Vollkasko nach Unfall kündigen - wie verhält es sich mit der Schadenfreiheitsklasse?

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  1. Avatar von BenniG
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    Standard Vollkasko nach Unfall kündigen - wie verhält es sich mit der Schadenfreiheitsklasse?

    Guten Morgen,


    ich habe letzte Woche einen Unfall gebaut. Für meinen 10 Jahre alten Volvo hat die Werkstatt einen Schaden von rund 3.150 € geschätzt. Da ich das Auto 18 Monate vorher für 5.500 € gekauft habe, macht meiner Meinung nach eine fachmännische Instandsetzung keinen Sinn (da bis auf einer der beiden Hupentöne keinerlei technische Beeinflussung entstanden ist).

    Da ich in SF21 bin und einen Kasko-Plus-Baustein hatte, der mir innerhalb von 24 Monaten nach Kauf, bei einem Totalschaden den Kaufwert zurückerstattet hätte, habe ich das Auto trotz des geringen Wertes vollkaskoversichert gehabt. Haftpflicht und Vollkasko 342 € pro Jahr.

    Nur was mache ich nun?
    Instandssetzungwert abzgl. Mehrwertsteuer und Selbstbeteiligung auszahlen lassen - 2.350 €. Durch einen Schaden würde ich im nächsten Jahr auf SF13 zurückfallen. Das ist aber meiner Meinung nach die sinnvollste Variante. Der aktuelle Beitrag würde dann jährlich um 30 € (von 26% auf 32%) steigen.

    Nur lohnt sich jetzt vermutlich die Vollkaskoversicherung absolut nicht mehr - also scheint mir hier die Kündigung/Beendigung am sinnvollsten.
    Ist dies unterjährig möglich?

    Im Herbst bekomme ich aber ein neues Auto, welches ich auf jeden Fall wieder mit der Vollkasko abdecken will.
    Was passiert nun, wenn ich dieses Jahr nicht mindestens 6 Monate vollkaskoversichert war?
    Komme ich dann nur in die SF12?

    Ich bin gespannt auf eure Meinungen und bedanke mich schon vorab recht hertlich.

    Viele Grüße
    BenniG

  2. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Vollkasko nach Unfall kündigen - wie verhält es sich mit der Schadenfreiheitsklas

    Zitat Zitat von BenniG
    Instandssetzungwert abzgl. Mehrwertsteuer und Selbstbeteiligung auszahlen lassen - 2.350 €. Durch einen Schaden würde ich im nächsten Jahr auf SF13 zurückfallen. Das ist aber meiner Meinung nach die sinnvollste Variante. Der aktuelle Beitrag würde dann jährlich um 30 € (von 26% auf 32%) steigen.
    Wenn die Kaskoversicherung länger als ein Jahr ausgesetzt wird, dann verfällt deren SF-Klasse. Für ein neues Fahrzeug kann man dann die SF-Klasse der Haftpflicht übernehmen. Sollte diese so gut oder besser als die der vormaligen Kasko-Versicherung sein, dann vermeidet man auf einen Fall einen Beitragsanstieg.
    Zitat Zitat von BenniG
    Nur lohnt sich jetzt vermutlich die Vollkaskoversicherung absolut nicht mehr - also scheint mir hier die Kündigung/Beendigung am sinnvollsten.
    Zitat Zitat von BenniG
    Ist dies unterjährig möglich?
    In der Regel kann man eine Kaskoversicherung zum Quartalsende oder nach einer Schadensabrechnung kündigen.
    Im Herbst bekomme ich aber ein neues Auto, welches ich auf jeden Fall wieder mit der Vollkasko abdecken will.Was passiert nun, wenn ich dieses Jahr nicht mindestens 6 Monate vollkaskoversichert war?
    Komme ich dann nur in die SF12?
    In Abhängigkeit Deiner Rabatttabelle würdest Du im Herbst vermutlich die SF 20 bekommen und im Januar nach SF 12 zurückgestuft werden.

  3. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline
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    Standard AW: Vollkasko nach Unfall kündigen - wie verhält es sich mit der Schadenfreiheitsklas

    Kfz-Haftpflicht nach dem ersten Schaden in 2018:

    Aktuelle SF-Klasse:
    SF 21 (Beitragssatz 26 %)


    SF-Klasse ab 01.01.2019 ohne Rückstufung:
    SF 22 (Beitragssatz 26 %)


    Rückstufung der SF-Klasse ab 01.01.2019:
    SF 10 (Beitragssatz 36 %)


    Beitragsmehrbelastung in den nächsten 3 Jahren:
    187,50 €


    Wenn der Schadenbetrag geringer ist als 187,50 €, dann lohnt es sich im Regelfall, einen Haftpflichtschaden selbst zu übernehmen.


    Vollkasko nach dem ersten Schaden in 2018:


    Aktuelle SF-Klasse:
    SF 21 (Beitragssatz 26 %)


    SF-Klasse ab 01.01.2019 ohne Rückstufung:
    SF 22 (Beitragssatz 26 %)


    Rückstufung der SF-Klasse ab 01.01.2019:
    SF 13 (Beitragssatz 32 %)


    Beitragsmehrbelastung in den nächsten 3 Jahren:
    104,96 €


    Sie haben eine Selbstbeteiligung von 300,00 € vereinbart. Wenn der Schadenbetrag geringer ist als 404,96 € (300,00 € + 104,96 €), dann lohnt es sich im Regelfall, einen Vollkaskoschaden selbst zu übernehmen.

    Das sagt der Schadensrechner der Versicherung. Wenn ich nun also den Schaden an meinem und am "gegnerischen" Auto abrechnen lasse, lande ich normalerweise zum 1.1.2019 mit der Haftpflicht in SF10 und mit der Vollkasko in SF13. Oder wird nur der Freiheitsrabatt der "höherwertigen" Versicherungsleistung gesenkt?
    Zitat Zitat von Hanomag
    Wenn die Kaskoversicherung länger als ein Jahr ausgesetzt wird, dann verfällt deren SF-Klasse. Für ein neues Fahrzeug kann man dann die SF-Klasse der Haftpflicht übernehmen. Sollte diese so gut oder besser als die der vormaligen Kasko-Versicherung sein, dann vermeidet man auf einen Fall einen Beitragsanstieg.
    In der Regel kann man eine Kaskoversicherung zum Quartalsende oder nach einer Schadensabrechnung kündigen.In Abhängigkeit Deiner Rabatttabelle würdest Du im Herbst vermutlich die SF 20 bekommen und im Januar nach SF 12 zurückgestuft werden.


    Wieso würde ich im Herbst SF20 bekommen, wenn ich jetzt doch schon in SF21 bin?


  4. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Vollkasko nach Unfall kündigen - wie verhält es sich mit der Schadenfreiheitsklas

    Zitat Zitat von BenniG
    Kfz-Haftpflicht nach dem ersten Schaden in 2018:
    In Deinem ersten Beitrag hast Du nichts von einem Haftpflichtschaden geschrieben, daher meine Empfehlung mit dem einjährigen Aussetzung der VK.
    Beitragsmehrbelastung in den nächsten 3 Jahren:
    187,50 €

    Wenn der Schadenbetrag geringer ist als 187,50 €, dann lohnt es sich im Regelfall, einen Haftpflichtschaden selbst zu übernehmen.
    Meine Versicherung teilt die gesamte Beitragsmehrbelastung mit. Demzufolge könnte es sich auch dann lohnen, wenn der Schadensbetrag darüber liegt.
    Sie haben eine Selbstbeteiligung von 300,00 € vereinbart. Wenn der Schadenbetrag geringer ist als 404,96 € (300,00 € + 104,96 €), dann lohnt es sich im Regelfall, einen Vollkaskoschaden selbst zu übernehmen.

    Das sagt der Schadensrechner der Versicherung. Wenn ich nun also den Schaden an meinem und am "gegnerischen" Auto abrechnen lasse, lande ich normalerweise zum 1.1.2019 mit der Haftpflicht in SF10 und mit der Vollkasko in SF13.
    Mit Blick auf die drei Jahre ist das wohl richtig.
    Oder wird nur der Freiheitsrabatt der "höherwertigen" Versicherungsleistung gesenkt?
    Nein.

    Wieso würde ich im Herbst SF20 bekommen, wenn ich jetzt doch schon in SF21 bin?
    Du würdest in der SF21 weitermachen.

  5. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline
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    Standard AW: Vollkasko nach Unfall kündigen - wie verhält es sich mit der Schadenfreiheitsklas

    Wenn ich den gesamten Unfall abrechne, falle ich also mit der nächsten Beitragsrechnung, die für die Zeit nach dem 1.1.2019 gilt in der Haftpflicht auf SF 10 und in der Vollkasko auf SF 13 zurück, egal ob oder wie die kommenden 10 Monaten versichert ist.

    Vielen Dank für die Hilfe.

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