Umschuldung - Fragen zur RSV und Vorfälligkeitsentschädigung

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  1. Avatar von Vicky91
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    Standard Umschuldung - Fragen zur RSV und Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo zusammen,

    ich habe einen recht teuren Kredit laufen.

    Netto-Kreditbetrag: 17.740€
    davon RSV: 2.523€
    Brutto-Kreditbetrag: 23.085€

    Sollzins p.a. 7,71%
    effektiver Zins 7,99%

    Ich möchte diesen Kredit nun umschulden und hatte folgende Idee:

    Die RSV kann ich ja bei Umschuldung des Kredits kündigen, demnach könnte ich die doch schonmal vom umzuschuldenden Betrag abziehen, oder? Das heißt nach Abzug der RSV bleiben noch 15.217€.

    Da ich bei einer Umschuldung ja nicht sämtliche Zinsen, sondern lediglich die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss, und diese max. 1% betrag darf, sind das bei mir ja dann rund 150€. Korrekt? Dann wären wir also bei 15.369€.

    Kurz zur Vorfälligkeitsentschädigung:
    Folgendes steht im Kreditvertrag:
    "Vorzeitige Rückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigunga) Der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag jederzeitganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Soweit der Darlehensnehmer seine Verbindlichkeitenvorzeitig erfüllt oder die Restschuld vor der vereinbarten Zeit durch Kündigungfällig wird, vermindern sich die Gesamtkosten (§ 6 Abs. 3 der Preisangabenverordnung)um die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten, die beigestaffelter Berechnung auf die Zeit nach der Fälligkeit oder Erfüllung entfallen.b) Sofern der vorzeitige Rückzahlungsbetrag größer oder gleich der Summe von zweiursprünglich vereinbarten Raten ist, wird dieser – unter Verminderung der Gesamtkostengem. lit. a) – an das Laufzeitende gebucht, sofern der Bank vorab keineanderweitige Tilgungsbestimmung mitgeteilt wird.c) Für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schadenkann die Bank eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.Den Schaden wird die Bank nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnen, die insbesondere:– ein zwischenzeitlich verändertes Zinsniveau,– die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme,– den der Bank entgangenen Gewinn,– den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Verwaltungsaufwand(Bearbeitungsentgelt) sowie– die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Risiko- und Verwaltungskostenberücksichtigt.d) Die so errechnete Vorfälligkeitsentschädigung wird, wenn sie höher ist, auf denniedrigeren der beiden folgenden Beträge reduziert:– 1 % beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und dervereinbarten Rückzahlung weniger als ein Jahr beträgt, 0,5 % des vorzeitigzurückgezahlten Betrags,– den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischender vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte."
    Liege ich nun also richtig mit meiner Rechnung und kann ich demnach einen neuen Kredit mit oben genannten Kreditbetrag suchen? Dankeschön für die Hilfe!

  2. Avatar von FloHH
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    Standard AW: Umschuldung - Fragen zur RSV und Vorfälligkeitsentschädigung

    So einfach ist das mit der RSV nicht. Zunächst ist diese auf die gesamte Laufzeit des Darlehens zu betrachten. Sprich: läuft der Kredit schon 12 von z.B. 48 Monaten, sind 12/48 bereits "verbraucht" und werden nicht erstattet. Dann kommt es aber auch darauf an, was für eine RSV Du hast. Nicht selten hast Du gar keine, die explizit auf Dich läuft, sondern partizipierst an einer Sammel-RSV des Kreditinstituts. Hier sind Erstattungen häufiger ausgeschlossen. Da müsste der entsprechende Vertragstext aber Aufschluss geben ...

    So oder so liegst Du mit Deiner Rechnung also nicht richtig ...

  3. Avatar von Vicky91
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    Standard AW: Umschuldung - Fragen zur RSV und Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo Flo,

    danke für deine Antwort!

    Der Kredit läuft erst seit Oktober 2018.

    Eine Erstattung der bereits gezahlten RSV habe ich eigentlich nicht in betracht gezogen, aber eben die Kündigung wenn eine Umschuldung stattfindet.

    Der Effekt: Die offenen Beträge der RSV werden hinfällig.

    Ist dem nicht so? Muss ich tatsächlich die komplette RSV bei der Umschuldung mitbezahlen?

  4. Avatar von FloHH
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    Standard AW: Umschuldung - Fragen zur RSV und Vorfälligkeitsentschädigung

    Das kommt wie gesagt ein wenig auf die Bedingungen Deiner RSV an. Wieso fragst Du bei der kreditgebenden Bank nicht den konkreten Ablösebetrag an ? Dann weißt Du zumindest schon mal sicher, woran Du bei der Bank bist.

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