Angaben zur Miete

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  1. Avatar von ohleut
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    Standard Angaben zur Miete

    Hallo,
    ich bin Verheiratet und meine Frau bezahlt die Miete.
    Ich bezahle ihr die Hälfte (50% von 750€) somit zahle ich ihr ca. 375€ Miete
    Bei einem Kredit Antrag wird gefragt wie viel Miete man bezahlt, was muss ich da angeben ? 375 oder 750 €

  2. Avatar von tneub
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    Standard AW: Angaben zur Miete

    Zitat Zitat von FloHH
    Wenn nur die Frau im Mietvertrag stünde , wäre die hälftige Zahlung an die Frau anzugeben . Auch hier besteht ja eine durch Verabredung (= Vertrag ) begründete Zahlungspflicht. Nichts wäre anzugeben , wenn man nichts zahlen muss .
    Diese Verabredung der hälftigen Zahlung ignorierst du aber beim TE, mit dem Argument, dass dort der Mietvertrag gilt, worauf beide unterschrieben haben und der Anteil der Frau könne ja ausfallen, so dass der Mann alles zu tragen hat.

    Würde die Frau den Kredit beantragen, die beim TE ja erstmal die komplette Miete zahlt, würdest du den Anteiligen Zuschuss des Mannes vermutlich ebenfalls ignorieren, denn die Einnahme vom Mann könnte ja ausfallen. Mit dem Argument, sie könnte ja ausfallen wäre aber jede vertraglich festgeschrieben Einnahme zu ignorieren.
    Würdest du die Einnahme bei ihr aber nicht vollständig ignorieren, wäre sie besser gestellt, als der Mann, was sie ja in Wahrheit aber nicht ist, weil jeder die Hälfte der Miete und bei Ausfall der Zuzahlung vom Partner die volle Miete zu tragen hat.


    Zitat Zitat von FloHH
    Zeichnen beide jeweils einen eigenen Kreditvertrag wird hier nichts „doppelt“ angegeben . Jeder trägt die Miete als seine eigene individuelle Zahlungsverpflichtung ein .
    Zeichnen beide einen Kreditvertrag , wird die Miete einmal als gesamtschuldnerische Verpflichtung angegeben ....
    Wenn Mann und Frau je 10T€ aufnehmen, wird in jedem Kreditvertrag laut deinen Aussagen jeweils die volle Miete angegeben, in der Gesamtbetrachtung beider Verträge also insgesamt 2 Mal. Beantragen beide den Kredit i.H. 20T€ gemeinsam, so wird die Miete nur einmal angegeben.

    Mag sein, dass ich nicht recht haben, aber logisch wäre es in den Fällen, wo nur ein Partner den Kredit beantragt, die Miete voll anzugeben und den Zuschuss des Partners als Einnahme anzusetzen. Damit käme in allen Fällen das richtigere Ergebnis raus und die Bank hat die Möglichkeit die Ausfallwahrscheinlichkeit des Zuschusses vom Partner zu berücksichtigen.

  3. Avatar von tneub
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    Standard AW: Angaben zur Miete

    Zitat Zitat von Honey1979
    Nach dieser Aussage, steht alleine ER im Darlehensvertrag.
    Das hatte ich auch so aufgefasst.

    Zitat Zitat von Honey1979
    Steht die Frau mit drin, dann gilt natürlich Ihr Einkommen genauso wie das des TE.
    Schreibt er ja in #17, dass sie halt jetzt das Darlehen gemeinsam beantragen. Damit umgeht er, dass laut Eurer Logik die vollen (Familien-)Ausgaben anzusetzen sind, aber nur seine Einnahmen.
    Die Miete ist ja nur ein Punkt. Sofern Kinder im Spiel sind geht das ganze ja beim Kind weiter. Wäre bei Ihm sämtliche Ausgaben bzw. die vollen Pauschalen vom Kind zu berücksichtigen, obwohl beide die Kosten teilen?

  4. Avatar von FloHH
    FloHH ist offline

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    Standard AW: Angaben zur Miete

    Zitat Zitat von tneub
    Diese Verabredung der hälftigen Zahlung ignorierst du aber beim TE, mit dem Argument, dass dort der Mietvertrag gilt, worauf beide unterschrieben haben und der Anteil der Frau könne ja ausfallen, so dass der Mann alles zu tragen hat.
    Ich ignoriere gar nichts, sondern habe Deine Frage beantwortet wie es wäre, wenn nur die Frau den Mietvertrag unterschrieben hätte und intern in der Ehe die Verabredung besteht, dass der Mann die Hälfte durch Überweisung an die Frau mitträgt. Dieser Fall ist hier aber nicht gegeben, da der Mann den Mietvertrag mit unterschrieben hat und ihn daher im Zweifel auch die volle Zahlungspflicht trifft. Wie gesagt: wie das dann intern aufgelöst wird, ist für diese Betrachtung unerheblich.
    Selbstverständlich würde ich - sollte die Frau alleine einen Kredit beantragen - die Zahlung des Mannes bei der Angabe der Mietzinshöhe ignorieren. Due Frau müsste also auch die volle Höhe angeben. Ich würde die Zahlung des Mannes aber - da ja z.B. bei der hier vorliegenden getrennten Kontoführung auf dem Kontoauszug nachweisbar - als "Zusatzeinkommen" vermerken. Dann wäre das sauber abgebildet .

    Hinsichtlich der Kinder verstehe ich den Einwand nicht. Gefragt wird doch eigentlich nur in der Regel nach der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder. Da kann / sollte jeder die Kinder bei sich angeben ( so es denn die eigenen Sinn ), weil ja sowohl Vater als auch Mutter dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig wird.
    Anders wäre es nur , wenn nach den Kindern gefragt wir, für die Kindergeld bezogen wird ( auch schon gesehen ). Dann muss nur der das angeben, bei dem das auch zutrifft ...

  5. Avatar von FloHH
    FloHH ist offline

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    Standard AW: Angaben zur Miete

    Zitat Zitat von tneub



    Wenn Mann und Frau je 10T€ aufnehmen, wird in jedem Kreditvertrag laut deinen Aussagen jeweils die volle Miete angegeben, in der Gesamtbetrachtung beider Verträge also insgesamt 2 Mal. Beantragen beide den Kredit i.H. 20T€ gemeinsam, so wird die Miete nur einmal angegeben.

    .
    Äh, ja , natürlich .... Wenn zwei getrennte, unabhängige Kreditverträge vorliegen, muss natürlich jeweils die Miete angegeben werden . Wie denn sonst ? Das ist dann doch nicht doppelt ?? Oder meinst Du, nur weil man einmal im Monat Miete zahlt, ich aber z.B. vier Kreditverträge habe, dass die Miete dann auf alle vier Verträge umgelegt wird ?? ....

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