Rürup mit BUZ

+ Antworten
3Antworten
  1. Avatar von Kajalein
    Kajalein ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    06.08.2018
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Standard Rürup mit BUZ

    Hallo,

    ich bin ein wenig ratlos wegen meinem Rürup-Vertrag.

    Kurz zu meinen Eckdaten: Ich bin jetzt 32 jahre alt, Weiblich, keine Kinder, mein Bruttogehalt liegt bei 37.000 €. Ich bin 2016 mit dem Studium (Zweitausbildung) fertig geworden.

    Ich habe mir 2015 einen Rürup-Vertrag mit BUZ verkaufen lassen. Ich bin mir langsam unsicher, ob dies eine richtige Entscheidung. Ich lese immer, dass das ein Kombi-Vertrag sinnlos ist.
    Zu dem Vertragsabschluss gibt es kein Beratungsprotokoll, sodass ich hoffe, dass ich hier mehr Kündigungsmöglichkeiten habe.

    Aber nun zu den Eckdaten des Vertrages:

    Rürup-Vertrag mit BU-Zusatzversicherung - Alte Leipziger (AL FR70 mit BZ 21) - ich habe BWL studiert und einen Master
    monatlicher Beitrag 166,68 € (Basis-Rente 98,60. BU 68,08 - zu zahlend)
    monatliche BU-Rente 1000 €
    BU-Rente steigt im Leistungsfall um 3%
    Fondskosten 1,15% effektiv
    Dynamik ist mit 10% vorhanden - bei Berufsunfähigkeit werden 10% jährlich mehr in die Altersvorsorge eingezahlt.

    Sollten noch weitere Informationen fehlen, bitte einfach melden.

    Ich denke persönlich, dass es mir mehr bringt, den Vertrag aufzulösen.

    Vielen Dank für die Mithilfe.

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.07.2013
    Beiträge
    2.662
    Danke
    126

    Standard AW: Rürup mit BUZ

    auflösen geht nicht da Rürup nur Beitragsfrei stellen geht.

    Kümmer dich um eine ausreichende BU 1000€ sind nicht gerade viel, du hast 3000 Brutto. Denke dran du musst im BU-Fall auch selber weiter für deine Rente nach 67 Jahren kümmern. Denn im BU-Fall zahlst du nicht mehr in die RV ein.... Das muss ausgeglichen werden. Wende dich an einen Honorarberater und schaue ob eine SBU oder auch die Fortführung des Vertrages mit einer SBU sinn macht.

    Aus meiner Sicht wirst du wohl Probleme bekommen wenn du in Elternzeit gehst und die Beiträge weiter laufen in der Zeit....

  3. Avatar von HannoMack
    HannoMack ist offline

    Title
    Banned
    seit
    23.01.2018
    Beiträge
    172
    Danke
    14

    Standard AW: Rürup mit BUZ

    Zitat Zitat von Kajalein
    Hallo,

    Ich denke persönlich, dass es mir mehr bringt, den Vertrag aufzulösen.

    Vielen Dank für die Mithilfe.
    Hallo,
    das denke ich nicht, nicht so pauschal und voreilig. Zumal "auflösen" nicht so einfach möglich ist. Überdenken sie einfach mal folgende Option: Der Hauptvertrag wird nicht mehr mit Beiträgen bedient, sondern quasi beitragsfrei gestellt. Zu beachten ist, dass dennoch Verwaltungskosten anfallen und in ihrem Fall auch die ratierlich zu zahlenden Abschluss- und Vertriebskosten nicht vollständig abgegolten sein dürften. Machen wir es kurz: das wäre ein Ende mit Schrecken, was den Rürupteil betrifft.
    Aber: Sie hätten in diesem Fall die Möglichkeit, die Zusatzversicherung (BUZ) aus dem Vertrag herauszulösen und als eigenständigen Vertrag neu abzuschließen. Das muss innerhalb von 6 Monaten nach der Kündigung geschehen und sie dürfen noch nicht berufsunfähig sein. Das wäre die eleganteste Lösung, wenn sie "Rürup" nicht mehr möchten, aber dennoch einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit. Wobei sie in diesem Fall mit der AL im Allgemeinen schon mal eine gute Wahl getroffen haben.
    Vorteil: es fällt keine neue Risikoprüfung an und sie erhalten die aktuellen Tarifbedingungen.

  4. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    14.04.2011
    Ort
    Nidderau
    Beiträge
    230
    Danke
    57

    Standard AW: Rürup mit BUZ

    Moin,

    ich versuche mal kurz, ein paar Basics anzusprechen:- immer nur kurz angerissen, wenn etwas unklar bleibt, einfach nachfragen.

    - Nicht der Kombivertrag ist sinnlos, sondern die Schicht, in der dieser Vertrag angesiedelt wurde - Kombivertrag in Schicht III dagegen kann bei richtiger Zusammenstellung durchaus sinnvoll sein. muss man prüfen
    - Die fehlende Beratungsdokumentation ist für sich kein Kündigungs/Aufhebungsgrund - würde es Dir nur deutlich erleichtern, ggfls. einen Haftungsanspruch wegen eines Beratungsfehlers nachzuweisen
    - dazu müsstest Du aber erstmal einen Anspruch aus dem Beratungsfehler herleiten können, was zum derzeitigen Zeitpunkt schwer möglich ist, da die Problematik des Konstruktes, das Dir verkauft wurde, sich erst im Leistungsfall zeigt
    - 1000.- BU Rente sind definitiv zuwenig, zumal die bei einem Vertrag in der Schicht I nahezu komplett steuerpflichtig wären
    - Alte Leipziger bietet die Möglichkeit, (bei Einhaltung gewisser Spielregeln!), aus der angehängten BUZ eine separate SBU zu machen, in Schicht III, ohne erneute Risiko/Gesundheitsprüfung

    Step 1 - BU Bedarfshöhe ermitteln
    Step 2 - SBU vs. BUZ berechnen und vergleichen - evtl. andere Anbieter checken?
    Step 3 - Ausgestaltung der Absicherung berechnen (z.B. garantierte Steigerung im Leistungsfall etc.)
    Step 4 - entsprechende Schritte einleiten, BU ausgliedern, Basisvertrag kündigen/beitragsfrei stellen
    Step 5 - ferdisch

Ähnliche Themen

  1. Rürup soll weg

    Von jimmyone im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 28.03.2018, 22:22
  2. Steuervorteile bei der Rürup-Rente

    Von flip im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 25.08.2014, 02:14
  3. Rürup-Rente

    Von mathias im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 21.12.2011, 16:14
  4. Riester und Rürup?

    Von Poulain im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 27
    Letzter Beitrag: 07.07.2011, 22:36
  5. Rürup Rente

    Von stefan im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 02.09.2009, 16:42