Verwendung Bauspardarlehen

+ Antworten
2Antworten
  1. Avatar von Georg-Ferdinand
    Georg-Ferdinand ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    24.07.2012
    Beiträge
    6
    Danke
    0

    Standard Verwendung Bauspardarlehen

    Hallo allerseits,

    ich hätte mal eine Frage zu einem Bausparvertrag, den sich meine Mutter leider hat aufschwatzen lassen. Meine Mutter hat bereits Wohneigentum, das aber durchfinanziert ist. Hierfür braucht sie das Bauspardarlehen also bestimmt nicht.

    Die Beraterin machte Ihr den Vertrag schmackhaft, indem sie meiner Mutter erzählte, dass sie das Darlehen aus dem Bausparvertrag für jegliche Zwecke einsetzen könnte (also auch z.B. für ein neues Autos, für eine Weltreise etc.). Ich hätte ehrlich gesagt gedacht, dass das Geld aus einem Bauspardarlehen (so wie der Name es schon verrät) nur für bauliche bzw. wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden darf. Als ich die Beraterin damit konfrontierte meinte sie, dass man berücksichtigen muss, dass meine Mutter bereits Wohneigentum besitzt und meine Mutter deshalb jegliches Geld aus dem bauspardarlehen für alles verwenden könnte was sie will. glauben. Ist das richtig?

    Über ein paar Meinungen würde ich mich freuen! Danke im Voraus!

    Georg-Ferdinand

  2. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    04.11.2015
    Beiträge
    1.553
    Danke
    104

    Standard AW: Verwendung Bauspardarlehen

    Die Antwort lautet wie so oft - kommt drauf an.

    Hast deine Mutter denn staatliche Förderung erhalten?

    Wenn der Darlehensanteil unter 30.000 € ist, ist er auf jeden Fall nicht eintragungspflichtig, dazu müsste dann genug "Platz" im Grundbuch sein.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.175
    Danke
    1019

    Standard AW: Verwendung Bauspardarlehen

    Es geht ihm mehr um die Verwendung und eben diese muss wohnwirtschaftlich sein, was klar definiert ist.

    Deinem "kommt drauf an" pflichte ich aber trotzdem bei, denn die Beraterin darf die Verwendung nachweisen und wenn sie das tut, sind der Fantasie eher keine Grenzen gesetzt.

Ähnliche Themen

  1. Bausparvertrag wohnwirtschaftliche Verwendung

    Von Hias_L im Forum Sonstige Finanzierungen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 27.09.2020, 00:25
  2. Kredit für freie Verwendung

    Von matti85 im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 19.05.2016, 13:22
  3. Nachweis wohnwirtschaftliche Verwendung

    Von LiLa im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 29.03.2015, 11:32
  4. Verwendung fälliger LV für Wohnungskredit??

    Von rita222 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 05.06.2013, 15:45
  5. KFZ-Versicherungsschutz nur bei Verwendung von Winterreifen?

    Von Kamikaze im Forum KFZ Versicherung
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 01.01.2010, 15:07