Sparkassenbelehrung 2008-10 "Nicht für Fernabsatzgeschäfte"

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  1. Avatar von thejoker
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    Standard Sparkassenbelehrung 2008-10 "Nicht für Fernabsatzgeschäfte"

    Hallo Mitstreiter,

    im Erfahrungsthread kommt die weit verbreitete Sparkassenbelehrung von 2008 - 2010 immer wieder mal vor, daher dachte ich mir, dass es ggf. sinnvoll ist, alle Infos/Urteile zu dieser speziellen Belehrung (die viele trifft) in einem eigenen Thread (der nicht 780 Seiten hat) zu sammeln.
    Ich hoffe das ist in Eurem Sinne, ansonsten löschen wir das wieder...

    Mich würden Eure Erfahrungen interessieren, wie hat die Bank auf den Widerruf reagiert, konntet ihr einen Vergleich erzielen, wartet Ihr auf die Verhandlung?

    Ich habe im Juni'16 widerrufen und bisher nur eine Eingangsbestätigung (mit Bitte um Geduld) erhalten. Ich habe ohne Anwalt widerrufen.
    Mein Fall: https://www.finanz-forum.de/threads/1...l=1#post128265

    Aktuellstes Urteil ist wohl hier erwähnt
    https://www.widerruf.info/allgemein/widerrufsjoker-olg-bamberg-knickt-widerrufsbelehrung-der-sparkassen-aus-20092010/
    Hat da jemand ggf. schon detailiertere Infos?

    Schönen Gruß.
    thejoker

  2. Avatar von Foxy
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    Standard AW: Sparkassenbelehrung 2008-10 "Nicht für Fernabsatzgeschäfte"

    Hallo "thejoker"!
    Find ich gut und bin auch auf Erfahrungsberichte gespannt....

    Foxy

  3. Avatar von thejoker
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    Standard AW: Sparkassenbelehrung 2008-10 "Nicht für Fernabsatzgeschäfte"

    Hi Foxy,

    schön! Hast Du denn auch Berührungspunkte mit der Belehrung?

    thejoker

  4. Avatar von Foxy
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    Standard AW: Sparkassenbelehrung 2008-10 "Nicht für Fernabsatzgeschäfte"

    Hab auch noch einen Vertrag aus der Zeit laufen. Widerruf wurde von Bank nicht akzeptiert... Termin bei Gericht steht noch aus!

  5. Avatar von benre
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    Standard AW: Sparkassenbelehrung 2008-10 "Nicht für Fernabsatzgeschäfte"

    Hallo,
    ich finde es auch ganz gut einen extra Thread zu eröffnen. Ich habe diese WRB, Vertrag im Februar widerrufen, Bank nicht akzeptiert. Derzeit läuft das erstinstanzliche Klageverfahren und ich warte auf Terminierung vom Gericht. Bisher wurden nach meiner Kenntnis alle Verfahren hier in Schleswig-Holstein zu der WRB abgeschmettert. Allerdings habe ich seit dem BGH Urteil vom 12.07.2016 wieder Hoffnung, gerade im Bezug auf die Fußnote. Es kommen vereinzelt ja mal OLG Entscheidungen ans Tageslicht die für den Verbraucher positiv gelaufen sind. Die aktuellsten sind ja die vom OLG Celle vom 18.01.2016, OLG Düsseldorf 13.05.2016 und erst kürzlich vom OLG Bamberg. Leider findet man nur wenige Urteile (zumindest ich) wo der Verbraucher unterlag, dies ist aber wohl schon häufig der Fall gewesen. Daher würde ich es höchst interessant finden, ob schon jemand es geschafft hat sich mit dieser WRB zum BGH durchzuringen.
    Ich bin auf weitere Erfahrungen und den Austausch gespannt.

  6. Avatar von Foxy
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    Standard AW: Sparkassenbelehrung 2008-10 "Nicht für Fernabsatzgeschäfte"

    Ich glaub so langsam, dass wir unsere Träume hinsichtlich unserer WRB wohl aufgrund der aktuellen Entwicklungen "begraben" können, oder!?!?!?

  7. Avatar von thejoker
    thejoker ist offline
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    Standard AW: Sparkassenbelehrung 2008-10 "Nicht für Fernabsatzgeschäfte"

    Hi zusammen,
    ja, das lief nicht gut für uns in der letzten Woche.
    Erst hatte ich noch durch das OLG Bamberg-Urteil mehr Hoffnung:

    https://www.finanz-forum.de/threads/1...l=1#post137045
    Zitat Zitat von eugh
    Wer es benötigt, der Volltext zum OLG Bamberg ist dort.

    Das ist nicht mein Link, und ich weiß nicht, ob derjenige das so öffentlich haben möchte. Aber diverse Suchmaschinen zeigen diesen Treffer an. Interessant ist, dass im Impressum der Webseite mit dem selben Namen ein Dipl.-Sparkassenbetriebswirt als Unternehmensberater genannt wird. Vielleicht sollte man diese Webseite mit Vorsicht ansteuern.

    Dann kam aber der Beschluss des BGH:

    Auch wenn es mir nicht gefällt und ich es auch nicht nachvollziehen kann, muss ich es wohl doch akzeptieren. Der WRJ ist für mich zunächst gestorben. Vielleicht klagt nun noch jemand explizit gegen den "Finanzierte Gschäfte"-Absatz, so dass dieser zur Unwirksamkeit der WRB führt. Die Berufung aufs Muster kann die SPK ja zum Glück nicht mehr bringen, da Fußnote.

    In die Runde gefragt, wie wirkt sich das auf Eure laufenden Verfahren aus? Klagt Ihr nur wegen "Verwirrung" durch die Fußnote oder habt ihr auch schon was bzgl. "Finanzierte Geschäfte" in der Klageschrift? Wenn nein, könnt ihr das noch ändern? Macht es Sinn?

    Guten Start in die Woche!
    thejoker

  8. Avatar von benre
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    Standard AW: Sparkassenbelehrung 2008-10 "Nicht für Fernabsatzgeschäfte"

    Hallo,
    also in der Klageschrift hatten wir die weiße Leerstelle hinter 2 Wochen und die Fußnoten. Beides kann man wohl getrost jetzt vergessen!? Ich denke der Abschnitt über finanzierte Geschäfte ist so ziemlich die einzige Möglichkeit die noch bleibt. Ansonsten heißt es wohl so schnell wie möglich ordentlich kündigen (nach zehn Jahren und 6 Monaten bei Zinsbindung 15 od. 20 Jahre) und ein Forward Darlehen abschließen oder was meint ihr?

  9. Avatar von thejoker
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    Standard AW: Sparkassenbelehrung 2008-10 "Nicht für Fernabsatzgeschäfte"

    Zitat Zitat von benre
    Hallo,
    also in der Klageschrift hatten wir die weiße Leerstelle hinter 2 Wochen und die Fußnoten. Beides kann man wohl getrost jetzt vergessen!? Ich denke der Abschnitt über finanzierte Geschäfte ist so ziemlich die einzige Möglichkeit die noch bleibt.
    Ja, mal abwarten. Ich werde keine weiteren Schritte mehr einleiten. Ich gehe eher davon aus, dass die Bank nun in den nächsten Tagen kommt und sagt: "is nich".
    Zitat Zitat von benre
    Ansonsten heißt es wohl so schnell wie möglich ordentlich kündigen (nach zehn Jahren und 6 Monaten bei Zinsbindung 15 od. 20 Jahre) und ein Forward Darlehen abschließen oder was meint ihr?
    Wir kommen frühestens im Dez 2020 aus dem Vertrag, werde jetzt wohl noch kein Forward angehen. Ggf. gewinnt Trump die Wahl und 2020 gibts die Menschheit schon gar nicht mehr. Da kann noch soooo viel passieren.

    thejoker

  10. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Sparkassenbelehrung 2008-10 "Nicht für Fernabsatzgeschäfte"

    Dort geht es weiter: Widerrufsjoker - Erfahrungen


    Es macht einfach keinen Sinn, dass wieder einige neue Threads zum WRJ aufgemacht werden. Der "Erfahrungen" Thread ist derjenige, um Erfahrungen auszutauschen. Sollte sich der Eine oder die Andere durch zu profunde Diskussionen dort ausgegrenzt fühlen, schreibt doch gerne einen netten Kommentar dazu. Ich denke, Ihr werdet Gehör erhalten.

    Hier nebenher zu diskutieren, bringt meiner bescheidenen Meinung nach wenig, denn die Leute mit den meisten Erfahrungen (u.a. auch mit juristischem Hintergrund, teils sogar Anwälte) werden kaum die Zeit haben, auch noch in anderen Threads mitzulesen, geschweige denn zu schreiben.

    Ich hoffe, Ihr habt Verständnis dafür, dass ich daher diesen Thread hier schließe. Danke.

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