frage wegen wohngeld und kindergeld

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  1. Avatar von kimon
    kimon

    Lächeln frage wegen wohngeld und kindergeld

    Hallo zusammen,
    ich bin 22 aus NRW und besuche zur Zeit ein Weiterbildungskolleg. Ich werde ende juni mein Fachabi bekommen. Bis jetzt hab ich BaföG + Kindergeld + Wohngeld bekommen(wohne bei Eltern, die kein Einkommen haben). Wenn die Schule fertig ist, werde ich einen 400 € Job annehmen und erstmal eine einjährige Schulpause machen, danach werde ich ein einjähriges Praktikum beginnen müssen und anschließend eine FH besuchen. Meine Frage lautet : werde ich weiterhin Anspruch auf Kindergeld und Wohngeld haben, während ich für 400 € arbeite, oder werden die Leistungen dann abgebrochen?

    würde mich über eure Antworten freuen

  2. Avatar von Majoo
    Majoo

    Standard AW: frage wegen wohngeld und kindergeld

    huhu,

    also erstmal: kindergeld gibts nur, wenn du in ausbildung oder ausbildungswillig bist.. ob du während deiner einjährigen schulpause weiterhin kindergeld bekommst, liegt erfahrungsgemäß im ermessen deiner zuständigen kindergeldstelle. mit dem praktikumsjahr ist es meiner ansicht nach genauso. ansonsten liegt der kindergeldfreibetrag glaub ich so bei um die 7000 euro, den überschreitest du mit 400/ monat also nicht.
    was ich mich frage ist, wieso du bafög und wohngeld bekommst... im bafög ist doch der anteil zur miete enthalten.. -eigenartig..!
    bei ausbildung ist es nämlich eigentlich so:
    zuerst bafög oder bab, wenn darauf kein anrecht besteht, dann wohngeld...
    ich würde sagen, wenn du weiterhin kindergeld bekommen solltest und dazu die 400 euro, dann stehen die chancen auf wohngeld eher schlecht.

    aber: alle angaben ohne gewähr, vielleicht wissen die anderen es besser :-)

  3. Avatar von kleinerengel080
    kleinerengel080 ist offline

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    Standard AW: frage wegen wohngeld und kindergeld

    hallo ich hätte eine frage zum wohngeld !?

    und zwar lebe ich mit meinem mann und 2 kinder im haushalt erhalte noch alg2 und möchte eine verzichterklärung an die arge schreiben un wohngeld beantragen nur leider weiß ich nicht ob ich erst die erklärung schreiben muss oder warten kann bis ich einen bescheid von der wohngeldstelle habe!? kennt sich da jemand aus???

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