Fehler in den Zinsangaben

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  1. Avatar von G-Ultimate
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    Standard Fehler in den Zinsangaben

    Hallo,
    ich hoffe ich bin hier richtig.
    In meinem Darlehensvertrag ist mir was aufgefallen. Und zwar bei den Zinsangaben. Dort gibt es:
    - Sollzinssatz jährlich
    - Effektiver Jahreszins
    - Sollzinsbindung
    - Vertragslaufzeit
    - Sollzinsbetrag monatlich
    - Zinsbetrag pro Tag

    So, die letzten zwei Punkte errechnen sich aus Darlehenssumme und Sollzinssatz jährlich.
    Die Angabe der Zinsen pro Tag ist auch korrekt (kann ich auch rechnerisch nachvollziehen).
    Allerdings ist die Angabe des "Sollzinsbetrag monatlich" falsch.

    Ist dies ein Grund den Darlehensvertrag anzufechten (ich weiß jetzt nicht ob Anfechten das richtige Wort ist, ich meine halt evtl. den Vertrag rückgängig zu machen etc.)?

    Danke schon mal für die Hilfe.

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Fehler in den Zinsangaben

    Eigentlich sollte man davon ausgehen dass die Bankenprogramme den Sollzins richtig berechnen können.

    Können Sie einen Screenshot von dem Vertrag hier reinstellen?

  3. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Fehler in den Zinsangaben

    Zitat Zitat von G-Ultimate
    Allerdings ist die Angabe des "Sollzinsbetrag monatlich" falsch.
    Wie hast Du den berechnet, mit den tatsächlichen Tagen oder mit 30 Zinstagen pro Monat?

    Ist dies ein Grund den Darlehensvertrag anzufechten (ich weiß jetzt nicht ob Anfechten das richtige Wort ist, ich meine halt evtl. den Vertrag rückgängig zu machen etc.)?
    Wahrscheinlich nicht. Aber da könntest Du in einem der Widerruf-Joker-Threads nachfragen.

  4. Avatar von G-Ultimate
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    Standard AW: Fehler in den Zinsangaben

    Hallo,

    hier mal ein Bild vom Vertrag:
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  5. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Fehler in den Zinsangaben

    EUR 45.000 mit 3,95% ergibt einen Jahreszins von EUR 1.777,50.

    Das entspricht EUR 148,13 oder auch EUR 4,94 pro Tag.

    Zinsbetrag pro Tag kann man somit nachvollziehen doch die EUR 82,50 kann ich so nicht nachvollziehen.

  6. Avatar von G-Ultimate
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    Standard AW: Fehler in den Zinsangaben

    Genau das schrieb ich ja in meinem Eröffnungspost . Danke für die Bestätigung. Dachte schon ich könne nicht rechnen. Daher die Frage ob man solch einen Vertrag anfechten kann.

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