fristlos kündigung wegen doppel versicherung

+ Antworten
2Antworten
  1. Avatar von viktor
    viktor ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.12.2014
    Beiträge
    650
    Danke
    3

    Standard fristlos kündigung wegen doppel versicherung

    Angenommen wurde für eine sache doppelt bei 2 verschiedenen versicherungen versichert.
    Kann kunde eine der versicherung fristlos kündigen ? Bzw. was kann der kunde tun ?

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.01.2018
    Beiträge
    2.428
    Danke
    156

    Standard AW: fristlos kündigung wegen doppel versicherung

    Kommt vermutlich (wie immer) auf den entsprechenden Einzelfall an.

    Z.B. kann ich ja auf mein Leben problemlos mehrere Lebensversicherungen abschließen - bei anderen Sachen kann das natürlich anders sein - 2x Vollkasko auf das Auto und dann das Auto kaputtfahren um 2x den Fahrzeugwert zu kassieren wird vermutlich nicht funktionieren ... allerdings ist man ja im Zweifel selber schuld, wenn man doppelt versichert - und es hängt vermutlich auch davon ab, welche Versicherung länger besteht.

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.749
    Danke
    55

    Standard AW: fristlos kündigung wegen doppel versicherung

    @viktor,

    wie utopus es schreibt, ist dies möglich!

    Denn es gibt Arten von Versicherungen:

    a) Die "Schadensversicherungen", diese zahlen nur bis zum errechneten Schaden, als Einzelversicherung oder mehrere Versicherung zusammen! Folgerichtig, gibt es kein weiteres "Einkommen" daraus.

    b) Die "Summenversicherung", diese Versicherung zahlt im Versicherungsfall die vereinbarte Summe x aus! So wäre die Todesfallversicherung mit Summe x und die FLV mit einer 60 % Tfv im Fall des Todes auszahlungsfähig.

    Bsw. 400.000 € Tfv (für das Haus) und die 50.000 € aus der FLV.

    dies erklärt auch warum Summenversicherungen so "teuer" sind, die leisten in der Regel nach den Eingang der ersten Beitrages, die volle Summe! Ausnahme die Tfv etliche Versicherungen leisten schon nach der Polizzerung einen max. Betrag bis 100.000 € bis zur ersten Rate! Nach Eingang der erste Rate, dann die volle Summe!

    Es gab bis 2008, für einige Berufsgruppen die Möglichkeit mehr zu bekommen als gesetzlich aus der Schadenersatzversicherung erwünscht!
    Die Gruppe der Beamten diese werden:

    - unverheiratet mit 50 % AG / 50 % selbst,

    durch

    - Heirat ändert sich der Anteil auf 60 % AG / 40 % selbst,

    durch

    - Heirat und Kinder auf 70 % AG / 30 % selbst zu versichern!

    Hatten sie eine Beihilfeversicherung mit den sogenannten Kostenerstattungsprinzip und haben sie nicht bei der Krankenkasse, die Heirat, Kinder angezeigt, so konnten sie sich 70 % von AG und 50 % von PKV erstatteten lassen.

    Guten Rutsch heute, bruno68

Ähnliche Themen

  1. Kündigung Kredit wegen Legitimation ?!

    Von smoka im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 25
    Letzter Beitrag: 12.09.2020, 13:50
  2. Kündigung einer Versicherung wegen Beitragserhöhung

    Von Konrad4 im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 05.12.2018, 20:20
  3. Kündigung BSV wegen Widerruf

    Von Joker2014 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 27.05.2015, 14:30
  4. Kündigung der Autoversicherung wegen Werkstattbindung

    Von MapleLeaf im Forum KFZ Versicherung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.01.2010, 14:02