Unverheiratet, Hauskauf, im Trennungsfall Wertsteigerung mitausbezahlen?

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  1. Avatar von TomHub
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    Standard Unverheiratet, Hauskauf, im Trennungsfall Wertsteigerung mitausbezahlen?

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und habe mich schon durch sämtliche Foren geklickt und leider noch keine Lösung gefunden.
    Meine Freundin und ich (nicht verheiratet, keine Kinder) möchten uns ein Haus kaufen. Das Haus ist unterteilt in zwei Wohnungen. Wir würden die obere bewohnen und mein Vater die untere. Eigentümer im Grundbuch wären meine Freundin zu 25 Prozent (die Hälfte der oberen Wohnung) und ich zu 75 Prozent. Mein Vater bringt sich mit Eigenkapital ein. Der Kredit für die obere Wohnung läuft auf meinen Namen, wird aber zur Hälfte von meiner Freundin getilgt. Den Restbetrag der unteren Wohnung tilgt mein Vater mit einem weiteren Kredit.
    Nun haben wir bereits geklärt, was in welchen Todesfällen greifen wird. Jetzt kommt es aber zu dem Punkt der möglichen Trennung. Meine Freundin würde im Falle der Trennung auf ihre 25 Prozent des Hauses verzichten und möchte stattdessen den Betrag zurückerhalten, den sie bis dahin getilgt hat. Nun möchte sie aber auch geregelt haben, dass eine Wertsteigerungsklausel mitaufgenommen wird, sollte sich der Immobilienmarkt drastisch verändern. Gilt ja analog auch im unwahrscheinlichen Fall des Wertverlustes. So würde sie im Trennungsfall bei einer Wertsteigerung der Immobilie nicht nur die von ihr getilgte Summe erhalten, sondern dazu noch eine wertangepasste Summe. Ihre Meinung ist, dass sie sonst bei Trennung auf der Straße steht und zwar das gezahlte Geld zurückbekommt, aber damit weniger anfangen kann, da es unter Umständen weniger Wert ist bzw. die Immobilien preise gestiegen sein könnten und eine Finanzierung zu dem Zeitpunkt nicht mehr so günstig wäre wie es das heute noch ist.
    Ist so etwas denn üblich?
    Denn ich trage ja alleine das Risiko, da das Darlehen auf meinen Namen läuft.
    Der Betrag, den wir beide tilgen, kann aber locker auch von einem alleine gestemmt werden.
    Was meint ihr? Ist so eine Wertsteigerungsklausel sinnvoll oder ist das für mich eine ungerechtfertigte Belastung?
    Vielen Dank schon mal
    Tom

  2. Avatar von utopus
    utopus ist gerade online

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    Standard AW: Unverheiratet, Hauskauf, im Trennungsfall Wertsteigerung mitausbezahlen?

    Wenn ihr heiraten würdet, wäre es bei der Zugewinngemeinschaft auch entsprechend der Fall.
    Wenn die Freundin hier ihr Geld investiert, sollte sie meinener Meinung nach auch an der Wertentwicklung teilhaben - wenn sie alternativ das Geld z.B. in ETF oder eine eigene (vermietete) Wohnung investieren würde, hätte sie ja vermutlich auch eine entsprechende Rendite. (Warum sollst nur du (mit ihrem Geld) profitieren?)

    Allerdings ist das hier natürlich eure Privatsache - und theoretisch können die Preise natürlich auch fallen ...
    natürlich hätte man das u.U. auch anders machen können - dir gehört das ganze Haus und die Freundin zahlt einen (kleinen) Miet/Nebenkostenanteil ...

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

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    Standard AW: Unverheiratet, Hauskauf, im Trennungsfall Wertsteigerung mitausbezahlen?

    Wie sollen denn die beiden Kredite Kredit Vater und ihr Kredit besichert werden? Einer nachrangig, der andere im ersten Rang?

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Unverheiratet, Hauskauf, im Trennungsfall Wertsteigerung mitausbezahlen?

    @TomHub,

    Wenn ihr Wunsch so lese, läuft es dahin hinaus, dass sie ein WEG gründen werden müssen! Eine "Wohn Eigentümer Gemeinschaft".

    Damit wäre ihr Wunsch erfüllt, denn da könnten sie ihr Eigentum zu 1/1000 teilen. Sie könnten dann einen Anteil 750 / 1.000 und ihre Freundin 250 / 1.000 Grundbuch sichern!

    In wie weit aber dann auch eine Gesamtfinanzierung zustande kommt, ist eine andere Sache, dann beide müssen dann ihre Anteile bezahlen können!

    Bei einer Finanzierungssumme von 400.000 €, wären 300.000 € für sie und 100.000 € für ihre Freundin der Anteilsschlüssel Und so ist auch der Finanzierungsschlüssel.

    Ihnen muss auch die "Sonderheit klar sein"bei dem WEG, Im Bezug auf Heirat und Tod!
    allgemein:
    Ein wechselseitiges Vorkaufsrecht, kann durch "Verschenken" unterlaufen werden!
    Unverheiratet
    Das Erbrecht bezieht sich immer nur auf den Erblasser, verstirbt einer vor der Ehe oder vor Geburt eines Kindes, erbt die Familienlinie des Verstorbenen!
    Ist ein gemeinschaftliches Kind vorhanden, erbt dieses ausschließlich den Anteil des Verstorbenen, im besten Fall 750 /1000 des Hauses!
    Verheiratet
    Das Erbrecht bezieht sich immer nur auf den Erblasser, verstirbt einer in der Ehe und vor Geburt eines Kindes, erbt diese alles!
    Ist ein gemeinschaftliches Kind vorhanden, erbt dieses 50 % Anteil des Verstorbenen, im besten Fall 375 /1000 des Hauses! Der überlebende Ehegatte den anderen Teil von 375 /1.000.

    Allerdings ist illusorisch zu glauben dass die überlebende Ehepartner/in oder Ehe-, Frau oder Mann mit minderjährigen Kind(ern) überhaupt in der Lage sein wird die Zins und Tilgungslasten zu bezahlen, geschweige jeweils eine Einnahme oberhalb der festgesetzten pfändungsfreien Einkommen nach den § 850 c ZPO erzielen wird!

    Und welche Erbklasse denn gilt wenn das Haus vor oder in der Ehe gebaut wird! Denn die Ehe ist ja Stichtags bezogen, Tag des Standesbeamten, steuerrechtlich unbedenklich, es gilt ja das Jahr, aber Erbrechtlich ist tagegenau!

    Bitte wenden sie sich an eine Anwalt und oder Steuerberater, um sich über die Sonderheiten im Bezug auf WEG zu informieren! Wie es steuerrechtlich im Erbfall ist einmal unverheiratet und verheiratet ist.

    bruno68

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