Sonderkündigungsrecht Hausrat

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  1. Avatar von Kimi190
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    Standard Sonderkündigungsrecht Hausrat

    Hallo,
    ich habe eine kurze Frage.

    Ich habe vor ein paar Tagen eine Beitragsrechnung für meine Hausratversicherung für den Zeitraum 10.05.2018 - 10.05.2019 erhalten.
    Vor zwei Jahren betrug die Beitragsrechnung 91,58 Euro, im letzten Jahr betrug die Beitragsrechnung noch 92,62 Euro, jetzt aber 94,17 Euro.

    Andere Anbieter bieten hier Mehrleistungen zu günstigeren Konditionen.

    Kann ich von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und diese mit sofortiger Wirkung nach Ablauf des akt. Beitragsjahres (also sprich vor dem 10.05.2018) kündigen?

  2. Avatar von HannoMack
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Hausrat

    Hallo,

    nein, nur aufgrund einer Prämienanpassung ist das nicht möglich. Eine Kündigung, die außerordentlich und nicht zum Ablauf des regulären Versicherungszeitraumes erfolgen soll, wäre bspw. möglich nach einem Versicherungsfall oder bei Wegfall des versicherten Interesses. Aber nicht bedingt durch eine Prämienanpassung.

  3. Avatar von tneub
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Hausrat

    Gibt es einen Unterschied zwischen Prämienanpassung und Prämienerhöhung?
    § 40 VVG
    Kündigung bei Prämienerhöhung


    (1) 1Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. 2Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. 3Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.

    (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.

  4. Avatar von HannoMack
    HannoMack ist offline

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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Hausrat

    In der Tat, vielleicht war ich da etwas voreilig. Ich gehe davon aus, da es in den Vorjahren zu minimalen Anpassungen kam, dass es sich hierbei um eine Anpassung der Versicherungssumme mit entsprechender Beitragsanpassung / -erhöhung handelt (→dynamische Erhöhung) . Dadurch würde der Versicherungsumfang steigen, eine Kündigung allein aus diesem Grund wäre nicht möglich. Aber, wie gesagt, ich mag mich täuschen. Mea culpa.

  5. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht Hausrat

    Hallo Kimi190,

    wenn es sich um eine Anpassung der Versicherungssumme handelt z.B. um die Inflation auszugleichen, die automatisch eine Beitragserhöhung mit sich bringt, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Dann können sie fristgerecht zum 10.05.2019 kündigen.
    Wenn nur der Beitrag erhöht wurde, nicht aber die Versicherungssumme, hat man in der Regel ein Sonderkündigungsrecht binnen 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung. In manchen Bedingungswerken ist das Sonderkündigungsrecht aber auf besonders hohe Beitragssprünge z.B. über 5 %, beschränkt. Lesen sie das bitte in den Bedingungen nach, wenn die Versicherungssumme unverändert bleiben soll!

    MfG
    Alexander Reibold
    Freie Finanzberatung
    Neuburg an der Donau

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