BHW dispomaxx 4,25% als Anlage - Regeltilgungsbeitrag ändern

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  1. Avatar von bluemikus
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    Standard BHW dispomaxx 4,25% als Anlage - Regeltilgungsbeitrag ändern

    Guten Abend zusammen,

    ich habe noch einen alten BHW dispomaxx-Vertrag aus dem Jahr 2003 mit einer Regelverzinsung von 2% zzgl. Bonus 2,25% bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens. Die Bausparsumme beträgt EUR 50.000. Der Vertrag ist derzeit noch nicht zuteilungsreif, die Bewertungszahl liegt bei ca. 20. Ich bespare den Vertrag maximal, d.h. am Anfang des Jahres eine Zahlung geringfügig über dem Regelbeitrag (EUR 1.800 p.a.).
    Ich möchte den Vertrag als reinen Renditevertrag nutzen und das möglichst optimal. Lt. Hochrechnung wird der Vertrag im Jahr 2020 zuteilungsreif.

    Ich gehe davon aus, dass BHW den Vertrag kündigen wird, sobald es möglich ist (d.h. 10 Jahre nach Zuteilungsreife). Um den Zeitpunkt herauszuzögern wäre meine Idee, den Regeltilgungsbeitrag, der derzeit beim Standardsatz liegt (ich glaube 0,6% der Bausparsumme pro Monat), auf den Mindestbetrag herabzusetzen. Dies scheint vor Zuteilungsreife durch Mitteilung an die BHW möglich zu sein. M.E. würde sich damit die Bewertungszahl verringern, sodass der Vertrag später zuteilungsreif wird. Dies zögert wiederum den erstmöglichen Kündigungstermin heraus. M.E. ist dies auch keine Vertragsveränderung, die anderweitige Folgen (Verluste der Anfangsgebühr o.Ä.) zur Folge hat. Gibt es hierzu Erfahrungswerte?

    Meine Vorstellung ist, dass ich die Benachrichtigung über die Zuteilungsreife dann zunächst ignorieren. Allerdings verstehe ich die Vertragsbedingungen so, dass ich kurz vor der Kündigung durch die BHW dann die Zuteilung annehmen müsste (bei gleichzeitigem Verzicht auf das Darlehen), um den Bonus zu erhalten. Stimmt das so? Oder ist auch nach der Kündigung noch eine Annahme der Zuteilung möglich?

    Gibt es Erfahrungen dazu, welche Überbesparung möglich ist, ohne dass das "Radar" der BHW anspringt? Eine Sonderzahlung haben sie mir nämlich schon mal verweigert. Ist die Überzahlung schädlich (d.h. Kündigungsgrund)? Ich habe hierzu nichts in den Bedingungen gefunden.

    Ich finde die Bedingungen etwas unklar hinsichtlich der Bonusverzinsung. Da steht, dass nur Guthaben unterhalb der Bausparsumme dem Bonuszins unterliegt. Heißt das, dass ich mit dem "normalen" Bausparguthaben (Sparbeträgen und Regelverzinsung) bis auf EUR 50.000 gehen kann und dann trotzdem den vollen Bonus bekomme? Oder ist dann mit dem Bonus Schluss, wenn das Bausparguthaben unter Berücksichtigung der Bonusverzinsung erreicht ist. Weiß hier jemand Bescheid?

    Ich wäre sehr dankbar für einen kurzen Hinweis, falls jemand eine der o.g. Fragen bereits geklärt oder entsprechende Erfahrungswerte mit der BHW gesammelt hat.

    Schon einmal ganz herzlichen Dank + einen schönen Abend

    Blümikus

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    Standard AW: BHW dispomaxx 4,25% als Anlage - Regeltilgungsbeitrag ändern

    Zitat Zitat von bluemikus
    Guten Abend zusammen,

    ich habe noch einen alten BHW dispomaxx-Vertrag aus dem Jahr 2003 mit einer Regelverzinsung von 2% zzgl. Bonus 2,25% bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens. Die Bausparsumme beträgt EUR 50.000. Der Vertrag ist derzeit noch nicht zuteilungsreif, die Bewertungszahl liegt bei ca. 20. Ich bespare den Vertrag maximal, d.h. am Anfang des Jahres eine Zahlung mit EUR 1.700 und eine mit EUR 450, d.h. geringfügig über dem Regelbeitrag (EUR 1.800 p.a.).
    Ich möchte den Vertrag als reinen Renditevertrag nutzen und das möglichst optimal. Lt. Hochrechnung wird der Vertrag im Jahr 2020 zuteilungsreif.

    Ich gehe davon aus, dass BHW den Vertrag kündigen wird, sobald es möglich ist (d.h. 10 Jahre nach Zuteilungsreife). Um den Zeitpunkt herauszuzögern wäre meine Idee, den Regeltilgungsbeitrag, der derzeit beim Standardsatz liegt (ich glaube 0,6% der Bausparsumme pro Monat), auf den Mindestbetrag herabzusetzen. Ich denke dass jede Vertragsänderung nur dann möglich ist, wenn man auf den Bonus verzichtet Dies scheint vor Zuteilungsreife durch Mitteilung an die BHW möglich zu sein. Ich meine nicht, Auskunft darüber wird aber die Zentrale telefonisch erteilen. . M.E. würde sich damit die Bewertungszahl verringern, sodass der Vertrag später zuteilungsreif wird. Richtig Dies zögert wiederum den erstmöglichen Kündigungstermin heraus. M.E. ist dies auch keine Vertragsveränderung, die anderweitige Folgen (Verluste der Anfangsgebühr o.Ä.) zur Folge hat. Gibt es hierzu Erfahrungswerte?

    Meine Vorstellung ist, dass ich die Benachrichtigung über die Zuteilungsreife dann zunächst ignorieren. Allerdings verstehe ich die Vertragsbedingungen so, dass ich kurz vor der Kündigung durch die BHW dann die Zuteilung annehmen müsste (bei gleichzeitigem Verzicht auf das Darlehen), um den Bonus zu erhalten. Stimmt das so? Ja, Zuteilungstermin und dann Annahme vor Ablauf 10 Jahre Oder ist auch nach der Kündigung noch eine Annahme der Zuteilung möglich? Nein, bei Kündigung durch die BHW entfällt der Bonusanspruch.

    Gibt es Erfahrungen dazu, welche Überbesparung möglich ist, ohne dass das "Radar" der BHW anspringt? Eine Sonderzahlung haben sie mir nämlich schon mal verweigert. Ist die Überzahlung schädlich (d.h. Kündigungsgrund)? Ich habe hierzu nichts in den Bedingungen gefunden. Nein, die werden lediglich den zu hoch eingezahlten Betrag wieder zurück überweisen.

    Ich finde die Bedingungen etwas unklar hinsichtlich der Bonusverzinsung. Da steht, dass nur Guthaben unterhalb der Bausparsumme dem Bonuszins unterliegt. Heißt das, dass ich mit dem "normalen" Bausparguthaben (Sparbeträgen und Regelverzinsung) bis auf EUR 50.000 gehen kann Jaund dann trotzdem den vollen Bonus bekomme? JaOder ist dann mit dem Bonus Schluss, wenn das Bausparguthaben unter Berücksichtigung der Bonusverzinsung erreicht ist. Nein, nur das Bausparguthaben ohne den BonuszinsWeiß hier jemand Bescheid?

    Ich wäre sehr dankbar für einen kurzen Hinweis, falls jemand eine der o.g. Fragen bereits geklärt oder entsprechende Erfahrungswerte mit der BHW gesammelt hat.

    Schon einmal ganz herzlichen Dank + einen schönen Abend

    Blümikus
    Bitte schön

  3. Avatar von bluemikus
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    Standard AW: BHW dispomaxx 4,25% als Anlage - Regeltilgungsbeitrag ändern

    Hallo noelmaxim!

    Tausend Dank für die schnelle Antwort!

    Theoretisch könnte man ja dann schon ein paar Jahre vor Ablauf der 10-Jahres-Frist die Annahme zu dem entsprechenden Fristende erklären. Dann vergisst man nichts. Allerdings vergibt man sich damit natürlich die Flexibilität.

    Ich meine, mal gelesen zu haben, dass manche Bausparkassen den Bonuszins zum "normalen" Guthaben addieren, um dann bei Überschreitung der Bausparsumme einen Kündigungsgrund zu konstruieren. Ist das bei der BHW ebenfalls zu befürchten bzw. ist das mal rechtlich geklärt worden?

    Viele Grüße!

    Blümikus

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    Standard AW: BHW dispomaxx 4,25% als Anlage - Regeltilgungsbeitrag ändern

    Das geht ja nicht, der Bonuszins findet sich ja addiert gar nicht in dem Guthaben wieder und der Anspruch besteht erst nach Annahme der Zuteilung mit Erklärung auf den Darlehensverzicht und solange sie nichts annehmen oder erklären steht der Bonuszins ihnen ja auch nicht zu.

    Es ist höchstrichterlich entschieden, dass die Bausparkasse erst dann kündigen darf, wenn das Bausparguthaben (wie gesagt, dazu gehört nicht der Bonuszins) die Bausparsumme überschritten hat oder wenn 10 Jahre nach Zuteilung vergangen sind und mit Kündigung können sie nichts mehr erklären, entsprechend fällt der Bonusanspruch weg.

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    Standard AW: BHW dispomaxx 4,25% als Anlage - Regeltilgungsbeitrag ändern

    vielen Dank für die Klarstellung! Dann bleibt mir der Vertrag wohl noch etwas erhalten.

    Zur Frage Tilgung steht in den Bedingungen

    § 4 Zuteilung des Bausparvertrags
    (2)b)An den Bewertungsstichtagen wir jeweils die Bewertungszahl ermittelt.
    [...]
    Der Bausparer kann den Tilgungsbeitrag durch eine schriftliche Mitteilung gemäß § 11 Abs. 2 verändern. Die Bewertungszahl wird neu berechnet.
    § 11 Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens
    (2) Zur Verzinsung und Tilgung der Darlehensschuld hat der Bausparere monatlich [...] 0,6% der Bausparsumme zu zahlen (Regeltilgungsbeitrag). Der Bausparer kann bei Abschluss oder durch schrftliche Mitteilung bis zzu dem der Zuteilungsauszahlung zugehörigen Bewertungsstichtag (§ 4 Abs. 2) einen davon abweichenden Tilgungsbeitrag wählen. Dieser beträgt am Bewertungsstichtag mindestens jedoch 0,7% und höchstens 3,0% des Bewertungsdarlehens.
    Würden Sie gleichwohl darin eine Vertragsänderung sehen, die den Bonusanspruch gefährdet?

    EDIT: gerade mal nachgerechnet. Bei der Regelsparleistung (die ja eingehalten werden muss) ist nach Ablauf der 10-Jahres-Frist der Bausparvertrag ohnehin voll, sodass eine Verschiebung nach hinten sowieso nichts bringt, da ich ja kündigen muss, um einer Kündigung aufgrund Überschreitens der Bausparsumme zuvorzukommen. Ich nehme an, dass die da auch zumindest monatsgenau rechnen, d.h. die Gutschrift des Zinses erst am Jahresende hier nichts bringt.

    Die Kündigung ist erst nach Ablauf der 10-Jahres-Frist möglich. Oder kann bereits z.B. im zehnten Jahr eine Kündigung auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der 10-Jahres-Frist erfolgen? M.a.W. hat man bis zum letzten Tag der 10-Jahres-Frist Zeit, die Zuteilung anzunehmen?

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