Forwarddarlehen mit Aufstockung vorzeitig kündigen nach BGB§489

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  1. Avatar von Josefa
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    Standard Forwarddarlehen mit Aufstockung vorzeitig kündigen nach BGB§489

    Guten Abend, ich habe in 1999 ein Haus gekauft und in
    06.2007 ein Forward Darlehen abgeschlossen, wobei die letzte Teil Valutierung in 02.2009 erfolgte. Mit der letzten Auszahlung in 2009 gab es zudem eine Aufstockung von ca 12000 Euro für einen Umbau.
    Die Darlehenssumme wurde entsprechend schon im Vertrag 6.2007 aufgestockt, auf eine volle tausender Summe gerundet und mit einer Zusatz Forward Vereinbarung gekennzeichnet.

    Ich würde jetzt gern das Forward Darlehen kündigen per 6_2017, also nicht nach Ablauf der 10 Jahre nach Vollvalutierung, sondern ab Vertragsdatum. Ansonsten müsste ich bis 2_2019 warten ( Zinsentwicklung?)

    Mindestens jedoch teilweise kündigen, nämlich den Teil, den ich einfach nur neu weiterfinanzierte und schon seit 1999 bei demselben Kreditinstitut finanzierte.

    Meine Anfrage an die Sparkasse wurde abgewiesen mit dem Hinweis, durch die kleine Aufstockung würde das vom Landgericht Bochum beschriebene Sonderkündigungsrecht nicht greifen, weil frisches Geld ausgezahlt wurde und dies dann keine reine Weiterfinanzierung mehr gewesen sei, sondern ein neues Darlehen??

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Forwarddarlehen mit Aufstockung vorzeitig kündigen nach BGB§489

    @Josefa, es gilt für BGB 489 folgende bei einem Darlehen das Datum der Vollauszahlung.

    Man müsste den vollständigen Darlehensvertrag anschauen können um hier detailliert eine Aussage treffen zu können.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Forwarddarlehen mit Aufstockung vorzeitig kündigen nach BGB§489

    @Bankkaufmann

    Es geht hier darum, dass bei einer Forwardprolongation die Forwardzeit mitberechnet werden darf, geht es um den frühstmöglichen Ablösetermin. Sprich das Abschlussdatum des Forwards ist für die Laufzeit bindend, nicht der Beginn der Zinsfestschreibung nach der Forwardzeit!

    Geht um das Bochumer Urteil!

  4. Avatar von Josefa
    Josefa ist offline
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    Standard AW: Forwarddarlehen mit Aufstockung vorzeitig kündigen nach BGB§489

    Guten Abend,

    ich denke das die Sparkasse hier nur blufft.

    Wie gehe ich jetzt taktisch am besten vor?

    Ich weiß das ich die Aufstockung eigentlich jetzt noch nicht kündigen kann, da diese erst mit der letzten Valutierung in 2.2009 auf mein Giro Konto überwiesen wurde.
    Insgesamt wurden 3 Darlehen abgelöst, zwei in 2008 und das dritte im 02.2009 der dann noch verbleibende Rest wurde auf mein Giro ausgezahlt.

    Das gesamte Darlehen über die volle Summe wurde aber als ein Forward Darlehen dargestellt und ich habe auch darüber eine Zusatzvereinbarung unterzeichnet.
    Auf dieser sind die rechtlichen Hinweise, dass ich auf jeden fall abnehmen muss und nicht kündigen kann vor Abnahme.

    Eingerechnet ist nur diese blöde Aufstockung, damals wusste ich natürlich nicht dass dies später mal relevant werden könnte.

    VG

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