Hergabe von Geld für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt (Zinsen). Kreditnehmer (Schuldner) und Kreditgeber (Bank) einigen sich in einem Darlehensvertrag über die Darlehenssumme, Zinssatz und Laufzeit. Das Darlehen eher als ein längerfristigen Kredit verstanden (z.B. in der Baufinanzierung).