Bausparvertrag Rechnung für Wohnwirtschaftliche Zwecke

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  1. Avatar von Nero6486
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    Frage Bausparvertrag Rechnung für Wohnwirtschaftliche Zwecke

    Hallo.

    Ich habe 2011 eine Bausparvertrag abgeschlossen, letzte Woche kam ein Brief mit der Zuteilungsbestätigung, also ich könnte ihn jetzt auszahlen lassen oder das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Ich würde ihn mir jetzt oder später gerne auszahlen lassen, jedoch muss ich ja, um die Prämien nicht zurückzahlen zu müssen, Rechnungen einreichen um die Wohnwirtschaftliche Nutzung zu bestätigen.
    Jetzt meine Frage: Ich möchte mir eine Markise für meinen Balkon bestellen, ca. 500€. Die könnte ich ja dazu einreichen, jedoch reicht diese 1 Rechnung aus für die Auszahlung? Der Vertrag hat ca. 7000€. Oder müsste ich noch eine Höhere Summe haben, um die Wohnwirtschaftliche Nutzung nachzuweisen? Und könnte ich, falls es mit der Rechnung für eine Auszahlung ausreicht, diese auch auf nächsten April verschieben? Auf den Formular kann man ja auswählen ob sofort oder zu einem bestimmten Termin. Aber die Markise würde ich ja trotzdem jetzt bestellen und wäre dann ja auch schon bezahlt, aber halt Bausparvertrag erst April 2019 auszahlen lassen. Denn wenn ich das Bauspardalehen nicht in Anspruch nehme, was ich ja auch nicht vor habe, und der Vertrag für 7 Jahre besteht, und das tut er ja jetzt, wird mir der Vertrag Rückwirkend für längstens 8 Jahre nochmal höher verzinst. Deshalb würde ich ihn dann nächstes Jahr auszahlen lassen wollen, wenn das nun so geht??

    Des weiteren hätte ich noch eine frage bezüglich des Abschlusses. Es gibt ja die Regelung das man über das Bausparguthaben frei verfügen kann, also ohne diese Nachweise, wenn man bei VERTRAGSABSCHLUSS unter 25 Jahre alt war. Ich habe den Vertrag am 30.03.2011, da war ich noch 24, abgeschlossen und an die Bausparkasse geschickt. Jedoch musste die das ja erstmal verarbeiten, daher ist der VERTRAGSBEGINN der 11.04.2011, da ich am 6.4. Geburtstag habe war ich da schon 25. Kann ich da trotzdem von der Regelung Gebrauch machen, weil es ja heißt bei VERTRAGSABSCHLUSS das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet?


    Und noch eine frage: Der Bausparvertrag wurde von mir mit einer monatlichen Abbuchung vom Girokonto, und durch Vermögenswirksame Leistungen durch meinen Arbeitgeber bespart. Wenn ich ihn mir auszahlen lasse, muss ich noch dafür sorgen das keine Abbuchungen mehr getätigt werden, oder werden diese dann automatisch eingestellt?

    So ich hoffe ich habe alles gut beschrieben und mir kann jemand weiterhelfen

    Danke schon mal


    Mfg
    Robert

  2. Avatar von Polli1209
    Polli1209 ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag Rechnung für Wohnwirtschaftliche Zwecke

    Aber wenn Du doch kein Darlehen in Anspruch nehmen möchtest, kannst Du Dir doch dein Guthaben auszahlen lassen und damit machen, was Du möchtest?

    Da musst Du keine wohnwirtschatliche Verwendung nachweisen, das Geld darin ist doch Dein eigenes, angespartes Geld. Soweit ich weiß, musst Du die wohnwirtschaftliche Verwendung nur nachweisen, wenn Du das Darlehen in Anspruch nimmst, Dir also auch noch zu dem vorhandenen Guthaben Geld von der Bausparkasse leihst.

    Die Zuteilung kannst Du jederzeit annehmen, also auch erst nächstes Jahr, wenn Du das Geld jetzt nicht brauchst. Ich habe auch seit letztem Jahr April einen Bausparvertrag zuteilungsreif, aber da ich das Geld nicht brauche, lasse ich es liegen und spare auch noch weiter. Ist nämlich ein älterer Vertrag und ich bekommen mehr Zinsen als auf dem Tagesgeldkonto. Zudem bekomme ich noch eine Bonusverzinsung, wenn ich auf das Darlehen verzichte.

    Du solltest auch mal gucken, wie dein Vertrag verzinst wird, wenn Du das Geld nicht brauchst und es gut verzinst wird, würde ich nix machen und den Vertrag auch weiter besparen. Solltest Du auch ein Anrecht auf einen Bonuszins haben, musst Du nur gucken, dass das Guthaben dann nicht über die Bausparsumme kommt durch das Weitersparen, und dass Du dann vor Ende der 10 Jahre nach Zuteilungsreife die Zuteilung annimmst und das Guthaben auszahlen lässt, denn nur dann bekommst Du auch den Bonus (falls es einen gibt). Ansonsten könnte die Bausparkasse Dir den Vertrag 10 Jahre nach Zuteilung kündigen und der Bonus wäre weg.

  3. Avatar von Nero6486
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    Standard AW: Bausparvertrag Rechnung für Wohnwirtschaftliche Zwecke

    Hi.
    Danke für deine Antwort. Nun bin ich aber trotzdem verwirrt, habe das hier mal aus Unterlagen meiner Bausparkasse:

    Frage 6: Was passiert mit den staatlichen Vergünstigungen? Unter welchen Voraussetzungen kann ich darüber verfügen? Kann ich die Prämien auch weiterhin nutzen?

    Die bisher nur vom Finanzamt vorgemerkten, aber noch nicht auf Ihrem Bausparkonto verbuchten staatlichen Vergünstigungen (Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage) werden wir mit der Annahme der Zuteilung bei dem zuständigen Finanzamt für Sie anfordern und schnellstmöglich an Sie auszahlen.
    Wird Ihr Vertrag innerhalb von 7 Jahren zugeteilt, müssen Sie den Bausparvertrag wohnwirtschaftlich verwenden, damit Sie die gewährten Prämien behalten können. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn der Vertrag erst nach
    7 Jahren zugeteilt wird, mit einer Ausnahme: Waren Sie bei Abschluss des Vertrages jünger als 25 Jahre,
    dürfen Sie die Wohnungsbauprämie für beliebige Zwecke einsetzen, z.B. für eine Urlaubsreise.
    Nehmen Sie das Bauspardarlehen in Anspruch, können Sie die Wohnungsbauprämie vom Staat nicht mehr in Anspruch nehmen. Schließen Sie dafür einen neuen Bausparvertrag ab und besparen Sie ihn.


    Was ist denn jetzt nun richtig, wenn ich ihn mir nächstes jahr auszahlen lassen will? Ich bekam das Zuteilungsschreiben diesen April, der Vertrag bestand jetzt seit 2011, also 7 Jahre. Also die Zuteilung kam nicht innerhalb von 7 Jahren, richtig? Es steht da ja, das es grundsätzlich auch gilt, wenn er erst nach 7 jahren zugeteilt wird. Wie in meinem Fall. Also müsste ich doch die Wohnwirtschaftliche Nutzung nachweisen, oder nicht?????

    Und wie ist das eigentlich mit den Prämien. Bisher lag mein einkommen immer unterhalb der Grenze für die Wohnungsbauprämie, also die Arbeitnehmersparzulage wurde beantragt. Ich habe aber letzten August den Arbeitgeber gewechselt, und jetzt lag ich im Vergangenem Jahr über dem Betrag für die Arbeitnehmersparzulage, also die Wohnungsbauprämie. Wie sieht es da jetzt aus? Bekomme ich beides?

    Brauche da echt Hilfe!!!


    Und das habe ich fast vergessen: Auf dem Zuteilungsformular meiner Bausparkasse zum Auszahlen des Bausparguthabens (Kein Bauspardarlehen!) ist ein Feld für den Nachweis der Wohnwirtschaflichen Nutzung, das man !UNBEDINGT! ausfüllen soll. Wenn man NEIN ankreuzt, steht dahinter das es zum Verlust der staatl. Prämien kommen kann!



    Und das habe ich auch noch auf einer Website gefunden:

    Teil-Auszahlung des Bausparvertrags

    Es könnte könnten sein, dass der ursprüngliche Finanzierungswunsch anderweitig finanziert wird oder auch dass die Lebenssituation sich so gewandelt hat, dass es keinen Grund mehr für eine Finanzierung gibt.
    Bausparer haben dann die Möglichkeit sich nur einen Teil des Bausparvertrags auszahlen zu lassen. Der auszuzahlende Betrag besteht dann aus

    • dem angesparten Guthaben,
    • den aufgelaufenen Zinsen sowie
    • eventuell einem Bonuszins.

    Der gesamte Betrag steht zur freien Verfügung und ist nicht an bestimmte Zwecke gebunden. Sollten allerdings staatliche Zuschüsse gewährt worden sein, wären die dann an den Fiskus zurückzubezahlen.

  4. Avatar von Polli1209
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    Standard AW: Bausparvertrag Rechnung für Wohnwirtschaftliche Zwecke

    Ok, es geht also um die Wohnungsbauprämien bzw. die Arbeitnehmersparzulage, das war jetzt aus dem ersten Post nicht rauszulesen, also um die staatlichen Prämien. Sind denn da schon welche in dem Guthaben enthalten, das jetzt vorhanden ist?

    Damit kenne ich mich leider nicht gut aus, aber es liest sich ja so, als würde man diese staatlichen Prämien verlieren (bzw. nicht bekommen, je nachdem, ob sie schon gutgeschrieben wurden), wenn man kein Darlehen in Anspruch nimmt.

    Ich würde mich mit der Bausparkasse in Verbindung setzen und nachfragen. Die können dir auf jeden Fall sagen, wie das mit der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage läuft, wenn Du nur das Guthaben auszahlen lässt, ohne ein Darlehen zu nehmen.

  5. Avatar von Nero6486
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    Standard AW: Bausparvertrag Rechnung für Wohnwirtschaftliche Zwecke

    Die Arbeitnehmersparzulage ist bisher, so weit ich weiß, nur vorgemerkt. Und die Wohnungsbauprämie, die ich ja mit dem diesjährigen schreiben, das ich anfang des Jahres von meiner Bausparkasse bekam, zum 1. mal beantragt habe, theoretisch auch.

    Ich habe aber nochmal im Internet recherchiert, und du könntest doch recht haben, das ich es mir auszahlen lasse und die Prämien auch mit bekomme.
    Auf der Zuteilungserklärung steht nämlich:

    Ich verzichte auf das Darlehen und wünsche die Auszahlung des Bausparguthabens zum nachfolgenden Zeitpunkt: jetzt kann man wählen zwischen Sofort, Nach Ablauf von 7 Jahren seit Vertragsbeginn oder zum Termin X.
    Unter dem 2. Punkt, also nach Ablauf von 7 Jahren, steht: Dies sichert Ihnen ggf. den Erhalt von staatl. Prämien und/oder tariflichen Bonus.

    Da mein Vertrag ja nun schon 7 Jahre besteht, dürfte es wohl doch sein das ich Ihn Prämienunschädlich auszahlen lassen kann, ohne einen Nachweis der Verwendung.

    Habe da das hier noch auf einer Webseite gefunden:

    Auszahlung der staatlichen Förderungen

    Falls der Bausparer staatliche Förderungen (Wohnungsbauprämie, Arbeitgebersparzulage, Vermögenswirksame Leistungen) in Anspruch genommen hat, werden auch diese bei Zuteilung mit ausgezahlt. Allerdings gilt das nur für den Fall, dass die so genannte Bindungsfrist eingehalten wurde.
    Diese beträgt sieben Jahre und beginnt mit Unterzeichnung des Bausparvertrages. Wird das Bausparguthaben vor der siebenjährigen Bindungsfrist abgerufen, müssen auch die staatlichen Förderungen zurückgezahlt werden.
    Das Bausparguthaben inklusive Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulagen muss nicht zurückgezahlt werden, wenn das Guthaben nach dem Ende der siebenjährigen Bindungsfrist zu „nicht-wohnwirtschaftlichen“ Zwecken genutzt werden soll.


    Also nochmal die Frage:
    Wenn ich jetzt die Auszahlung des Bausparguthabens für Mitte oder Ende April 2019 beantrage, der Vertrag bestünde dann 8 Jahre, müsste ich das Guthaben Plus aller Boni und staatl. Prämien ausgezahlt bekommen, ohne einen Nachweis der Wohnwirtschaftlichen Verwendung, richtig??


  6. Avatar von Nero6486
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    Standard AW: Bausparvertrag Rechnung für Wohnwirtschaftliche Zwecke

    Keiner hier der damit schon Erfahrung hat?

  7. Avatar von C. Andreas
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    Standard AW: Bausparvertrag Rechnung für Wohnwirtschaftliche Zwecke

    Hallo,

    Sie können mich gerne kontaktieren.

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