Trennung – Pleite durch Unterhaltszahlungen. Privatinsolvenz möglich?

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2Antworten
  1. Avatar von Detlef
    Detlef

    Standard Trennung – Pleite durch Unterhaltszahlungen. Privatinsolvenz möglich?

    Hallo! Ich hoffe, dass ich hier im Finanz Forum ein paar gute Tipps bekomme.
    Ich habe folgendes Problem: Ich arbeite in fester Anstellung als Techniker.
    Seit 4 Monaten lebe ich in Scheidung und muss einen Betrag von rund 900 Euro
    für Trennungs- und Kindesunterhalt für meine 3 Kinder zahlen. Für mich bleibt
    gerade mal der Selbstbehalt von 820 Euro übrig.

    Meine Frage: Welche Voraussetzungen muss ich für eine Privatinsolvenz erfüllen?

    Vielen Dank im Voraus

    Detlef

  2. Avatar von ramonciko
    ramonciko ist offline

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    20.11.2008
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    Odenthal
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    Danke
    3

    Standard AW: Trennung – Pleite durch Unterhaltszahlungen. Privatinsolvenz möglich?

    Du solltest unbedingt zur Schuldnerberatung gehen. Die können Dir unter
    Berücksichtigung deiner gesamten finanziellen Umstände sicherlich gute
    Tipps geben. Das ganze läuft total vertraulich und kostet auch nichts.
    Beratungsstellen gibt es u.a. bei der Caritas oder Diakonie.

    Viel Glück!
    ramonciko

  3. Avatar von wolfgang
    wolfgang ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    04.12.2008
    Beiträge
    93
    Danke
    0

    Standard AW: Trennung – Pleite durch Unterhaltszahlungen. Privatinsolvenz möglich?

    Eine Privatinsolvenz ist dann möglich, wenn der Schuldner seine finanziellen Verbindlichkeiten nachweislich nicht mehr erfüllen kann. Also unabhängig von der Höhe seine Einkommens, wenn die Schulden dann entsprechend hoch sind.
    Bei einem entsprechen Insolvenzverfahren wird der Schuldner von seinen vor der Antragstellung bzw. vor dem gerichtlich festgelegten Stichtag angefallenen Schulden befreit. Dazu gehören aber nicht laufende Zahlungsverpflichtungen wie deine Unterhaltszahlungen. Und wenn Du während des 6-Jahres Frist, also der sogenannten „Wohlverhaltensphase“ neue Schulden machst, dann kann dadurch deine Restschuldbefreiung gefährdet werden.

    LG
    Wolfgang

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