Ich betreibe eine Ferienwohnung und habe bei der Anmeldung des Gewebe beim FA mit Mhst. angegeben.
Also ich musst alle Einnahmen mit 7% Versteuern, kann aber von alle Unkosten 19% absetzen.

Meine Frage bezieht sich nun auf die Service-Gebühr die der Webseitenbetreibe von mir kassiert.
Kann ich die als Ausgaben definieren und davon 19% absetzen.

Also so sieht eine Buchung aus:
54,00€ x 3 Nächte 162,00€
Reinigungsgebühr 10,00€
Zwischensumme 172,00€
Service-Gebühr (so viel verdient airbnb dran)
-6,00€
Du verdienst 166,00€

Bisher habe ich von 166€ immer 7% (11,62€) ans FA abgeführt, aber wenn ich richtig rechne
wären es aber 178€ ( Zwischensumme + Service-Gebühr ) (19% = 12,46€)
Dann sind die Service-Gebühr 6€ Ausgaben, davon kann ich 19% absetzen (0,96€)
Weil dann aber 6€ incl. 19% sind wären es real nur 5,04€, also 177,04

Oder musst es so versteuert werden?
54,00€ x 3 Nächte 162,00€ davon 7% (Mietsteuersatz)
Reinigungsgebühr 10,00€ davon 19%
Service-Gebühr 6€ sind Ausgaben, davon bekomme ich 19€ wieder

Hoffe jemand kennt sich hier aus!

mit Grüßen aus Hamburg