Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

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  1. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline
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    Standard Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Ab dem Jahre 2021 gelten für alle Neuverträge oder bestehende Verträge neue Einkommensgrenzen
    und ein neuer Prämiensatz von 10%. Ich denke, dass sollte man ruhig wissen und ggf. einen
    Bausparvertrag in seinen Finanzplanungen berücksichtigen.


    Wir als Makler bestätigen die wohnwirtschaftliche Verwendung.


    Details der Neuregelung:

    • Die Einkommensgrenzen werden von 25.600 Euro für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für Verheiratete auf 35.000 bzw. 70.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen angehoben
    • Der Fördersatz steigt von 8,8 auf 10 Prozent
    • Die Grenze der förderfähigen Einzahlungen erhöht sich von 512 bzw. 1.024 Euro auf 700 bzw. 1.400 Euro
    • Die Verbesserungen gelten ab dem Sparjahr 2021




    Beispiel dazu:
    Die Signal Iduna Bauspar AG hat eine Grundverzinsung von 0,5%. Auf 7 Jahre gerechnet bei 116,67 Euro Beitrag im Monat ( 1.400 Euro p.a. ) erhalten Sie eine
    garantierte Rendite nach Kosten von 2,56% mit der Prämie. Nicht zu vergessen dabei, dass es
    ja auch einen kleinen Darlehensanspruch zinsgünstig gibt, der die Eigenkapitalquote bei Eigentumserwerb erhöht.

  2. Avatar von Ozymandias
    Ozymandias ist offline

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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Bin momentan am überlegen, ob sich das z.B. für meine Eltern Ende 60 lohnt. Irgendwann in 7-10 Jahren wird eine neue Heizung oder andere Renovierungen fällig. ETF-Anlagen sind natürlich rentabler, aber man kommt halt nicht um Tagesgeldkonten mit paar Zehntausender umher, wenn man ein gewisses Vermögen erreicht hat. Auf Tagesgeld gibt es natürlich nur ca. 0,3% Zinsen.

  3. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline

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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Wenn man sich die Preissteigerungen beim Bauen so anschaut und die Zinsen jetzt macht es eher sinn die Renovierungen gleich zu machen... Bekommen sie den die Wohnungsbauprämie?

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Ende 60?? Sollte man annehmen.

  5. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Hallo,
    in meinem Einkommenssteuerbescheid gibt es verschiedene zu versteuernde Einkommen.

    Einmal ist unter den un(beschränkt abziehbaren Sonderausgaben eine Zeile mit einem zu versteuernden Einkommen - über Einkommensgrenze.
    Ein zweites mal (zur Berechnung des Solidaritätszuschlages) ist der Kinderfreibetrag abgezogen - unter Einkommensgrenze.

    Welches Einkommen speilt für die Wohnungsbauprämie eine Rolle und was passiert, wenn ich "aus versehen" den passenden Wert als richtig erachte?

    Viele Grüße
    BenniG

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline
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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen.

    Vereinfacht dargestellt, versteuerndes Einkommen =Einnahmen bei der Steuerberechnung abzgl. Werbungskosten wie Betriebs-, und Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Kinder-, sowie sonstige Freibeträge.

  7. Avatar von tneub
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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Zitat Zitat von BenniG
    Hallo,
    in meinem Einkommenssteuerbescheid gibt es verschiedene zu versteuernde Einkommen.

    Einmal ist unter den un(beschränkt abziehbaren Sonderausgaben eine Zeile mit einem zu versteuernden Einkommen - über Einkommensgrenze.
    Ein zweites mal (zur Berechnung des Solidaritätszuschlages) ist der Kinderfreibetrag abgezogen - unter Einkommensgrenze.

    Welches Einkommen speilt für die Wohnungsbauprämie eine Rolle und was passiert, wenn ich "aus versehen" den passenden Wert als richtig erachte?

    Viele Grüße
    BenniG
    Lies mal hier in den letzten Absätzen:
    https://www.baulinks.de/webplugin/2001/0167.php4

    Ist allerdings schon älter, könnte dir aber helfen, deine Entscheidung für das passende zu versteuernde Einkommen auch sachlich zu begründen.

  8. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Zitat Zitat von tneub
    Lies mal hier in den letzten Absätzen:
    https://www.baulinks.de/webplugin/2001/0167.php4

    Ist allerdings schon älter, könnte dir aber helfen, deine Entscheidung für das passende zu versteuernde Einkommen auch sachlich zu begründen.
    Danke tneub,
    falls es noch jemanden interessiert:
    "Bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und bei der Berechnung der Kirchensteuer wird das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge ausgewiesen."

    Also wenn man als Ehepaar mit einem Kind ein zu versteuerndes Einkommen von 75.000 € hat, dann kommt man durch den Freibetrag für das Kind untendrunter und hat Anspruch auf Wohnungsbauprämie.

  9. Avatar von Zenturier
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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Interessant,

    aber leider ist die Einkommensgrenze immer noch viel zu niedrig. Ich habe in meinem Leben genau 2x eine Wohnungsbauprämie bekommen und lag von da an immer weit über der Einkommensgrenze drüber. Ist also weiterhin nur für Geringverdiener interessant, aber trotzdem gut dass sie es nach oben angepasst haben.

  10. Avatar von Elex85
    Elex85 ist offline

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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Deshalb ist es nur für Geringverdiener interessant, weil die sich meistens damit kein Eigentum leisten können.

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Ledig oder Verheiratet??

  12. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Zitat Zitat von Zenturier
    Interessant,

    aber leider ist die Einkommensgrenze immer noch viel zu niedrig. Ich habe in meinem Leben genau 2x eine Wohnungsbauprämie bekommen und lag von da an immer weit über der Einkommensgrenze drüber. Ist also weiterhin nur für Geringverdiener interessant, aber trotzdem gut dass sie es nach oben angepasst haben.
    Wir lassen eben andere an unseren Einkommen Teilhaben. Bei Sonderausgaben nach §10b steht bei uns eine mittlere 4-Stellige Zahl. Darüber kannst du also quasi selbst steuern, ob du die Wohnungsbauprämie bekommst oder ob du zu egoistisch bist.

  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Ich glaube einigen ist gar nicht bewusst, wie hoch das Bruttoeinkommen sein darf, insbesondere mit Kindern und wo das durchschnittliche Bruttoeinkommen in Deutschland - ganz gleich ob für Verheiratete oder Ledige - liegt.

    Viele wissen gar nicht, daß sie wohnungsbauprämienberechtigt sind, auch dass vor 2 Jahren die Einkommensgrenzen erhöht worden sind.

  14. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Die Erhöhung von vor 2 Jahren fängt ja erst jetzt an zu wirken, da man ja jetzt erst/schon die Steuererklärung für 2021 machen kann.

    Zenturier ist ein Poser! So lang er/sie nicht das Gegenteil beweist, gehe ich davon aus, dass er/sie nicht genug Gehalt um überhaupt etwas zu sparen.
    Eley ist mit einer ironischen Bemerkung auf den Zug aufgesprungen.

  15. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Danke für Beitrag und Info!
    Meine Frau hat einen Bausparvertrag Signal Iduna FreiraumSpar
    auf diesen gehen vom Arbeitgeber VWL jeden Monat 40 € Bausparsumme 10.000 €
    Guthaben 1900 €.

    Jetzt die Fragen können wir Wohnungsbauprämie beantragen?
    Meine Frau und ich kommen zusammen auf 101t Brutto haben 3 Kinder.
    Zusammenveranlagung

    Das mit der Erhöhung war mir nicht bekannt
    und ist vielen sicher neu!

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    2 Arbeitnehmer, 3 Kinder könnte so auf rund 115.000 Euro Bruttoeinkommen auslaufen

    Passt also, erhöht die ohnehin hohe Rendite in deinem Tarif (seinerzeit der beste am Markt) weiter.

    Antrag beantragen, ausfüllen und zurück senden.

  17. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Danke! :-)
    Wohnungsbauprämie 2021 hab ich Formular
    von der Signal Iduna.

    Kann ich die Wohnungsbauprämie 2020 auch beantragen
    Einkommen etwas niedriger galten da auch schon höheren Einkommensgrenzen?

  18. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Warte doch einfach ab, bis du deine Steuererklärung gemacht hast. Falls es knapp ist würde ich bis zum rechtskräftigen Bescheid abwarten.
    Für die Wohnungsbauprämie 2020 gelten noch die 51.200 €.

  19. Avatar von Zenturier
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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Jahresbrutto liegt bei 60K€.
    Nachweisen muss ich garnichts.

  20. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline

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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    BenniG danke
    2020 liegen wir über der Grenze
    Bescheid kommt noch

    Aber für 2021 eine Nachfrage:
    Sie Bausparer mit Einzahlung 480 € / Jahr (10% = 48 € Prämie)
    Er (ich) Bausparer mit Einzahlung ca. 4000 € / Jahr (10% von 1400€ = 140 € Prämie)

    Sprich dann lieber nur bei mir Prämie abgreifen 140 € (sind zusammen veranlagt)
    oder hat meine Frau auch noch die Möglichkeit bei Ihrem?

    1 x Alte Leipziger Bausparer
    1 x Signal Iduna Bausparer
    beide in der Sparphase

    Danke Euch

  21. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Zitat Zitat von Zenturier
    Jahresbrutto liegt bei 60K€.
    Nachweisen muss ich garnichts.
    Wow, dann bist du ja noch gesetzlich versichert!

    Wenn du jetzt noch verheiratet wärst, deine Frau in Teilzeit arbeitet, weil ihr mindestens ein Kind habt und zudem noch die Gemeinnützigkeit in Form von Spenden unterstützt, dann gehörst du ganz schnell der von dir erwähnten "Geringverdiener"-Gruppe an und hättest Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.
    Aber wer nicht hat, der kann nicht - tut mir leid für dich!

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