Vorpfändung Mitteilung

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  1. Avatar von Nimmerklug
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    Standard Vorpfändung Mitteilung

    Hallo, mal eine Frage.
    Die Bank hat über Vorpfändung informiert. Wie lange habe ich Zeit zur Klärung beim "Gläubiger"?
    Bei genauerer Betrachtung des Schreibens ist aufgefallen, daß zwar mein Name stimmt, jedoch die gesamte Adresse falsch ist und mir
    unbekannt ist.
    Meine Bank weiß, daß sich mein Wohnsitz nicht verändert hat. Ich kann also nicht der Schuldner sein.
    Wie muß denn hier die Bank reagieren. An den Rechtsanwalt der die Vorpfändung geschickt hat zurücksenden? Ich bin dieser Meinung und frage hier nach ob meine Einschätzung stimmt.

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Vorpfändung Mitteilung

    Wenn ich das hier lese:
    https://dejure.org/gesetze/ZPO/845.html

    Sollte das doch vom Gerichtsvollzieher kommen oder?

    Es könnte verschiedene Ursachen haben:
    einfache Verwechslung wegen gleichem Namen
    oder auch Identitästsiebstahl - wenn mit deinem Namen und Kontodaten im Netz eingekauft wird und an eine andere Adresse geliefert wird.

    Würde da auf jeden Fall dem ganzen auf den Grund gehen und bei der Bank nachfragen, woher die Forderung kommt und dann u.U. beim Gerichtsvollzieher und Polizei weitermachen.

  3. Avatar von Nimmerklug
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    Standard AW: Vorpfändung Mitteilung

    Danke für die Antwort.
    Zur Erklärung möchte ich hinzufügen, daß der Vorgang von einem Rechtsanwalt kommt, zuvor Real Inkasso und ein Vollstreckungsbescheid mit Nr. von 1996. Ja, ein GV aus dem Ort wo die Bank ist. Ist nicht der Ort in dem ich wohne. Also könnte eventuell, ich weiß es nicht mehr, mich betreffen. Mal angenommen. Aber muß die Bank nicht prüfen Zb. Kontoinhaber- stimmt, Name und Anschrift Kontoinhaber ist falsch? Müste die Bank dann diesen Vorgang nicht an den Rechtsanwalt zurückgeben? (wegen der nicht existierenden Adresse) Mal angenommen, der Vorgang gilt mir, dann hätte ich mich sofort nach entsprechenden Schriftverkehr mit der Ankündigung einer Kontopfändung an den Gläubiger gewandt und die Sache aus der Welt geschafft. Alles nur mal angenommen. So bin ich in Unwissenheit, da mich der Schriftverkehr gar nicht erreichen konn, ich nichts verhindern konte und auch die Kosten nicht vermeiden konnte. Muß hier die Bank reagieren oder ich `Alles nur angenommen.
    Zitat Zitat von utopus
    Wenn ich das hier lese:
    https://dejure.org/gesetze/ZPO/845.html

    Sollte das doch vom Gerichtsvollzieher kommen oder?

    Es könnte verschiedene Ursachen haben:
    einfache Verwechslung wegen gleichem Namen
    oder auch Identitästsiebstahl - wenn mit deinem Namen und Kontodaten im Netz eingekauft wird und an eine andere Adresse geliefert wird.

    Würde da auf jeden Fall dem ganzen auf den Grund gehen und bei der Bank nachfragen, woher die Forderung kommt und dann u.U. beim Gerichtsvollzieher und Polizei weitermachen.

  4. Avatar von Jehan
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    Standard AW: Vorpfändung Mitteilung

    Riecht irgendwie nach Betrug. Was ist draus geworden?

  5. Avatar von Nimmerklug
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    Standard AW: Vorpfändung Mitteilung

    Danke der Nachfrage. Ich komme nicht weiter. Die Bank verweigert jegliche Hilfe. Ich soll mich darum selbst kümmern. Beim Rechtsanwalt ist eine Hotline, deren Mitarbeiter sind sehr arrogant
    und frech am Telefon. Tja die fühlen sich im Recht und wehe man meint, sie hätten da einen Fehler gemacht. Ich will noch das Gericht anrufen. Da bin ich nicht grade mutig diesen Schritt zu gehen.
    Das Gericht, was die Vorpfändung ausgestellt hat ist ja schließlich nicht mal um die Ecke. Und hier an meinem Wohnort können die damit vielleicht gar nichts anfangen.
    Einpaar Tage hab ich noch Zeit...

  6. Avatar von tneub
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    Standard AW: Vorpfändung Mitteilung

    Zitat Zitat von Jehan
    Riecht irgendwie nach Betrug. Was ist draus geworden?
    Also könnte eventuell, ich weiß es nicht mehr, mich betreffen.
    Mal angenommen, der Vorgang gilt mir
    Wenn man soviel annimmt, klingt das für mich eher wie "absichtliches" Vergessen oder zumindest scheint es nicht unwahrscheinlich und jetzt will man die falsche Adresse als Grund nehmen, die Zeche nicht zu zahlen.
    So richtig eilig scheint es Nimmerklug ja auch nicht zu haben, den Vorgang aus der Welt zu räumen.

  7. Avatar von Nimmerklug
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    Standard AW: Vorpfändung Mitteilung

    Also erst besorgt nachfragen und dann die Worte im Munde umdrehen. Wer weiß denn schon was mal vor 20 Jahren war? Fest steht, es gibt keine Ausrede dafür, eine mir gänzlich falsche, unrichtige und nie gemeldete Adresse vorzusetzen.
    Ich habe keinen Schriftverkehr deswegen vorliegen und konnte diesen ja auch gar nicht bekommen haben...Kosten die ich nicht verursachen haben kann sind aufgelaufen nur weil Schwachköüfe ihre Arbeit nicht richtig machen aber Anderen einen Haufen Ärger einbringen. Ich bin weder körperlich fit für solchen Ärger noch ist mir daran gelegen, anderen Ihre Arbeit zu erleichtern. Aber geht dann gehts eben und darauf hoffen diese Schwachköpfe. Einfach mal brav bezahlen...

  8. Avatar von tneub
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    Standard AW: Vorpfändung Mitteilung

    Aus deinen Aussagen ist aber zu entnehmen, dass es vor 20 Jahren durchaus sein kann, dass bei dir mehrere Rechnungen "untergegangen" sind.

    Ich kann dir aus eigener beruflicher Erfahrung sagen, dass es viel Arbeit kostet, den ganzen Schuldnern hinterherzutelefonieren, anzumahnen, vertröstet zu werden, Ratenzahlungsvereinbarungen zu erstellen und zu überwachen, irgendwelche falsche Ausreden von richtigen zu unterscheiden und schlussendlich die Entscheidung zu treffen, lohnt sich das ganze an eine Inkasso-Bude/Rechtsanwalt zu geben oder verursache ich damit höhere Kosten, als ich jemals reinbekomme und buche meine Forderungen aus. Dann darf ich wieder gegenüber den Finanzbehörden mich rechtfertigen, warum wurde die Forderung ausgebucht und die Umsatzsteuer korrigiert, obwohl kein Nachweis über die Insolvenz vorliegt. Ich kann dir sagen, meinen Mitarbeitern macht das Thema keinen Spaß.


    Zitat Zitat von Nimmerklug
    Danke der Nachfrage. Ich komme nicht weiter. Die Bank verweigert jegliche Hilfe. Ich soll mich darum selbst kümmern. Beim Rechtsanwalt ist eine Hotline, deren Mitarbeiter sind sehr arrogant
    und frech am Telefon. Tja die fühlen sich im Recht und wehe man meint, sie hätten da einen Fehler gemacht
    Dass man mal einen Mitarbeiter erwischt, der früh morgens mit dem falschen Fuß aufgestanden ist, kann ich nachvollziehen, wenn es aber mehrere Mitarbeiter sind, sollte man vielleicht mal überlegen, ob es nicht am eigenen Ton liegen kann.

  9. Avatar von Nimmerklug
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    Standard AW: Vorpfändung Mitteilung

    Jetzt ist es aber genug. Das geht eindeutig am Thema vorbei. Ist es nicht schön, wenn es immer noch sooo viele Gutmenschen gibt, die einfach die Realität ignorieren. Die Jenigen werden sich noch wundern wenn das alles immer schöngeredet oder ignoriert wird. Bloß gut, daß ich es nicht mehr lange miterleben muß. Vielen Dank

  10. Avatar von tneub
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    Standard AW: Vorpfändung Mitteilung

    Zitat Zitat von Nimmerklug
    Jetzt ist es aber genug. Das geht eindeutig am Thema vorbei. Ist es nicht schön, wenn es immer noch sooo viele Gutmenschen gibt, die einfach die Realität ignorieren. Die Jenigen werden sich noch wundern wenn das alles immer schöngeredet oder ignoriert wird.
    Was hat das jetzt mit Gutmensch und Realität ignorieren und Schönreden zu tun?
    Ich hab das Live und in Farbe im Job. Das hab ich ja oben beschrieben. Natürlich passieren umgekehrt auch Fehler, so dass Rechnungen und Mahnungen an falsche Adressen gehen. In der Regel kommt aber dann "unzustellbar" zurück. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass Rechnung, Mahnung und vor allem Vollstreckungsbescheide an die falsche Adresse gehen und nicht zurückkommen.
    Sollte es sich tatsächlich um eine Personenverwechslung handeln (was ich mir bei den aktuellen Möglichkeiten der Inkassobüros kaum vorstellen kann), dann sollte sowas aber locker zu klären sein.
    Hast du dir mal den ganzen Schriftverkehr angefordert und vorliegen? Vielleicht einfach mal nen Schritt zurückgehen und sich ans Inkassounternehmen wenden.
    Vielleicht steht auf den anderen Schreiben doch deine richtige Adresse drauf?

    Zitat Zitat von Nimmerklug
    Ich will noch das Gericht anrufen. Da bin ich nicht grade mutig diesen Schritt zu gehen.
    Das Gericht, was die Vorpfändung ausgestellt hat ist ja schließlich nicht mal um die Ecke. Und hier an meinem Wohnort können die damit vielleicht gar nichts anfangen.
    Einpaar Tage hab ich noch Zeit...
    Nimm einfach den Hörer in die Hand und ruf beim Inkassobüro und im ausstellenden Gericht an. (und immer dran denken "Wie es in den Wald hineinruft....")
    Wenn das wirklich nicht deine Forderungen sind, kann ich nicht verstehen, wie man da so ruhig abwarten kann.



    Zitat Zitat von Nimmerklug
    Bloß gut, daß ich es nicht mehr lange miterleben muß.
    Jetzt muß nur noch der Spruch kommen " Früher war alles besser". Nö... wars nicht. Da wurden ggf. auch mal Unschuldige gehängt.

  11. Avatar von Nimmerklug
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    Vielen Dank für die Nachfrage. Es ist tatsächlich eine Verwechselung gewesen. Die Klärung war aufwändig.

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