Hallo.
Ich besitze einen Wohn-Riester-Vertrag und frage mich, was damit wohl passiert, wenn ich gar nicht mehr in den Genuss kommen sollte, die Sparraten ausgezahlt zu bekommen. Mit dem Wohn-Riester ist ja auch verbunden, dass ich einen Anspruch auf zinsgünstige Darlehen von der Bausparkasse habe. Wenn ich jetzt sterbe und meine Erben auch den Wohn-Riester-Vertrag erben, müssen sie ihn ja auch nutzen können. Dürfen sie dann an meiner Stelle auch die zinsgünstigen Darlehen auskosten? Schließlich erben sie ja auch das Haus, für das die Darlehen wichtig wären. Oder erlischt dieser Anspruch im Todesfall?

Danke, Gruss.