Hilfe für Altersvorsorgeaufbau innerhalb 15 Jahren (Selbständiger)

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  1. Avatar von Ollinger
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    Standard Hilfe für Altersvorsorgeaufbau innerhalb 15 Jahren (Selbständiger)

    Hallo zusammen,

    ich bin selbständig und benötige noch einiges an Vermögensaugbau für meine Altersvorsorge. Bisher sieht es so aus, dass ich aus meiner Zeit als Angestellter ein wenig aus der GRV und bAV bekomme. Die bAV kann ich leider nicht mehr weiter fortführen. Wie es im Leben ist, erkennt man leider zu spät, dass einem noch recht viel für die Rente fehlt.

    Also, hier die Grunddaten:

    Alter: 50 Jahre
    Renteneintritt: in ca. 15-17 Jahren
    anzusparende mtl. Rente: 500-750 €

    Meine Frage ist, welche sinnvollen Alternativen sich anbieten, z.B. in eine Basisrente zu investieren (Versicherungsmantel und steuerliche Vorteile in der Ansparphase) oder ob ein ETF-Sparplan Sinn macht.
    Hier kenne ich mich leider überhaupt nicht aus.

    Über hilfreiche Informationen freue ich mich!

    Besten Gruß

  2. Avatar von bart
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    Standard AW: Hilfe für Altersvorsorgeaufbau innerhalb 15 Jahren (Selbständiger)

    Es geht nicht um die Auszahlung aus der Rentenversicherung.

    Es geht darum, das man sich "einfach" ein höheres Gehalt oder Einnahmen von seinem Unternehmen auszahlen lässt.

    z.b. lässt man sich sonst im Jahr vielleicht 50.000 Euro (zu versteuerndes Einkommen) auszahlen und bestreitet damit seine privaten Ausgaben und Vermögensbildungen.
    Jetzt lässt man sich halt z.b. 60.000 Euro auszahlen. Von diesen 60.000 Euro zahlt man nun 10.000 Euro in die Basis Rente. Für sein Einkommen hat nun die höhere Auszahlung von 10.000 Euro in diesem Jahr nun nur eine Auswirkung auf das zu versteuernde Einkommen von 1.400 Euro ( da 86% als Sonderausgaben geltende gemacht werden können ) Demzufolge steigt die ESt-Last nur ein wenig.

    Für die Gewerbesteuer hingegen werden die 10.000 Euro komplett wieder zum Gewerbesteuermeßbetrag herangezogen. So werden aus 50.000 Euro halt 60.000 Euro. Davon dann der Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen, ergeben dann 36.500 Euro für den Meßbetrag, anstatt nur 26.500 Euro.

    Ich hoffe ich konnte es ein wenig nachvollziehbar erläutern. Und ich hoffe es ist richtig.

  3. Avatar von tneub
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    Standard AW: Hilfe für Altersvorsorgeaufbau innerhalb 15 Jahren (Selbständiger)

    Aufgrund des Freibetrags von 24T€, gehe ich davon aus, dass es sich um ein Einzelunternehmen handelt.
    Dort hat eine "Entnahme" (es gibt dort kein Gehalt für den Unternehmer) keine steuerliche Auswirkung. Für die Steuer ist der Gewinn ausschlaggebend. Wieviel von dem Gewinn bzw. von der Liquidität entnommen wird oder im Unternehmen verbleibt ist größtenteils irrelevant.

  4. Avatar von bart
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    Standard AW: Hilfe für Altersvorsorgeaufbau innerhalb 15 Jahren (Selbständiger)

    So ist es leider eben nicht.

    Frag mal ein paar Handelsvertreter, die nicht Bilanzierungspflichtig sind und welche sich nicht 100% auszahlen lassen.

  5. Avatar von tneub
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    Standard AW: Hilfe für Altersvorsorgeaufbau innerhalb 15 Jahren (Selbständiger)

    Geh zu deinem Steuerberater und lass dich beraten, wenn du mir als Steuerfachwirt nicht glauben magst.

  6. Avatar von bart
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    Standard AW: Hilfe für Altersvorsorgeaufbau innerhalb 15 Jahren (Selbständiger)

    Oha, dann scheint mein Steuerberater ( und die meiner Kollegen ) seit Jahren etwas falsch zu machen, was zumindestens das Thema "nicht ausgezahlte Provisionsansprüche" angeht. Hoffentlich wird das mal nicht zu meinen Lasten ausgelegt. Scheint dann kein Zuflussprinzip bei nicht Bilanzierungspflichtigen Einzelunternehmern mehr zu geben.

    Aber wir schweifen vom Thema der Altersvorsorgung ab. Und gefährliches Halbwissen, schreckt vielleicht andere Teilnehmer ab.

  7. Avatar von tneub
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    Standard AW: Hilfe für Altersvorsorgeaufbau innerhalb 15 Jahren (Selbständiger)

    Ich glaube du vermischst hier etwas. Das was du dir von deinen Kunden auszahlen lässt, sind für dich Einnahmen. Das was du dir selbst auf dein Privatkonto auszahlst sind Entnahmen. Wenn du das jetzt ggf. nicht auf getrennten Konten abwickelst, sondern direkt deine Provision auf dein Privatkonto auszahlen lässt, ist für dich der Unterschied natürlich nicht unbedingt nachvollziehbar.

    Durch Auszahlung deiner Provision (nach Zuflussprinzip) erhöhen sich deine Einnahmen und dein Gewinn/Überschuss. Damit ist es natürlich gewerbesteuerpflichtig. Insofern ist deine erste Aussage korrekt.

  8. Avatar von bart
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    Standard AW: Hilfe für Altersvorsorgeaufbau innerhalb 15 Jahren (Selbständiger)

    Nee die Provision vereinnahme ja nicht ich, sondern mein Mutterkonzern. Handelsvertreter vereinbaren Auszahlung eines monatlichen Fixums unabhängig von den tatsächlichen monatlichen Provisionseinnahmen um so z.b schwächere Zeiten, Fehlzeiten oder Krankheit auszugleichen.
    Hat also nichts mit einem Konto oder ähnlichem zu tun.

    Von diesen Provisionseinnahmen kann der Mutterkonzern auch Stornos oder ähnliches begleichen.

    Aber wie gesagt, es sollte versucht werden mit Halbwissen nicht andere Interessten von dem Thread zu vergraulen, oder wie siehst du das?

  9. Avatar von tneub
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    Standard AW: Hilfe für Altersvorsorgeaufbau innerhalb 15 Jahren (Selbständiger)

    Zitat Zitat von bart
    Aber wie gesagt, es sollte versucht werden mit Halbwissen nicht andere Interessten von dem Thread zu vergraulen, oder wie siehst du das?
    OK. Back to topic.

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