Darf eine Bank beim Verkauf ihre VFE über Grundschulden direkt einbehalten?
Ich habe eine emotionslose Sachfrage bei der mir google nicht weiterhelfen konnte:
Ich stehe vor dem Problem ein Haus verkaufen zu müssen. Auf dem Haus sind insgesamt 175.000,- Euro an Grundschulden eingetragen. Davon 150.000,- Euro an Rangstelle 1 für Bank1 und 25.000,- Euao an Rangstelle 2 für Bank2.
Die Darlehensrestschuld liegt bei Bank1 bei 148.000,- Euro und bei Bank2 bei 22.000,- Euro.
Bank1 würde bei einem Verkauf etwa 17.000,- Euro an Vorfälligkeitsentschädigung bekommen, Bank2 würde etwa 2.500,- Euro an Vorfälligkeitsentschädigung bekommen.
Das Haus könnte für 170.000,- Euro verkauft werden.
Meine Frage:
Was bekommt Bank1 aus dem Verkaufspreis? Die Restschuld von 148.000,- Euro und ihre Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 17.000,- Euro, oder erst mal nur die Restschuld von 148.000,- Euro oder Restschuld + 2.000,- Euro weil sie 150.000,- Euro an Grundschulden eingetragen hat?
Was bekommt Bank2?
Ich hoffe die Fragestellung ist einigermaßen verständlich
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
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Bankkaufmann
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AW: Darf eine Bank beim Verkauf ihre VFE über Grundschulden direkt einbehalten?
@testbild, Ihre Fragestellung ist verständlich.
Es wird eine Immo für EUR 170.000 verkauft bei Schulden (alles zusammen) von EUR 189.500.
Aus meiner Sicht erhält überhaupt keine Bank etwas da der Kaufpreis so nicht vom Notar abgewickelt wird.
Es sei denn bei Kaufpreisbeurkundung legen Sie als Verkäufer dar wie Sie den Rest der Darlehen zurückzahlen.
Also in Form von Eigenkapital?
AW: Darf eine Bank beim Verkauf ihre VFE über Grundschulden direkt einbehalten?
Danke für die Antwort.
Ich muss ungläubig nachfragen: Ist das wirklich so?
Die Bank darf die Freigabe der Grundschuld verweigern wenn nicht auch die VFE beglichen wird? Das die VFE nach dem Verkauf als Forderung bestehen bleibt wäre mir klar.
AW: Darf eine Bank beim Verkauf ihre VFE über Grundschulden direkt einbehalten?
Das ist tatsächlich so.
Die Eigentumsüberschreibung soll - anders wird es der Erwerber nicht mitmachen - lastenfrei in Abteilung III des Grundbuchs erfolgen.
Hierzu ist eine Löschungsbewilligung von Bank 1 und von Bank 2 erforderlich.
Beide werden eine Löschungsbewilligung von einer Zahlung der bestehenden Darlehnsverbindlichkeiten zuzüglich der Vorfälligkeitsentschädigung abhängig machen.
Vermutlich wird man sich mit den Banken dahingehend einigen müssen, dass noch offene Restbeträge (ungesichert) als persönliche Darlehn zu entsprechenden Zinssätzen aufgenommen werden müssen.
Ohne das wird keine Bank eine Löschungsbewilligung erteilen und der Verkauf wird scheitern.
AW: Darf eine Bank beim Verkauf ihre VFE über Grundschulden direkt einbehalten?
Hallo
Soweit ich mich noch erinnern kann werden die Banken angeschrieben um ihre Forderung (inclusive VFE) anzumelden. Dieser Betrag wird den Banken dann überwiesen. Der Rest wird dir überwiesen.