Krankentagegeld

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  1. Avatar von Gerti60
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    Standard Krankentagegeld

    Hallo,
    ich bin seit einiger Zeit im Krankenstand. Mein Arzt hat mir empfohlen meinen Arbeitsplatz zu kündigen, da ich wegen
    psychischer Probleme dem Druck nicht mehr gewachsen bin.

    Ich bin privat krankenversichert mit Krankentagegeld und habe zusätzlich noch eine private Krankentagegeldversicherung.

    Da ich aus finanziellen Gründen auch meinen Wohnort wechseln werde (Haus verkaufen in Süddeutschland und Haus kaufen in Niedersachsen, da hier die Preise viel günstiger sind, deshalb auch Kündigung des alten Arbeitsplatzes) weiß ich nicht was dann mit dem Krankentagegeld weiter passiert, da ich dann ohne Arbeit bin, aber trotzdem krank bin und dem Arbeitsmarkt vorläufig nicht zur Verfügung stehe.

    Ich bin übrigens 59 Jahre alt und seit 39 Jahren im selbe Betrieb.

    Ich hoffe, es kennt sich hier jemand mit dem Thema aus und würde mich über Ratschläge bzw. Antworten freuen.

  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Krankentagegeld

    Hallo Gerti und Willkommen im Forum!

    Erstmal ihnen vor allem gesundheitlich, als auch bei ihren anstehenden Plänen alles Gute!

    Haben sie bitte einmal die konkreten Namen der Versicherer und Tarife?

  3. Avatar von Gerti60
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    Standard AW: Krankentagegeld

    Die private Krankenversicherung habe ich beim Münchener Verein Bonus Care Classic Tarif 859 und Krankentagegeld Tarif 360.
    Zusätzliche Krankentagegeldversicherung bei der DKV Tarif KombiMed KTAG43

    Es wäre wirklich toll, wenn hier jemand Bescheid wüsste, denn ich habe das Internet schon durchgeforstet und nichts gefunden.

  4. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Krankentagegeld

    Bedingungstechnisch sieht das Ganze wie folgt aus:

    Münchener Verein: "Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen [...] mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50% erwerbsunfähig ist. Besteht jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Berufsunfähigkeit."
    Quelle: AVB/KT 2009 vom Münchener Verein

    DKV: "Versicherungsfähig sind Arbeitnehmer, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die versicherte Person steht in einem festen Arbeitsverhältnis. [...] Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, gilt Folgendes: Das Versicherungsverhältnis besteht noch bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem wir Krankentagegeld für diese Arbeitsunfähigkeit zahlen müssen. Es endet aber spätestens drei Monate nach Wegfall der Voraussetzung für Versicherungsfähigkeit."
    Quelle: AVB KombiMed Krankentagegeld Tarif KTAG

    Da wir mit großer Wahrscheinlichkeit bei ihnen, Gerti, von einer Berufsunfähigkeit im Sinne der DKV-Bedingungen sprechen, würden beide Krankentagegelder entsprechend zeitnah eingestellt werden.

    Nun sehe ich jedoch anhand ihrer Absicherungen, dass sie gut vorgesorgt haben und hoffe dadurch, dass sie ebenfalls über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen? Denn das wäre hier der nächste ganz wichtige Schritt entsprechend dort einen Antrag auf Leistungen zu stellen.

  5. Avatar von Gerti60
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    Standard AW: Krankentagegeld

    Hallo,

    nein, leider habe ich keine Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Ich weiß ja auch noch nicht, ob es mir vielleicht in einem halben Jahr wieder besser geht. Ich habe im Moment einen sehr
    verantwortungsvollen Posten. Es geht hauptsächlich um Personal / Gehaltsabrechnungen nach verschiedenen Tarifen und
    viele verschiedene Einzelverträge sowie Buchhaltungsarbeiten verschiedener Tochterfirmen. Ich bin nicht mehr in der Lage,
    diese Arbeit auszuführen, da ich regelrechte Angstzustände bzw. Versagensängste habe.
    Vielleicht wäre es mir aber doch möglich zu einem späteren Zeitpunkt, wenn ich mich erholt habe, eine andere Tätigkeit aufzunehmen.
    Deshalb eigentlich auch der Kündigungswunsch, da es in diesem Betrieb für mich nicht möglich wäre.

    Ganz verstanden habe ich beide Aussagen nicht, weder Münchener Verein, noch DKV.

    Es wäre ja bereits ein Versicherungsfall eingetreten, da ich bereits Krankentagegeld beziehe. Können die Versicherungen dann einfach von
    einer Berufsunfähigkeit ausgehen, nur weil ich bei diesem Arbeitgeber nicht mehr tätig bin?

    Würde ich bei meinem Arbeitgeber bleiben, müssten die Versicherungen auch Leistungen erbringen.
    Ich kann ja schlecht 700km wegziehen und bei meinem alten Arbeitgeber als Langzeitkranker angestellt bleiben ???

    Es ist eine sehr beunruhigende Situation, die mir gerade jetzt, wo es mir psychisch schlecht geht gar nicht gut tut.

  6. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Krankentagegeld

    Sie müssen hier unterscheiden zwischen den beiden Versicherern. Der Münchener Verein würde seine Leistung wegen Berufsunfähigkeit einstellen, nicht wegen der Kündigung. Hier kann es also im schlimmsten Fall sein, dass die Leistung drei Monate nach der ersten Krankschreibung eingestellt wird.

    Die DKV hingegen macht es abhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit. Dort würde die Leistung drei Monate nach ihrem letzten offiziellen Arbeitstag enden.

  7. Avatar von Gerti60
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    Standard AW: Krankentagegeld

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Sie haben mir damit schon geholfen.

  8. Avatar von Malapascua
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    Standard AW: Krankentagegeld

    Zitat Zitat von Gerti60
    Ich weiß ja auch noch nicht, ob es mir vielleicht in einem halben Jahr wieder besser geht. Ich habe im Moment einen sehr
    verantwortungsvollen Posten. Es geht hauptsächlich um Personal / Gehaltsabrechnungen nach verschiedenen Tarifen und
    viele verschiedene Einzelverträge sowie Buchhaltungsarbeiten verschiedener Tochterfirmen. Ich bin nicht mehr in der Lage,
    diese Arbeit auszuführen, da ich regelrechte Angstzustände bzw. Versagensängste habe.
    Vielleicht wäre es mir aber doch möglich zu einem späteren Zeitpunkt, wenn ich mich erholt habe, eine andere Tätigkeit aufzunehmen.
    Deshalb eigentlich auch der Kündigungswunsch, da es in diesem Betrieb für mich nicht möglich wäre.
    Und wieso lässt du dich nicht krank schreiben? Das geht auch mal zwei Jahre. Du bist krank und da wird man krank geschrieben und kündigt nicht mit 59....

    59 und Burnout ist eine tödliche Kombi am Arbeitsmarkt, da stellt dich keiner mehr ein.

    Ich kann ja schlecht 700km wegziehen und bei meinem alten Arbeitgeber als Langzeitkranker angestellt bleiben ???
    Warum nicht? Postnachsendung und fertig.

    Du bist Beamter. Über 55 und mehr als 25 Jahre dabei. Unkündbar quasi. Und da willst du so eine Scheiße machen????

    Melde dich krank, lass dich krank schreiben und das für lange Zeit. Geh in Psychotherapie. Du hast Depressionen und siehst die Welt nicht klar. Das sieht in 1-2 Jahre vielleicht anders aus....zudem schadet es dann auch nicht mehr wenn du bei der Arbeit einfach keine Leistung mehr bringst und das ganze sehr entspannt angehst. Entlassen kann dich eh keiner mehr.... Dienst nach Vorschrift und öfters mal krank.... und dann kannst du vielleicht noch ALG1 beantragen und ab in Rente. Lass dich hierzu beraten.

  9. Avatar von utopus
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    Standard AW: Krankentagegeld

    Ohne Abfindung kündigen auf keinen Fall - in der Wirtschaft gibt es oft 58+ Angebote, bei denen die Arbeitnehmer 70% vom Gehalt bis zur Rente weiter bekommen und dafür zuhause bleiben können. Oder es gibt einen großen Batzen Abfindung. Bitte nicht eigenmächtig kündigen, bevor man mit Kollegen vom Betriebsrat/Gewerkschaft/Rechtsanwalt etc. gesprochen hat. Wen kennst du denn in Niedersachsen? Das gewohnte Umfeld verlassen?

  10. Avatar von Gerti60
    Gerti60 ist offline
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    Standard AW: Krankentagegeld

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für Ihre Einschätzung. Ich bin allerdings keine Beamtin sondern in einem Familienbetrieb tätig.

    Bevor ich irgendwelche Schritte unternehme werde ich auf jeden Fall auch mit meinem Arbeitgeber sprechen.
    Mein Chef kann allerdings mit einer psychischen Erkrankung nichts anfangen.

    Wir hatten im Betrieb auch schon Modelle mit Freistellung, allerdings noch nicht mit 59 sondern erst 15 Monate vor 63
    und das ist bei mir schon noch eine Weile.

  11. Avatar von Malapascua
    Malapascua ist offline

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    Standard AW: Krankentagegeld

    Zitat Zitat von Gerti60
    Hallo zusammen,

    vielen Dank für Ihre Einschätzung. Ich bin allerdings keine Beamtin sondern in einem Familienbetrieb tätig.
    Du bist mit Ü55 und über 25 Jahren Betriebszugehörigkeit wie ein Beamter. Unkündbar.

    Bevor ich irgendwelche Schritte unternehme werde ich auf jeden Fall auch mit meinem Arbeitgeber sprechen.
    Kündige auf keinen Fall!

    Wir hatten im Betrieb auch schon Modelle mit Freistellung, allerdings noch nicht mit 59 sondern erst 15 Monate vor 63
    und das ist bei mir schon noch eine Weile.
    Du kannst dich aber auch problemlos lange krank schreiben lassen. Sei nicht dumm und kündige.

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