist mir dir los???? Unfassbar!

  16. Avatar von Sammy2016
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    Standard AW: Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    Heißt zusammengefasst - Gut, dass ich es bedenke, aber es wird sich eine Möglichkeit finden!? Also keine schlaflosen Nächte!

  17. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    Wenn die Zahlen so stimmen wie sie sie darstellen, ist alles im grünen Bereich, dann können sie die Forwardprolongation beruhigt annehmen.

    Ich empfehle dies sogar, denn bei diesem Beleihungsauslauf wäre das sogar eine annehmbare 15 Jahreskondition, würden sie das Geld heute ohne Forward Zeit abnehmen.

  18. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    Zitat Zitat von noelmaxim

    Geldvermögen kann verpfändet und als rechnerische Senkung der Belastung, besser gesagt als zusätzliches Einkommen (verpfändete Summe auf den Monat auf 10 Jahre runter gerechnet) eingesetzt werden.
    @Noelmaxim, Deckt sich Ihre Aussage mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2016?

    Können Sie einen Fall nachweisen bei dem Guthaben als zusätzlichens Einkommen verpfändet worden ist seit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2016 im Rahmen einer Baufinanzierung?

    @Sammy machen Sie sich bitte weiterhin eigenen Gedanken, denn es geht um Sie. Doch manches kann man "so oder so" sehen. Es kommt eben immer auf den Standpunkt an.

  19. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    Man Bankkaufmann!!!!! Das hat mir der WoKri überhaupt nichts zu tun, das sind die Herauslagekriterien der Banken und diese richten sich nach der Wokri und sind angepasst!! Man, kann es mal gut sein mit Fehlinformationen und nutzlosen Aussagen??

    Natürlich habe ich diese Fälle, wie gesagt, sogar Zinserträge können und werden als Einnahme angerechnet, warum auch nicht? Wenn sie schon kein Fachwissen haben wollen, dann lesen sie das nach oder lassen zumindest Logik walten!

    Nein Bankkaufmann, er hat sich eigene Gedanken gemacht und will die hier mit Gleichgesinnten und Fachleuten abgleichen. Er kann aber mit ihren Antworten zu keinem nützlichen Ergebnis kommen, vor allem müssen diese Ansichten und Denkweisen doch fundiert abgesichert sein!

    Die User haben ein Recht darauf hier im Forum von Experten fachlich richtige und nachhaltige Aussagen zu bekommen, das ist doch nicht nur eine Hader-, Sabbel-, und Faselbude hier, verstehen sie das nicht? Ihre Aussagen in diesem Thread (und nicht nur in diesem) sind falsch, nutzlos und in keinsterweise hilfreich, denkt man sich in die Intensionen des TE den Thread eröffnet zu haben rein!

    Ständig muss ich ihre Aussagen korrigieren, häufig wiederholen sie meine, das muss doch mal aufhören. Es ging doch hier nicht um Meinungen, sondern um fundierte Lösungen und Aussagen. Hier falsch beraten kann der Verbraucher einen riesen Fehler machen, von ihnen kommt, machen sie sich keinen Kopf, machen sie sich ihre eigenen Gedanken und dann tätigen sie auch noch völlige Falschaussagen, die - nimmt man diese ernst - Lösungen verhindern!

    Unterm Strich ist Sammy2016 am besten beraten, wenn er zusätzlich zu seiner Bank geht, die evtl. kommenden Problematiken anspricht und bespricht und berüscksichtigt sehen will, bevor er neue Verträge schließt! Auch das hätte eine Antwort sein können, aber durchaus kann man auch mal Möglichkeiten diskutieren, Eventualtitäten und Lösungsansätze, aber dann fundiert, hilfreich, informativ und nachhaltig!

  20. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Aufhebungsvertrag vor Zinsauslauf

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @xlarge

    Sicher verlieren sie dann das Haus nicht oder begeben sich in Gefahr, dass der Kredit nicht ausgezahlt wird und sie kein auszahlbares Darlehen haben. Wenn aber das Darlehen nicht ausgezahlt wird und sie es dann aus Eigenmitteln ablösen müssen/und zumindest können haben zu zumindest immense Kosten. Denn wenn das Darlehen nicht ausgezahlt wird, müssen sie zumindest eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen.
    Aber das Darlehen wurde doch längst ausgezahlt - es ginge um eine Prolongation.
    1. Ist es da üblich nach z.B. 10 Jahren bestehendem Kreditverhältnis erneut Verdiensstbescheinigungen anzufragen, wenn nur der Zinssatz neu für x Jahre festgesetzt wird?
    2. Falls keine Prolongation möglich wäre, könnte man doch beliebig viel kostenlos sondertilgen?

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