Vermietung an Angehörige steuerschädliche Zuwendungen?

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  1. Avatar von Joiki4711
    Joiki4711 ist offline
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    Standard Vermietung an Angehörige steuerschädliche Zuwendungen?

    Situation
    Eltern verkaufen ihr Haus in der Stadt A
    Der Sohn kauft eine ETW in der Stadt B und vermietet diese mit 70% des ortsüblichen Mietpreises an die Eltern.. Die Miete wird versteuert und die Schuldzinsen, 2% Abschreibung sowie die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau von der Steuer abgesetzt.

    Nach unserer Kenntnis dürfen die Eltern dem Sohn keine Geldzuwendungen zum Kauf der Wohnung zukommen lassen. Geldzuwendungen dürfen nicht im Zusammenhang mit dem Kauf der Wohnung stehen.



    Frage:

    Dürfen die Eltern dem Sohn während der 10jährigen Mietphase offiziell eine Schenkung machen oder ist das aus steuerlicher Sicht verboten.
    Wenn ja gibt es eine Schonfrist?

    Das würde ja bedeuten dass er z.B. kein Erbe oder Teilerbe antreten könnte ohne den steuerlichen Vorteile der Vermietung an Angehörige
    zu verlieren.

    Für Meinungen und Hinweisen bin ich dankbar.

  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Vermietung an Angehörige steuerschädliche Zuwendungen?

    Das was du willst, ist eine steuerliche Beratung, die nur einem entsprechenden Personenkreis vorbehalten ist. Für eine rechtssicher Antwort wende dich bitte an deinen Steuerberater.

    Meine persönliche Laienmeinung:
    Zum einen kauft der Sohn die ETW nicht von den Eltern. Warum hier eine Schenkung anrechenbar sein soll, kann ich nicht ganz erkennen. Die Schenkung sollte natürlich über einen Notar laufen.
    Selbst wenn Ihre Aussage hinsichtlich der Anschaffung richtig wäre, glaube ich persönlich nicht, dass das Finanzamt über 10 Jahre eine Schenkung der Vermietung anrechnen kann.

    Nach unserer Kenntnis dürfen die Eltern dem Sohn keine Geldzuwendungen zum Kauf der Wohnung zukommen lassen. Geldzuwendungen dürfen nicht im Zusammenhang mit dem Kauf der Wohnung stehen.
    Gibt es Quellen für die Erkenntnis? Ich würde die dann mal nachlesen, ob die richtig interpretiert werden.

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