Wie am besten vorgehen?

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  1. Avatar von SebiNRW
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    Standard Wie am besten vorgehen?

    Hallo Zusammen,

    ich bin Besitzer einer Immobilie mit Vermietungsanteil. Umgangssprachlich Mehrfamilienhaus.
    Ich habe ca. 20% des Immobilienwertes auf der hohen Kante. An dieses möchte ich nach Möglichkeit nicht ran gehen.
    Das ist zu einem sehr sehr guten Zins angelegt den man derzeit nirgendwo bekommt.

    Ich weiß aber bereits jetzt das ich in 5 - 7 Jahren ca. 45.000 € ggf. weniger, das weiß ich noch nicht, benötigen werde
    um ein paar Reparaturen und Modernisierungen durchzuführen. Neue Fenster z.B. unter dem Dach usw.

    Ohne an das angelegte Kapital heran gehen zu müssen, wie wäre denn der sicherste und erfolgreichste Weg
    mit dem geringsten (monatlichen?) Einsatz an dieses Kapital zu kommen?
    Ich glaube da ist die Bausparvariante mit ihren 30.000 € Blanko was gutes.
    Allerdings sollte auch die Tilgung nicht zu hoch angesetzt sein wie es bei Bausparern gerne mal der Fall ist.
    Das hat allerdings Steuerrechtliche Gründe und ist nicht meine Willkür.

    Bedanke mich im Voraus für hilfreiche Tipps.

    Viele Grüße
    SebiNRW

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    Ja Batman_BU, aber sind keine vermeidbaren Ausgaben und es geht doch nicht darum lieber 2,5% statt 2% zu zahlen (das wissen wir doch alle), es geht auch um die Länge und Dauer der Zahlungen, bzw. der Absetzbarkeit.

  3. Avatar von Tikonteroga
    Tikonteroga ist offline

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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Abenteuerlich, Tikonteroga, abenteuerlich.

    Ich denke dass diese Frage ein Steuerberater klären sollte und es der sauberste Vorschlag ist, auf eben diesen zu verweisen.
    So jetzt würde ich Sie mal bitten, mir zu begründen warum das abenteuerlich ist.

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    Achtung, lest ihr was der TE geschrieben hat? Die Kanzlei hat keine Ahnung von Bausparen. Löblich wenn die das exakt so kundtun, denn so wie wir Laien uns nicht steuerlich mit gefährlichem Halbwissen bei keinerlei weiterer Kenntnis des TE wichtig tun sollten (ja ich weiß, es soll ja Hilfe sein und ist wohl auch so gemeint), so sollte die Steuerkanzlei sich nicht zu sehr in die Immobilienfinanzierung (konzeptionell aber sehr wohl) reinstecken.

    Ich als Finanzierungspofi bediene mich da der Zusammenarbeit mit 2 Steuerkanzleien und seid gewiss, da sind schon die wundersamsten Dinge bei raus gekommen und immer wenn man geglaubt hat, man hat das im Selbststudium verstanden ist es individuell doch wieder anders.

  5. Avatar von Honey1979
    Honey1979 ist offline

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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    Der Te schrieb wörtlich :

    Meinetwegen darf der Zins auch bei 2,5% - 3% liegen. Wie bereits beschrieben wäre das aus Steuerrechtlichen Gründen eher förderlich.

    Die Begründung dahinter würde mich brennend interessieren....

    Dann mach ich hier irgendwas falsch :-) und das seit jahren....

    Und ob du nun eine oder 2 Immobilien hast ändert am Grundprinzip nichts.

    Es mag ja sogar Menschen geben, die haben 5 und mehr ..... Alle werden nach den selben Speiregeln behandelt.

    Und wofür einen Bausparvertrag wenn der Zinssatz keine Rolex spielt ?

  6. Avatar von vision
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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    Vllt möchte er jetzt schon die Kosten=Zinsen geltend machen. Vllt kratzt er zusammen was an Steuersatz senkenden Mitteln möglich ist, weil er jetzt und nicht in 5-7 Jahren steuern sparen möchte?

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    Blöd ausgedrückt, das stimmt schon. Ich hatte aber auch darauf verwiesen (u.a. dass das ein Steuerberater vorgeben sollte), dass die Mischung, bzw. das Verhältnis (Verhältnis Zinssatz zur Tilgungsstreckungszeit) stimmen muss.

    Ich habe daraus gelesen, dass die Tilgung nicht zu hoch, also zu schnell laufen soll.

  8. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Blöd ausgedrückt, das stimmt schon. Ich hatte aber auch darauf verwiesen (u.a. dass das ein Steuerberater vorgeben sollte), dass die Mischung, bzw. das Verhältnis (Verhältnis Zinssatz zur Tilgungsstreckungszeit) stimmen muss.

    Ich habe daraus gelesen, dass die Tilgung nicht zu hoch, also zu schnell laufen soll.
    Ja..... aber wofür dann den Bausparer ???
    Wenn die Tilgung 2% beträgt sollte an sich nichts anbrennen.... wenn es das tut, ich der Kaufpreis zu hoch oder der mietertrag zu gering.

    Ich verstehe den Sinn vom Bausprer jetzt nicht wenn die Zinden an sich "egal" sind....

  9. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    Zitat Zitat von vision
    Vllt möchte er jetzt schon die Kosten=Zinsen geltend machen. Vllt kratzt er zusammen was an Steuersatz senkenden Mitteln möglich ist, weil er jetzt und nicht in 5-7 Jahren steuern sparen möchte?
    Wie genau sollte das zu realisieren sein ?
    er erwirtschaftet doch mit dem Bausparer über die Ansparzeit sogar Guthabenzinsen.... ???? verstehe ich nicht.

  10. Avatar von tneub
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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    Zitat Zitat von Tikonteroga
    Ja und so weit ich mich erinnern kann, konnten oder wollten Sie diese Frage damals nicht beantworten.

    Ja, man muss hier halt beachten, dass wenn man einen bestimmten Zinsbetrag von der Steuer absetzt, dann bekommt man nur x % (ca. 14 - 44,10 %) von diesem Zinsbetrag über die Steuerrückerstattung zurück.

    Dann kommt auch dazu, dass je höher der Zinsbetrag ist, den man von der Steuer absetzt, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Grenzsteuersatz, zu dem dieser Zinsbetrag abgesetzt werden, kleiner wird (progressives Steuersystem).

    Die eigentlichen Reparaturen und Modernisierungen werden ja auch noch abgesetzt und können den Grenzsteuersatz, zu dem die Zinsen abgesetzt werden können, ebenfalls mindern.

    Vereinfacht gesagt ist es nicht förderlich für etwas mehr zu bezahlen nur weil man nach mehreren Monaten einen Rabatt bekommt. Dazu kommt noch, je mehr man bezahlt, desto niedriger kann der Rabatt prozentual werden.

    Auch ein Steuerberater kennt die Steuersätze ab einschließlich 2018 nicht...
    Ich bin zwar kein Steuerberater, habe aber einige Jahre als Steuerfachangestellter bzw Steuerfachwirt in einer Kanzlei gearbeitet.


    Punkt 1
    Mal grob vereinfacht dargestellt versucht ein Steuerberater erst einmal Ausreißer nach oben und unten zu vermeiden, um die Durchschnittsteuerbelastung niedrig zu halten.
    Wenn also ein Einzelunternehmer in einem Jahr hohe Gewinne hat und im nächsten niedrige, dann versucht man das Ganze zu verschieben.
    Dadurch kommt eine niedrigere Steuer raus, als wenn mal viel und mal wenig Steuern gezahlt wird.

    Punkt 2
    Desweiteren schaut man, ob es ggf. Sinn macht sofort absetzbare Kosten unter Beachtung von Punkt 1 vorzuziehen.
    Kaufst du z.B. eine Anlagegut unter 410€ im Dezember, dann mindert sich die Einkommensteuer noch im alten Jahr, kaufst du das Anlagegut erst im Januar, dann mindert es die Steuern erst ein Jahr später. Liquiditätsvorteil= 1 Jahr
    Das gleiche z.B. für Instandhaltungskosten bei Immobilien.

    Punkt 3
    Als weiteres wird natürlich betrachtet, wie sich Gesetzesänderungen auswirken.
    Ggf. machen manche Sachen wirtschaftlich betrachtet erst Sinn, wenn man die tatsächliche Gesetzeslage mit betrachtet.
    Ein Beispiel was mir gerade einfällt, wären z.B. die unterschiedlichste Versteuerung der Kapitaleinkünfte in den letzten 15 Jahren.(angefangen von der normalen Besteuerung über das Halbeinkünfteverfahren hin zum Pausch-Steuersatz von 25%)


    Punkt 4
    Wenn man Ausgaben hat, dann versucht man soviel wie möglich davon absetzbar zu machen.
    Angenommen man hat 2 Darlehen, wovon bei einem die Zinsen abgesetzt werden können und beim anderen die Zinsen nicht abgesetzt werden können, welches würdest du jetzt vorrangig tilgen?
    Natürlich das wo du die Zinsen nicht absetzen kannst, auch wenn es vielleicht sogar ein paar Zehntel teurer ist.


    Du betrachtest jetzt nur die Komponente Zinsausgabe für ein Darlehen und fragst dich warum soll der Typ 100€ Zinsen zahlen, wenn er nur 40€ Steuern wiederbekommt, dann zahlt er ja immer noch 60€.
    Jetzt kommt die 2. Komponente (z.B. Immobiliendarlehen auf eigengenutztes Haus) dazubei dem er sich durch Sondertilgung 100€ Zinsen spart.
    Betrachtet man beide Komponenten zusammen hat er einen Gewinn in Höhe der Steuern von 40€.
    Zu diesen 2 Koponenten kommen dann noch viele mehr, die der Steuerberater betrachtet.

    Früher wurden häufig abzugsfähige Darlehen im Unternehmen aufgenommen, dann Privatentnahmen durchgeführt und davon z.B. die eigengenutzte Immobilie angeschafft. Dieser Schuldzinsenabzug wurde 1999/2000 dann für zweckfremde Darlehen eingeschränkt. Allerdings ist es immer noch erlaubt vorrangig das Darlehen zu tilgen, was dem Eigenbedarf dient.
    Gerade bei gemischt genutzte Objekten (fremdvermietet und eigengenutzt) muß man aber sehr genau aufpassen, dass man möglichst den Kaufpreis und die Darlehen schönt trennt.
    Da gibt es einige Stolperfallen.

  11. Avatar von vision
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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    Aber er hat jetzt monatlich die Raten und dagegen minimalen Guthabenzins.



    Ups eine Überschneidung.
    @tneub toll erklärt!

  12. Avatar von vision
    vision ist offline

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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    Hinterfragen ist ja schön und gut, da lernen wir alle was.

    Ich habe aber in letzter Zeit das Gefühl, das alles zerpflückt wird. Sachen, die einfach Fakt sind bis ins unendliche ausdiskutiert werden, obwohl nicht mal Frage.

    Da traut sich doch bald keiner mehr zu fragen.

  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    ?? Zu dem hat er doch die 45.000 Euro bis dahin nicht zusamnen, das war doch seine Ausgangsaussage.

    Warum denn nicht mit 15.000 Euro 30.000 Euro zinsgünstiges Darlehen kaufen?

    Und selbst wenn er es hat, möglicherweise wendet er das Geld für die Entschuldung seines eigengenutzten Anteils auf.

    Wie gesagt, Hätte, Wenn und Aber, das sind die 3 reichsten Börsenmakler, der TE aber benötigt einen Steuerberater und den hat er ja auch.

  14. Avatar von tneub
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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    Ziel wird es sein, die Rückzahlung zu strecken.
    Da das ggf. nur über Zinssatzerhöhung geht ist dem TE bekannt.
    In Kombination mit der Absetzbarkeit der Zinsen macht man aus den 2,5% dann effektiv 1,5%. Allein die Wunschinflation der EU sollte das schon übersteigen.
    Da gibts dann viele Möglichkeiten, dass locker auszugleichen (Mieterhöhung oder vorrangige Tilgung des Privatdarlehen usw.)

  15. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ja Batman_BU, aber sind keine vermeidbaren Ausgaben und es geht doch nicht darum lieber 2,5% statt 2% zu zahlen (das wissen wir doch alle), es geht auch um die Länge und Dauer der Zahlungen, bzw. der Absetzbarkeit.
    ich hatte auch nur allgemein kommentiert und nicht projektbezogen, um ein Beispiel zu nennen, bei dem es sinnvoll sein kann.
    Kann man sicherlich verstehen, wenn man denn will.

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    Alles gut, wir haben alle Recht, am meisten aber der Steuerberater ;-)

  17. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    Zitat Zitat von vision
    Aber er hat jetzt monatlich die Raten und dagegen minimalen Guthabenzins.



    Ups eine Überschneidung.
    @tneub toll erklärt!
    Ich glaube DU hast das immer noch nicht verstanden!!!!

    Die Rate die er in den Bausparer leistet ist sein Privates vergnügen, das kann er nicht von der Steuer absetzen.

    Und den Bausparer macht er für das Anlageobjekt und nicht für irgendein anderes Objekt. So wurde es geschrieben.

    Mit dem Bausparer möchte er sich Zinsen sichern, die ihm aber der Höhe nach egal sind.

    Für mich ist das alles Sinnfrei.

    Ich versuche doch nur zu verstehen was hier grad schief läuft

  18. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    Sage mal Honey, es zählen die Darlehenszinsen nach Zuteilung, also nach Auszahlung.

    Die Guthabenzinsen müssen in der Sparphase so hoch wie möglich sein, dass ist doch EK womit er sich das Darlehen kauft.

    Grundsätzlich, so er noch Verbindlichkeiten für eigengenutzes Eigentum hat, dürfe er gar nichts ansparen sondern den teuren Zins für das Darlehen der Eigennutzung tilgen und das Darlehen entschulden und später das Modernisierungsdarlehen möglicherweise komplett als Sofortfinanzierer aufnehmen. Erstens weiss doch das der Steuerberater - da Experte und individuell im Thema des TE - besser und zweitens wissen wir doch überhaupt nicht wo in 5-7 Jahren die Zinsen sind, als das der BSV vielleicht doch der gesunde Kompromiss war.

  19. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Sage mal Honey, es zählen die Darlehenszinsen nach Zuteilung, also nach Auszahlung.

    Die Guthabenzinsen müssen in der Sparphase so hoch wie möglich sein, dass ist doch EK womit er sich das Darlehen kauft.

    Grundsätzlich, so er noch Verbindlichkeiten für eigengenutzes Eigentum hat, dürfe er gar nichts ansparen sondern den teuren Zins für das Darlehen der Eigennutzung tilgen und das Darlehen entschulden und später das Modernisierungsdarlehen möglicherweise komplett als Sofortfinanzierer aufnehmen. Erstens weiss doch das der Steuerberater - da Experte und individuell im Thema des TE - besser und zweitens wissen wir doch überhaupt nicht wo in 5-7 Jahren die Zinsen sind, als das der BSV vielleicht doch der gesunde Kompromiss war.

    Ja natürlich zählt der Zinssatz nach zuteilung.Aber es ist doch garkein niedriger Zinssatz gewünscht.....

  20. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    Der Te schrieb wörtlich :

    Meinetwegen darf der Zins auch bei 2,5% - 3% liegen. Wie bereits beschrieben wäre das aus Steuerrechtlichen Gründen eher förderlich.

  21. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wie am besten vorgehen?

    Honey1979, eine Bitte!! Du hast doch Recht, aber wollen wir nicht versuchen eine Kultur ins Forum zu bringen, wo wir versuchen wollen den TE zu verstehen und eher nachfragen, als zu spekulieren der TE wäre blöd? Er hat doch bereits einen Steuerberater, hat sich unglücklich ausgedrückt, aber antizipierst du nicht, dass das so nicht gemeint war und wenn er wirklich so blöd ist, der Steuerberater das nicht korrigiert? Ja und wenn er Märchen erzählt es uns egal sein ksnn, aber eins nicht passieren sollte, wieder eine Kultur der Unruhe zu entfachen?

    Mal ne Idee, mal ein Versuch die Threads sauber zu halten, nachdem die Stinkerköpfe sich selbst entsorgt haben und weiter entsorgen werden.

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