Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

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  1. Avatar von noelmaxim
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    Standard Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Ab dem Jahre 2021 gelten für alle Neuverträge oder bestehende Verträge neue Einkommensgrenzen
    und ein neuer Prämiensatz von 10%. Ich denke, dass sollte man ruhig wissen und ggf. einen
    Bausparvertrag in seinen Finanzplanungen berücksichtigen.


    Wir als Makler bestätigen die wohnwirtschaftliche Verwendung.


    Details der Neuregelung:

    • Die Einkommensgrenzen werden von 25.600 Euro für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für Verheiratete auf 35.000 bzw. 70.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen angehoben
    • Der Fördersatz steigt von 8,8 auf 10 Prozent
    • Die Grenze der förderfähigen Einzahlungen erhöht sich von 512 bzw. 1.024 Euro auf 700 bzw. 1.400 Euro
    • Die Verbesserungen gelten ab dem Sparjahr 2021




    Beispiel dazu:
    Die Signal Iduna Bauspar AG hat eine Grundverzinsung von 0,5%. Auf 7 Jahre gerechnet bei 116,67 Euro Beitrag im Monat ( 1.400 Euro p.a. ) erhalten Sie eine
    garantierte Rendite nach Kosten von 2,56% mit der Prämie. Nicht zu vergessen dabei, dass es
    ja auch einen kleinen Darlehensanspruch zinsgünstig gibt, der die Eigenkapitalquote bei Eigentumserwerb erhöht.

  2. Avatar von BenniG
    BenniG ist gerade online

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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Zitat Zitat von Martin79HN
    BenniG danke
    2020 liegen wir über der Grenze
    Bescheid kommt noch

    Aber für 2021 eine Nachfrage:
    Sie Bausparer mit Einzahlung 480 € / Jahr (10% = 48 € Prämie)
    Er (ich) Bausparer mit Einzahlung ca. 4000 € / Jahr (10% von 1400€ = 140 € Prämie)

    Sprich dann lieber nur bei mir Prämie abgreifen 140 € (sind zusammen veranlagt)
    oder hat meine Frau auch noch die Möglichkeit bei Ihrem?

    1 x Alte Leipziger Bausparer
    1 x Signal Iduna Bausparer
    beide in der Sparphase

    Danke Euch
    Du musst eben auf dem Antrag angeben, ob du bei einer anderen Bausparkasse WOP beantragt hast - und in welcher Höhe.

    Ich frage mich auch, ob ich die WOP auf einen letztes Jahr abgerechneten Vertrag buchen kann und sie somit sofort aufgezahlt bekomme.
    Bei den anderen Verträgen wird sie erstmal nur vorgemerkt und am Ende bei wohnwirtschaftlicher Verwendung gutgeschrieben, was aber eigentlich auch kein Problem darstellen sollte.

  3. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline

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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Hi BenniG,
    wenn meine Frau und ich 101T Brutto haben (3 Kinder) + Einkommen aus Vermietung abzgl. Afa von ca. 11-12t
    dann könnte es knapp werden bzgl. der Wohnunsbauprämie.

    Einkommen aus Vermietung kommt doch auch noch oben drauf bei uns 11-12t im Jahr?
    Vielleicht am besten abwarten auf Steuerbescheid?

    Und dann 1 x beantragen 140 € auf meinen Vertrag weil macht ja wenig Sinn das zu splitten. (48 € Frau + 92 € auf meinen)

    Liege ich richtig mit meiner Vermutung?

  4. Avatar von BenniG
    BenniG ist gerade online

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    Standard AW: Neue Wohnugsbauprämie verabschiedet

    Ist halt die Frage, was passiert, wenn du nicht berechtigt bist.
    Hast für die Beantragung der WOP 2021 bis Ende 2023 Zeit.

    Wenn bei beiden Verträgen die Prämie nur vorgemerkt wird, dann kommt es eben drauf an, wie ihr sie nutzen wollt und wann sie zugeteilt werden.

    Ich lasse sie jetzt auf einen zuteilungsreifen Bausparer der BHW buchen, weil dort schon 200 € von früher festgesetzt worden sind. Dann sind die anderen nicht zuteilungsreifen SI-BSV nicht "versucht", falls ich doch mal einen großen Batzen Geld bräuchte und es nicht in Haus oder Wohnung stecken wollte.

    Auf der anderen Seite muss ich den BHW-Vertrag nun auch in den nächsten 10 Jahren verwenden, da ich für die ersten 7 Jahre eine Höherverzinsung von 1,5% statt 1 % beantragt habe.
    Greift die 10-Jahres-Frist eigentlich nur bei den Bonusverträgen oder bei allen?

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