Keinen Anspruch auf Kinderzulage bei Riester

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  1. Avatar von Ann
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    Standard Keinen Anspruch auf Kinderzulage bei Riester

    Hallo zusammen,

    mein Anbieter hat mir soeben mitgeteilt, dass mein Partner keinen Anspruch auf die Kinderzulage bei seinem Riester hätte, weil wir nicht verheiratet sind und ich das Kindergeld bekomme, aber nur mein Partner einen Riestervertrag hat.
    Gesetzlich ist es wohl so geregelt, dass nur derjenige die Zulage erhält der auch das Kindergeld bekommt. Als Verheiratet könnte man einen Antrag stellen, dass der Kindergeldempfänger die Kinderzulage auf den Partner überträgt. Aber unverheiratet geht das nicht.

    Kennt ihr das und gibt es da noch eine andere Möglichkeit? Klar könnten wir jetzt das Empfängerkonto vom Kindergeld auf Ihn ändern und er überweist das Geld dann wieder an mich aber das ist doch Schwachsinn.

    Ich finde es komisch das es so geregelt ist, denn dann müsste es ja Kindergeldzulage heißen Mein Partner hat nun mal einen Riester und auch ein Kind - was ja in der Geburtsurkunde ersichtlich ist. Wir haben auch gemeinsames Sorgerecht falls dies relevant ist.
    Und als Verheiratetes Paar könnten wir die "Erlaubnis" stellen aber unverheiratet nicht?

    Das leuchtet mir irgendwie nicht ein

    LG
    Ann

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist gerade online

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    Standard AW: Keinen Anspruch auf Kinderzulage bei Riester

    Eine Möglichkeit wäre es dass du auch einen Riester Vertrag abschließt und 4% von deinem Brutto einzahlst oder wenn du nicht arbeitetest die 60€/a Mindestanlage, dann erhälst du deine Zulage und die Kinderzulage.

    andere Möglichkeit wäre den Kindergeldantrag auf Ihn laufen zu lassen. Wie oben schon erwähnt und wenn es so gewollt ist dann ist das halt so. aber die 300€ im Jahr würde ich mir nicht entgehen lassen.

    oder halt zur Not heiraten, dann ist das auch wieder alles ok.... Aus persönlichen Gründen würde ich dies aber keinem Mann mehr raten dies zu tun.

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