Zinssicherung mit Bausparen

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  1. Avatar von tamtamtam
    tamtamtam ist offline
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    Standard Zinssicherung mit Bausparen

    Guten Tag,
    ich bin gerade dabei ein neues Darlehen für das Haus aufzunehmen, das ich geerbt habe.
    Das Darlehen hat 15 Jahre Laufzeit und nach Zinsbindung noch einen Restbetrag von 100.000 €.
    Die Bausparkasse hat mir zusätzlich einen Bausparvertrag angeboten zur Zinssicherung. In diesen soll dann monatlich der Riesterhöchstbetrag eingezahlt werden.
    Bisher riestere ich mit der Union Investment Profirente.
    Nun frage ich mich, ob es sinnvoll ist einen Riester-Bausparvertrag zur Zinssicherung abzuschließen. In meiner ProfiRente habe ich bereits 10.000 Guthaben. Wenn ich 15 Jahre weiterriestern würde, wären es evtl auch knapp 50.000€, die ich dann immer noch zur Tilgung einsetzen kann. Dann wäre das Zinsrisiko vom Darlehen ja überschaubar.

    Ich würde mich über ein paar Einschätzungen und Tipps zum Thema Zinssicherung mit Bausparer freuen.

    Vielen Dank

  2. Avatar von Herrmueller
    Herrmueller ist offline

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    Standard AW: Zinssicherung mit Bausparen

    Ich würde mich über ein paar Einschätzungen und Tipps zum Thema Zinssicherung mit Bausparer freuen.
    Ganz einfach:
    Bausparen ist eine Wette auf steigende Zinsen. Wenn Du der Meinung bist, die Zinsen steigen in den nächsten 15 Jahren, dann kann man ausrechnen, wo der Break-Even ist, d.h. ab welchem Darlehenszins der BSV hilft Geld zu sparen. Den Rest musst Du selber entscheiden.

    Meine Meinung :
    Gerade in der jetzigen Niedrigzinsphase soviel wie möglich in die Tilgung stecken um die Restschuld maximal zu minimieren.

  3. Avatar von Nakaron
    Nakaron ist offline

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    Standard AW: Zinssicherung mit Bausparen

    Hallo, ich würde wenn überhaupt einen Bausparer zur Absicherung, dann kein Riester Produkt auswählen, zumal du ja schon ein Riesterprodukt im Portfolio hast. Die Riesterprämien werden dann zwischen beiden Produkten aufgeteilt.

    Ich würde, so wie es Herrmueller vorgeschlagen hat, so viel wie möglich in den 15 Jahren tilgen. Sind denn bei den 100.000 € Restschuld schon Sonderzahlungen inbegriffen? Wenn nein, würde ich lieber die Zahlungen für den angedachten Bausparer als Sonderzahlung leisten. Somit erreichst du noch eine geringere Restschuld und eine Anschlussfinanzierung sollte überhaupt kein Problem darstellen, denn ein entsprechender Gegenwert von Haus wäre da und somit ein sehr guter Beleihungsauslauf und somit auch Top Zinskonditionen.

    Gruß
    Nakaron

  4. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Zinssicherung mit Bausparen

    Der wesentliche Vorteil von Wohn Riester ist, dass die Immobilie hoffentlich an Wert gewinnt und Sie zudem vererbar ist. Beim Riester mit der Union findet später ein Kapitalverzehr statt.
    Zudem muss bei der Union ein Betrag x entnommen werden, um die Garantie ab 85 sicher zu stellen. Bei den heutigen Garantiezinsen wird der Betrag sehr hoch sein. Dazu
    kommt noch, dass ein Rentenfaktor genommen wird, der dann bei Rentenbeginn relevant ist.

    Durch den Wohn Riester können Sie heute schon ihre Anschlussfinanzierung absichern mit einem Grenzzins von unter 0% Sollzins in 15 Jahren, trotz Besteuerung im Alter. Daher ist Wohn Riester,
    trotz den Fussnoten bei Scheidung und Auszug, immer eine mathematische Überlegung wert.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Zinssicherung mit Bausparen

    Eine Überlegung kann ja der Riester Wechsel sein, der BSV hätte sofort das jetzt schon vorhandene Guthaben (abzüglich der Kosten für den neuen Riester).

    Dies hätte zur Konsequenz, schon vor Rentenbeginn das bereits angesparte Guthaben inkl. der Förderungen und das folgende, weiter einzuzahlende Guthaben inkl. weiterer Förderung zur Tilgung einsetzen zu können. Der Nachteil wäre unter anderem das fiktive Wohnförderkonto.

    Nur auch hier wieder, warum Riester nicht parallel weiter laufen lassen, ggf. einen Riester Wechsel in eine Anlage vornehmen, die die von C.Andreas zurecht angemerkten Nachteile und das fiktive Wohnförderkonto nicht nach sich zieht, da vor Rentenbeginn nicht eingesetzt und in der Anlageform gut und kostenneutral aufgestellt??

    Ich kann einfach den Vorteil nicht erkennen und es wäre doch mal an der Zeit, wenn sich ein Verbraucher hier von dem Fachmann C.Andreas den Vorteil berechnen lässt? Warum denn nicht mal ein praktisches Beispiel, wo mal diese Idee einem Beispiel mit paralleler Anlage gegenüber gestellt wird? Warum wird denn dieser tolle Wohn Riester der in die Finanzierung (egal ob nun mit Riester Wechsel oder Neuabschluss und dem Bestehen der bisherigen Anlage nur ohne weitere Besparung) eingebaut wird nicht mal mit Fakten, Daten und Zahlen individuell gegenüber gestellt??

    Ich mache das doch auch, in dem ich ein Annuitätendarlehen Volltilgung ausarbeite und poste und das parallel dem Annuitätendarlehen mit geringer Tilgung und Ablösung Bausparen gegenüberstelle !!??

    Da wird zurecht geschrieben, trotz nach gelagerter Versteuerung kann das auf 0% auslaufen, aber niemand rechnet mal gegenüber, wie hoch der Zinssatz ist, wenn man zwar 1,8% zahlt, aber die Riesterrente ohne nachgelagerte Versteuerung in Anspruch nimmt, quasi die Rendite im Alter (dazu gehört ja die erhaltene Förderung) genießt und seine Butze ohne den Quatsch abbezahlt hat ??

    Vor allem, die nachgelagerte Versteuerung sind ein Teil der Abzüge, dieser Quatsch vorne 10 oder gar 15 Jahre nur Zinsen zu zahlen ein weiterer, nicht unerheblicher und unnötiger Kostenfaktor, der den ganzen Quatsch verteuert!

    Dann muss hier doch mal einer kommen, besser noch ein Team, wo der Eine eine kostengünstige Finanzierung aufstellt und der Andere mit einer vernünftigen Riesterrente (mit den geringsten Kosten und besten Rendite) um die Ecke kommt, die selbstverständlich nicht in die Finanzierung eingebaut wird !!!

    Aus 2 mal Mist was Gutes bauen, kann doch nicht die geeignetste Anlageempfehlung sein! Das eine ist Riester und gehört bestens gezeichnet und das andere ist die Finanzierung, die bestens und vor allem individuell aufgestellt gehört und das eine darf aus meiner Sicht mit dem anderen nichts zu tun haben, erst Recht dann, wenn man flexibel aufgestellt sein möchte in seinen Anlagen und seiner Anlagestrategie !!

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