Haus gekauft + Kredit übernommen

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  1. Avatar von raoul1311
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    Standard Haus gekauft + Kredit übernommen

    Hallo,
    meine Mutter und ihr Ex-Freund besaßen zu je 50% Anteil ein Haus und hatten zusammen ein Kredit über 140.000€ laufen, der auf 3 kleinere Darlehen verteilt war. Der Ex-Freund ist ausgezogen und ich habe ihm diese Haushälfte für 35.000€ abgekauft und dabei wurde ich in einen dieser 3 Darlehen hinterlegt.
    Darlehen 1: Meine Mutter
    Darlehen 2: Meine Mutter
    Darlehen 3: Meine Mutter und ich
    Jetzt hat sich natürlich das Finanzamt gemeldet und möchte eine Grunderwerbsteuer haben. Dabei rechnen sie 6,5% auf die 35.000€ und zusätzlich 6,5% auf das Darlehen. In meinem Fall haben sie komischerweise Darlehen 1+2 gerechnet und das dann durch 2 geteilt... Dabei ist meine Frage, ob das so richtig ist. Warum muss ich Grunderwerbsteuer für einen Kredit zahlen, nur weil ich diesen übernommen habe? Nehmen wir an, der Kredit beträgt noch volle 140.000€ und ich würde diesen übernehmen. Müsste ich dann ernsthaft allein nun für die Übernahme vom Kredit fast 5.000€ zahlen?
    Gruß,
    Raoul

  2. Avatar von tneub
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    Standard AW: Haus gekauft + Kredit übernommen

    Stell dir mal vor du erwirbst ein Haus.

    200T€ zahlst du bar und für 100T€ übernimmst du einen Kredit vom vorherigen Besitzer. Was hat dich das Haus gekostet?
    Genau darauf wird Grunderwerbsteuer berechnet.

  3. Avatar von raoul1311
    raoul1311 ist offline
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    Standard AW: Haus gekauft + Kredit übernommen

    Zitat Zitat von tneub
    Stell dir mal vor du erwirbst ein Haus.

    200T€ zahlst du bar und für 100T€ übernimmst du einen Kredit vom vorherigen Besitzer. Was hat dich das Haus gekostet?
    Genau darauf wird Grunderwerbsteuer berechnet.
    Ok, wenn man es so sieht, ergibt das Ganze schon Sinn.^^
    Trotzdem ärgerlich, dass ich darauf Steuern zahlen muss, weil der Kredit ja auch noch meiner Mutter gehört.

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Haus gekauft + Kredit übernommen

    Zitat Zitat von raoul1311
    Ok, wenn man es so sieht, ergibt das Ganze schon Sinn.^^
    Der erste spontane Gedanke geht irgendwie dahin, dass man vom Vermögen tendenziell eher noch das Darlehen noch abziehen will. Deine Gedankengänge kann ich also gut nachvollziehen.
    Nun sind die 35T€ aber nicht das Vermögen, sondern nur die Teilzahlung, die gemeinsam mit der Darlehensübernahme den Gegenwert zum übernommenen Vermögen darstellen und genau der Wert wird besteuert.


    Zitat Zitat von raoul1311
    Trotzdem ärgerlich, dass ich darauf Steuern zahlen muss, weil der Kredit ja auch noch meiner Mutter gehört.
    Deswegen wird dir ja auch nur die Hälfte angerechnet. Steht sicherlich auch irgendwo im Notarvertrag, was du an Verbindlichkeiten übernimmst.
    Dort solltest du schauen, ob da wirklich Darlehen 3 oder nicht doch Darlehen 1 und 2 angegeben ist.


    Falls du irgendwann die 2. Haushälfte mit dem Darlehen von deiner Mutter übernehmen solltest, dann ist das meines Wissens unter direkten Verwandten grunderwerbsteuerfrei.
    Dieser steuerliche Vorteil ist halt beim Ex-Freund nicht gegeben gewesen.

  5. Avatar von utopus
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    Standard AW: Haus gekauft + Kredit übernommen

    Wenn du 50% vom Haus bekommen hast und der Wert des Hauses dem Wert der 3 Kredite entspricht, dann werden die 3 Kredite zusammengezählt und davon 50% zur Wertermittlung genommen.

    Wie sieht es denn (zusätzlich) mit Schenkungssteuer aus?

    Hat der Notar dazu nicht ausreichend informiert?

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Pfeil AW: Haus gekauft + Kredit übernommen

    Hallo Rauol1311,

    So ist es wenn man alles alleine versucht! Warum haben sie sich überhaupt sich ins Grundbuch eintragen lassen? Sie sind doch nur in den Rang des Ex Freundes eingetreten? Die Besicherung war doch durch das Haus gedeckt? Daher wäre eine Eintragung weder in Abt. I bis III nötig noch Pflicht, einzig die Austragung in Abt. I müsste erfolgen und die Mutter wäre eingestiegen, dann wäre Die Grunderwerbssteuer wäre entfallen!

    In Abt. II wäre dann ein Auflassungsvormerkung für die übernommen Schulden in deren Höhe eingetragen wurden! damit wäre es sichergestellt das Sie ihr Vermögen gesichert wäre! Es wäre dann 5.000 € billiger gewesen, die Grunderwerbssteuerkosten wären entfallen!

    Versuchen sie mit den Finanzamt zu klären, ob da nicht ein Übertragungsfehler vorliegt! Da sie nur ein Bruchteil übernommen haben! Wenn Sie allerdings in Abt. I stehen dürfte es hoffnungslos sein! Dann stehen sie als Eigentümer mit ihrer Mutter zu Je 50 % als Eigentümer fest, was wiederum im Erbfall günstig ist! Weil ja 50 % des Hauses schon übertragen ist!
    Das schont den Erbfreibetrag, für den Rest des Erbes! Steigt der Verkehrswert des Hauses, auf 400. bis 500.000 € so wäre der Erbfreibetrag ausgeschöpft und der Überstehende Betrag wäre zu versteuern! Da aber jetzt 50 % des Hauses scheinbar ihnen gehört, entfällt dies beim Erbe demnach entfällt die Erbschaft um 200. bis 250.000 €, der Restfreibetrag von 200. bis 150.000 € erspart eine Menge Erbschaftssteuer!

    utopus sie sollten sich genau das Rechtsdienstleistungsgesetz mal duchlesen, dort steht folgendes:
    Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) § 1 Anwendungsbereich

    (1) Dieses Gesetz regelt die Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Es dient dazu, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen.
    (2) Wird eine Rechtsdienstleistung ausschließlich aus einem anderen Staat heraus erbracht, gilt dieses Gesetz nur, wenn ihr Gegenstand deutsches Recht ist.
    (3) Regelungen in anderen Gesetzen über die Befugnis, Rechtsdienstleistungen zu erbringen, bleiben unberührt.
    Damit wird erklärt wer ein freier Beruf ist, dazu gehören Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Apoteker, Ärzte, also alle Berufe die keine Gewerbesteuer bezahlen! Diese unterliegen den RDG!
    Zum Fehlverhalten gehört
    § 20 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer

    1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 oder § 15 Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 7, zuwiderhandelt,
    2. ohne Registrierung nach § 10 Absatz 1 eine dort genannte Rechtsdienstleistung erbringt,
    3. einer vollziehbaren Auflage nach § 10 Absatz 3 Satz 1 zuwiderhandelt oder
    4. entgegen § 11 Absatz 4 eine dort genannte Berufsbezeichnung oder Bezeichnung führt.

    (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1.entgegen § 11a Absatz 1 Satz 1 eine dort genannte Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt,
    2.entgegen § 11a Absatz 1 Satz 2 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,
    3.entgegen § 15 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 7, eine vorübergehende Rechtsdienstleistung erbringt oder
    4.entgegen § 15 Absatz 2 Satz 5, auch in Verbindung mit Absatz 7, eine dort genannte Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig wiederholt.

    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
    Daher wird der Notar den Kunden niemals in steuerrechtlichen Sachen beraten, analog auch der Steuerberater niemals Notarangelegenheiten einmischen wird!
    Wer 50.000 € Geldbuße zahlen muss, bei denen ist die Zulassung schon längst verloren und dieser sitzt dann schon ein! Denn wer außerhalb seiner Zulassung berät, begeht eine § 138 BGB eine Total "Null und Nichtigkeit" der jeweiligen Geschäftstätigkeit, daraus entsteht auch immer eine steuerliche Mißgestaltung! Da freie Berufe eine erfolgsunabhängige Bezahlung zusteht und mit Ausstellung der Rechnung immer zu einer Steuerhinterziehung führen (Karussellgeschäfte).

    bruno68

  7. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Haus gekauft + Kredit übernommen

    Zitat Zitat von bruno68
    Hallo Rauol1311,

    So ist es wenn man alles alleine versucht! Warum haben sie sich überhaupt sich ins Grundbuch eintragen lassen? Sie sind doch nur in den Rang des Ex Freundes eingetreten? Die Besicherung war doch durch das Haus gedeckt? Daher wäre eine Eintragung weder in Abt. I bis III nötig noch Pflicht, einzig die Austragung in Abt. I müsste erfolgen und die Mutter wäre eingestiegen, dann wäre Die Grunderwerbssteuer wäre entfallen!
    Warum wäre die Grunderwerbsteuer dann entfallen?
    Muss man nur für den ersten Anteil an etwas Grunderwerbsteuer bezahlen für die restlichen Teile nicht?
    Ist ein Freund gesetzlich näher zu einem als der Freund der Mutter?

    Drei einfache Fragen zu einem kurzen Absatz. Ich bin gespannt, ob eine sinnvoll beantwortet werden kann?

  8. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Haus gekauft + Kredit übernommen

    Jep, BenniG,
    I) Warum wäre die Grunderwerbsteuer dann entfallen?
    II) Muss man nur für den ersten Anteil an etwas Grunderwerbsteuer bezahlen für die restlichen Teile nicht?
    III) Ist ein Freund gesetzlich näher zu einem als der Freund der Mutter?
    ZU I ) wie der Name schon es aussagt "Grunderwerbsteuer" zerlegt man das zusammengesetzte Wort es aussagt! Grund = Land, Grundstück; Erwerb= Kaufen; Steuer= Anteil des Staates! Da ein Steuer nicht willkürlich Steuer festsetzten kann, kann er nur Sachen, Vorgänge besteuern die er auch ausgeführt werden!

    Hier ist nur die Abt I möglich für eine Besteuerung! Und da wird der Eigentümer eingetragen! Folgerichtig ist dieser auch der Steuerpflichtige!

    In Abt. II kommen immaterielle Rechte: Wegerechte, Wohnrecht, Vorkaufsrecht, passive Lasten; Was soll da besteuert werden?
    In Abt. III kommen reale Lasten hinein: dauerhafte Forderungen mit und oder echten Verbindlichkeiten, Grundschulden oder Hypotheken! Stellen sie mal vor: eine Darlehnsaufnahme von 500.000 € und davon zwischen 2,5 bis 6,5 % Grunderwerbsteuer zu bezahlen, da fehlt ihnen aber was beim Kaufen bauen! Nämlich Geld!

    Zu II) da scheinen Sie was zu verwechseln: Kaufen ist eingesteuerter Vorgang und Erben eben nicht, es sei man hilft nach!

    Das sämtliche Vorgänge einer natürliche Person zugeordnet werden können und nur diese auch ohne Zutun ableben können und damit die Rechtskraft ihrer Unterschrift und Willen zum amtlichen Todeszeitpunkt auf den Totenschein ihre Rechtskraft verlieren! Zumindest für die Zeit danach!
    Um seine Willen auch nach dem Tod durchzusetzen, bedarf es immer einen handschriftlichen Willen oder vor Zeugen ein erstelltest Testament, es gilt immer das letzte (Datumsmäßig) erstellte Testament
    Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.

    Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet (§ 1937 BGB). Sie ist eine einseitige, formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers (Testator) über sein Vermögen, die im Falle seines Todes (Erbfall) Wirkung entfaltet. Eine andere Form der Verfügung von Todes wegen ist der Erbvertrag§ 1941, § 2274 ff. BGB).

    In Österreich heißen nur letztwillige Verfügungen, durch die ein Erbe eingesetzt wird, Testament (§ 552 Abs 2 ABGB).

    Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
    Folgerichtig gilt: Alle stehen bei der Beerdigung am Grab, nur ein Erbpaar fehlt! Frau xxxx und Herr xxxx sind nicht da, die suchen in der Wohnung des Verstorbenen, das Geld, Wertsachen und unterschlagen es!

    Schon häufiger selbst erlebt!

    zu III) Hier haben Sie sich aber ein Schnitzer erlaubt, Sie meine wohl das Kind statt Freund! Ein Freund steht den Partner persönlich sehr nahe, aber rein rechtlich gesehen, so nahe wie der Planetoid "Pluto" zu Sonne! Da erkennt man an der Erbfreibetrag 400.000 € (Kinder) zu 20.000 € (andere Personen), und die Besteuerung ist nur 2 fach höher! Also 40 fach schlechter gestellt, das entspricht auch die Entfernung Sonne - Planetoid "Pluto"

    bruno68

  9. Avatar von tneub
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    Standard AW: Haus gekauft + Kredit übernommen

    Zitat Zitat von bruno68
    Jep, BenniG,

    ZU I ) wie der Name schon es aussagt "Grunderwerbsteuer" zerlegt man das zusammengesetzte Wort es aussagt! Grund = Land, Grundstück; Erwerb= Kaufen; Steuer= Anteil des Staates! Da ein Steuer nicht willkürlich Steuer festsetzten kann, kann er nur Sachen, Vorgänge besteuern die er auch ausgeführt werden!

    Hier ist nur die Abt I möglich für eine Besteuerung! Und da wird der Eigentümer eingetragen! Folgerichtig ist dieser auch der Steuerpflichtige!

    In Abt. II kommen immaterielle Rechte: Wegerechte, Wohnrecht, Vorkaufsrecht, passive Lasten; Was soll da besteuert werden?
    In Abt. III kommen reale Lasten hinein: dauerhafte Forderungen mit und oder echten Verbindlichkeiten, Grundschulden oder Hypotheken! Stellen sie mal vor: eine Darlehnsaufnahme von 500.000 € und davon zwischen 2,5 bis 6,5 % Grunderwerbsteuer zu bezahlen, da fehlt ihnen aber was beim Kaufen bauen! Nämlich Geld!
    Mal ganz davon abgesehen, dass das nicht die Frage beantwortet, ist es auch noch falsch.


    Zitat Zitat von bruno68
    Zu II) da scheinen Sie was zu verwechseln: Kaufen ist eingesteuerter Vorgang und Erben eben nicht, es sei man hilft nach!

    Das sämtliche Vorgänge einer natürliche Person zugeordnet werden können und nur diese auch ohne Zutun ableben können und damit die Rechtskraft ihrer Unterschrift und Willen zum amtlichen Todeszeitpunkt auf den Totenschein ihre Rechtskraft verlieren! Zumindest für die Zeit danach!
    Um seine Willen auch nach dem Tod durchzusetzen, bedarf es immer einen handschriftlichen Willen oder vor Zeugen ein erstelltest Testament, es gilt immer das letzte (Datumsmäßig) erstellte Testament
    Folgerichtig gilt: Alle stehen bei der Beerdigung am Grab, nur ein Erbpaar fehlt! Frau xxxx und Herr xxxx sind nicht da, die suchen in der Wohnung des Verstorbenen, das Geld, Wertsachen und unterschlagen es!

    Schon häufiger selbst erlebt!

    Wo versteckt sich jetzt die Antwort auf die Frage?


    Zitat Zitat von bruno68
    zu III) Hier haben Sie sich aber ein Schnitzer erlaubt, Sie meine wohl das Kind statt Freund! Ein Freund steht den Partner persönlich sehr nahe, aber rein rechtlich gesehen, so nahe wie der Planetoid "Pluto" zu Sonne! Da erkennt man an der Erbfreibetrag 400.000 € (Kinder) zu 20.000 € (andere Personen), und die Besteuerung ist nur 2 fach höher! Also 40 fach schlechter gestellt, das entspricht auch die Entfernung Sonne - Planetoid "Pluto"

    bruno68
    Wenn man die Frage so abändert, wie es einen passt und auf die geänderte fragstellung antwortet, führt das nicht zur Beantwortung der eigentlichen Frage.

  10. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Haus gekauft + Kredit übernommen

    Demnächst eröffnet Bruno auch noch Threats, in denen er seinen Text schreibt und wir haben die Aufgabe die passende Frage zu finden!

    Hauswert 200.000 €
    Kaufpreis 35.000 € + 1/2 Darlehen 1: 50.000 €+ 1/2 Darlehen 2: 50.000 €

    Nehmen wir mal an, dass das die Ausgangsituation ist.
    Dann müsstest von 85.000 € die Grunderwerbssteuer bezahlen.
    Darlehen 3 gehört dir ja bereits zur Hälfte und erhöht somit nicht den fiktiven Kaufpreis.

    Was hat denn der Freund zum Kauf beigetragen?
    Wird der Freund aus der Schuld entlassen?

  11. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Haus gekauft + Kredit übernommen

    Diese Freibeträge gelten bei der Schenkungssteuer
    Bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer können Begünstigte meist Freibeträge geltend machen. Wie hoch die Freibeträge jeweils ausfallen, hängt sowohl vom Verwandtschaftsgrad als auch von der Steuerklasse des Begünstigten ab.
    Grad der Verwandtschaft.................................Ste uerklasse....................................Freib etrag..................Steuersatz
    Ehegatten und Lebenspartner...................................I. ............................................500.00 0 Euro..........7 bis 30 Prozent
    Kinder und Enkel, deren Eltern verstorben sind...........I.................................. ...........400.000 Euro..........7 bis 30 Prozent
    Stief- und Adoptivkinder..................................... ....I............................................. 400.000 Euro...........7 bis 30 Prozent
    Eltern und Großeltern....................................... .....II........................................... ...20.000 Euro.........15 bis 43 Prozent
    Begünstigte, die nicht verwandt sind....................III....................... ....................20.000 Euro........30 bis 50 Prozent
    Demnach könnte er auch für die Schenkung von 35.000 €, abzüglich Freibetrag 20.000 € steuerpflichtig 15.000 €, davon 30 % sind 5.000 € Schenkungssteuer!

    Nachdem folgendes geschrieben hat:
    raoul1311 Haus gekauft + Kredit übernommen
    Hallo, meine Mutter und ihr Ex-Freund besaßen zu je 50% Anteil ein Haus und hatten zusammen ein Kredit über 140.000€ laufen, der auf 3 kleinere Darlehen verteilt war. Der Ex-Freund ist ausgezogen und ich habe ihm diese Haushälfte für 35.000€ abgekauft und dabei wurde ich in einen dieser 3 Darlehen hinterlegt.
    Darlehen 1: Meine Mutter
    Darlehen 2: Meine Mutter
    Darlehen 3: Meine Mutter und ich
    Jetzt hat sich natürlich das Finanzamt gemeldet und möchte eine Grunderwerbsteuer haben. Dabei rechnen sie 6,5% auf die 35.000€ und zusätzlich 6,5% auf das Darlehen. In meinem Fall haben sie komischerweise Darlehen 1+2 gerechnet und das dann durch 2 geteilt... Dabei ist meine Frage, ob das so richtig ist. Warum muss ich Grunderwerbsteuer für einen Kredit zahlen, nur weil ich diesen übernommen habe? Nehmen wir an, der Kredit beträgt noch volle 140.000€ und ich würde diesen übernehmen. Müsste ich dann ernsthaft allein nun für die Übernahme vom Kredit fast 5.000€ zahlen?
    Gruß,Raoul
    Raoul1311, schreibt aber "Haus gekauft + Kredit übernommen!"
    Demnach hat er nur den Zwischenschritt beschrieben, denen der Darlehnsübernahme und den Grundbuchvorgang! Solange Raoul nicht die Grunderwerbssteuer bezahlt, wird der Notar oder gar das Amtsgericht keinerlei Eintragungen anzeigen oder vornehmen!
    Denn solange die Grunderwerbssteuer nicht an das Finanzamt bezahlt wurden ist, erteilt das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar und das Amtsgericht! Bekommt der Notar keine Unbedenklichkeitsbescheinigung
    vom Finanzamt, wird der Notar "keine Vormerkung auf Änderung des Grundbuches vornehmen, das Amtsgericht wird daher keine Änderung im Grundbuch vornehmen! Weil ja nichts den Amtsgericht auf Änderung vorliegt! Außerdem erhält das Amtsgericht, die Mitteilung über die Unbedenklichkeitsbescheinigung und solange diesen nicht eingeht, wird intern ein Sperrvermerk auf das Grundbuch unbefristet verhängt, sollte eine Vormerkung eines Notars vorliegen!

    Ich nehme mal an das Raoul das statt
    Darlehen 1: Meine Mutter
    Darlehen 2: Meine Mutter
    Darlehen 3: Meine Mutter und ich
    jetzt nun
    Darlehen 1: Meine Mutter und ich
    Darlehen 2: Meine Mutter und ich
    Darlehen 3: Meine Mutter und ich
    Er ist anstatt des Exfreundes der Mutter an seiner Stelle voll eingetreten! Sofern, alle drei Darlehn vom gleichen Gläubiger stammen. Selbst wenn es drei verschieden Gläubiger sind, in Zuge des Darlehnsüberwachung des Gläubigers fällt es bei einer Schufa-Überprüfung sofort auf, dass der eine alte Schuldner (Ex Freund) raus ist! Was natürlich beim Gläubiger sofort oder unverzüglich anzuzeigen ist!

    Ich gehe davon mal aus das der 1. Gläubiger, einen zweiten Schuldner haben wollte!
    Da er eh jetzt der Vollbürge der Restschuld ist! Ich glaube nicht das die 3 Darlehnsverträge die gleiche valutierten Schuldsumme aufweisen braucht!
    Er nur in ein Darlehn wie er beschrieb eingetragen werden. Er brauchte nur in das Darlehn was endfällig ist und die ersten 60 - 80 % der Hausbeleihung ausmacht, zu unterschreiben! Wie er auch das so meint mit den einen Darlehn!
    Damit hat er die faktisch Vollbürgschaft übernommen!

    Was noch nicht abgeschlossen sein wird, ist die Eintragung ins Grundbuch, als Schuldner und Eigentümer! Diese erfolgt wohl später

    Es gibt noch viele andere Wege die er beschreiten kann, allerdings nur dann zu seine Nachteil!

    bruno68

  12. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Haus gekauft + Kredit übernommen

    Arghhhhhhhh......

    Wo soll das noch hinführen?

  13. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Haus gekauft + Kredit übernommen

    Zitat Zitat von bruno68
    Demnach könnte er auch für die Schenkung von 35.000 €, abzüglich Freibetrag 20.000 € steuerpflichtig 15.000 €, davon 30 % sind 5.000 € Schenkungssteuer!
    JJ1
    Gibt es einen vernünftigen Grund, warum der Ex Freund seinen Anteil am Haus verschenken sollte?

  14. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Haus gekauft + Kredit übernommen

    Tneub,
    Gibt es einen vernünftigen Grund, warum der Ex Freund seinen Anteil am Haus verschenken sollte?
    natürlich gibt es Gründe um eine Schenkung vorzunehmen, u .a wenn der ein Abkaufvertrag oder Darlehnsvertrag nicht steuerlich anerkannt wird! Um ein Steuervergehen der Ex einschenken! Um ein Verkauf des Eigentums zu verhindern bzw. zu erschweren! Es gibt viele Gründe dafür!

    Auf alle Fälle müssten die 5.000 € vorher bezahlt werden, um eine Änderung im Grundbuch vorzunehmen!

    Allerdings gehe ich mal davon aus das der Gläubiger den Sohn anstelle des Ex der Mutter jetzt im Darlehnsvertrag steht hat! Damit rutscht der Sohn an stelle des Ex auch in Abt. I des Grundbuches und da nur 2 Personen vermerkt sind! Gilt die 50 % Regelung! Bei Erbgemeinschaften würde der Anteil der jeweiligen Anzahl der Erben angepasst!

    wie wie gesagt war oder ist dies ein Zwischenschritt, am deren Ende er als Teileigentümer mit 50 % des Hauses endet! Die positiven und negativen Folgen habe schon oben beschrieben!

    Er birgt zwar für 100 % der Restschuld! Hat aber wegen den heutigen Kauf einen 50 % ig Anspruch auf den Gewinn, beim Verkauf des Hauses! Und einen Freibetrag von 50 % des zukünftigen Verkehrswert des Hauses im Erbfall!

    - Würde er, mit Haus (Wert des Hauses 300.000 € ohne ihnen als Eigentümer) 600.000 € in der Zukunft erben, müsste auf 200.000 € Erbschaftssteuer zahlen im besten Fall nur 11 % 22.000 €
    - Würde er, mit Haus (Wert des Hauses 150.000 € mit ihnen als 50 % Eigentümer) 450.000 € in der Zukunft erben, müsste auf 50.000 € Erbschaftssteuer zahlen im besten Fall nur 7 % 3.500 €
    = Man spart über 18.000 € Erbschaftssteuer
    Steuergestaltung bzw. -vermeidungUm Erbschaftsteuer zu vermeiden oder zu vermindern, sind in Deutschland eine Reihe von legalen Maßnahmen möglich:

    • Schenkung an die Erben unter Nutzung des Schenkungsteuerfreibetrags (alle zehn Jahre);
    • Zuweisung einer günstigeren Steuerklasse für den Erben durch Adoption oder Heirat;
    • gegenseitige Erbeinsetzung bei Ehe- oder Lebenspartnern (Berliner Testament) und Einräumung von Vermächtnissen zugunsten der Kinder im Falle des Todes des ersten Partners;
    • Verlagerung von Privatvermögen in Betriebsvermögen;
    • Verlagerung von Vermögen in Anlageklassen, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen (etwa Immobilien, Schiffsfonds, Lebens- und Rentenversicherungen);
    • Übertragung von Immobilien unter Eintragung eines Nießbrauchrechts für die Schenker, da die lebenslange Nutzung einen steuerrelevanten (abziehbaren) Kapitalwert darstellt;
    • Bei Nachweis eines niedrigeren Immobilienwertes (z. B. durch qualifiziertes Gutachten) ist in einer Vielzahl von Fällen der niedrigere Wert anzusetzen (§ 138 Abs. 4 BewG).

    Zur Verlagerung von Privatvermögen in Betriebsvermögen gab es eine Entscheidung durch den Bundesfinanzhof, der dies in Form der sogenannten „Cash-GmbH“ als zulässige Gestaltung erachtete.

    Mehr kann nur der Frager raoul1311 beantworten!

    bruno68

  15. Avatar von tneub
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    Standard AW: Haus gekauft + Kredit übernommen

    Nochmal ganz konkret ohne dieses ganze Geschwafel rundrum. Was hätte der Ex davon seinen Anteil an den Sohn seiner Ex zu verschenken, statt Geld dafür zu bekommen?

  16. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Haus gekauft + Kredit übernommen

    @tneub
    Nochmal ganz konkret ohne dieses ganze Geschwafel rundrum. Was hätte der Ex davon seinen Anteil an den Sohn seiner Ex zu verschenken, statt Geld dafür zu bekommen?
    Ja warum macht man so was?

    Um ein Steuervergehen provozieren!
    Ein Mahnbescheid zu erwirken!
    Die Schufa 3. Person ins Bodenlose fallen zulassen!
    Um Schadensersatzansprüche von 3. zu minimieren!
    Um Schwarzgeld anzulegen, oder aus Schwarzgeld, weißes Geld zu machen!

    Oder einfach aus der Familie auszuscheiden!

    Es gibt genug Gründe um eine offizielle unvernünftige Tätigkeit zu tätigen. Auch so kann man weißes Geld, in schwarzes Geld zu wandeln! Um 3. den Zugriff unmöglich zu machen!

    bruno68

  17. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Haus gekauft + Kredit übernommen

    Bruno,

    eigentlich ignoriere ich deine Beiträge, aber du erfindest hier Konstellationen, die in 99% der Fälle nicht zutreffen. In so einem Forum sollte man davon ausgehen, dass Menschen für ein Problem eine "vernünftige" Lösung oder Erklärung suchen. Ohne Schwarzgeld, bewußt dem anderen schaden zu wollen wie Mahnbescheide, Schufa usw. Soche Dinge finden wahrscheinlich irgendwo im Darknet statt, wo sich Menschen mit krimineller Energie anonym darüber austauschen, so nach dem Motto: Ich hasse meine Ex, wie kann ich ihr und ihrer Familie am meisten Schaden zufügen...

    Meine persönliche Erfahrung ist da eine ganz andere mit den Menschen, die ich so kenne: Bei jeder Trennung, ist eine Seite im Normalfall auf irgendeine Art und Weise verletzt und enttäuscht (also die Seite, die die Trennung nicht wollte). Das dauert ein paar Tage oder Wochen und da ist kaum Kontakt zwischen beiden Seiten vorhanden. Dann kommt aber der Punkt, an dem auch der Partner, dem die Trennung mitgeteilt wurde, zu der Einsicht kommt: Das Leben geht weiter und jetzt muss eine vernünftige Lösung für das Problem gefunden werden, um damit abschließen zu können...

  18. Avatar von raoul1311
    raoul1311 ist offline
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    Standard AW: Haus gekauft + Kredit übernommen

    Danke für die ganzen Antworten.

    So wie ich es nun verstehe komme ich in meiner jetzigen Lage nicht daran vorbei, die 6,5% Grunderwerbsteuer für den Kaufpreis (35.000€) und die Darlehensverbindlichkeiten (momentan 37.307€) zu zahlen.

    Ich habe mich ja beim Finanzamt gemeldet und nachgefragt, warum Darlehen 1 und 2 versteuert werden, obwohl ich nur in Darlehen 3 eingetragen wurde. Tatsächlich ist es aber so, dass ich dennoch für alle 3 Darlehen vollständig hafte. Also wie Bruno68 es bereits geschrieben hat:

    ""
    Ich nehme mal an das Raoul das statt

    Darlehen 1: Meine Mutter
    Darlehen 2: Meine Mutter
    Darlehen 3: Meine Mutter und ich


    jetzt nun
    Darlehen 1: Meine Mutter und ich
    Darlehen 2: Meine Mutter und ich
    Darlehen 3: Meine Mutter und ich


    (hat)
    ""

    Sofern ich meinen Einspruch also nicht zurückziehe, wird die angefallene Grunderwerbsteuer angepasst und ich werde grob 1000€ mehr zahlen müssen. Daher denke ich, es ist am besten, dass ich den Betrag von 4699€ an das Finanzamt zahle.

    Bezüglich des Schenkungssteuersatzes hat mir das Finanzamt Folgendes geschrieben: "Nur vorsorglich wird angemerkt, dass ein unentgeltlicher oder teilunentgeltlicher Erwerb eine Schenkungssteuer auslöst, soweit der Vorgang nicht unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt. Die Schenkungssteuersätze sind teilweise wesentlich höher als der Grunderwerbsteuersatz."

    Ich habe noch eine letzte, kurze Frage. Der Gesamtwert des Hauses, der in der Urkunde des Notars auch hinterlegt ist, beträgt nur 100.000€. Ich habe nun 50% Anteil dieses Hauses, aber versteuere trotzdem einen Wert von über 72.000€. Rein logisch betrachtet müsste ich doch maximal einen Wert von 50.000€ versteuern?

  19. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Haus gekauft + Kredit übernommen

    Zitat Zitat von raoul1311
    Ich habe noch eine letzte, kurze Frage. Der Gesamtwert des Hauses, der in der Urkunde des Notars auch hinterlegt ist, beträgt nur 100.000€. Ich habe nun 50% Anteil dieses Hauses, aber versteuere trotzdem einen Wert von über 72.000€. Rein logisch betrachtet müsste ich doch maximal einen Wert von 50.000€ versteuern?
    Was für eine Urkunde ist das?
    Meinst du, dass auf der Immobilie eine Grundschuld von 100.000 € eingetragen ist?

  20. Avatar von raoul1311
    raoul1311 ist offline
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    Standard AW: Haus gekauft + Kredit übernommen

    Zitat Zitat von BenniG
    Was für eine Urkunde ist das?
    Meinst du, dass auf der Immobilie eine Grundschuld von 100.000 € eingetragen ist?
    Das ist die Urkunde vom Kaufvertrag bzw. der Überschreibung der Haushälfte auf meinen Namen.
    Darin steht, dass beide Parteien (Mutter und Ex-Freund) den Wert des Hauses+Grundstück mit 100.000€ angegeben haben.

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