Erwerb mit Eltern - spätere Pflegebedürftigkeit

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  1. Avatar von Kaulbarsch
    Kaulbarsch ist offline
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    Standard Erwerb mit Eltern - spätere Pflegebedürftigkeit

    Guten Morgen,

    meine Eltern (53 Jahre u. 54 Jahre) und ich (28 Jahre) haben nun nach langer Suche evtl. eine Immobilie zum Kauf gefunden.

    Grundsätzlich möchten wir die Baufinanzierung zusammen aufnehmen, so dass dann auch alle 3 im Grundbuch stehen.

    Das nur ich die Finanzierung stemme ist keine Option. Eltern sollen auch keine "Mieter" bei mir sein.

    Wie verhält es sich nun bei einer späteren Pflegebedürftigkeit im Alter ?
    Es wäre nicht schön, wenn dann die Anteile am Haus erstmal gegengerechnet werden, wenn ein Pflegeanspruch besteht.

    Kann man dem vorher schon geschickt entgegen wirken ?
    Müssen zwangsläufig alle "Finanzierer" mit ins Grundbuch ?

    Wenn nur ich im Grundbuch stehen würde, wären dann monatliche Zahlungen der Eltern an mich als "vorgezogenes Erbe" zu sehen ?

    Danke

  2. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Erwerb mit Eltern - spätere Pflegebedürftigkeit

    Wie wärs mit einer privaten Pflegezusatzabsicherung? Eigentlich der Normalfall für die die Kinder & Eigentum haben. Das wäre "geschickt" für alle Beteiligte.

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Erwerb mit Eltern - spätere Pflegebedürftigkeit

    Hallo Kaulbarsch,

    sie irren sich gewaltig!
    Es wäre nicht schön wenn dann die Anteile am Haus erstmal gegengerechnet werden...
    Was soll gegengerechnet werden? Fakt ist, das Eigentum ändert sich im Grundbuch nicht! Selbst wenn Sie das 20 fache des Wertes des Anteils ihrer Eltern an die Eltern auszahlen würden!
    Steht im Grundbuch immer noch der Anteil drinnen, dieser ist fällig, wenn die Eltern pflegebedürftig werden!

    Meine Mutter "besitzt" ein Wohnrecht im Nettowert von 13.000 € jährlich da sie laut Durchschnitt bis 93 Jahre lebt und 72 Jahre alt ist. Ist dieser Wert aktuell 21 Jahre mal 13.000 € wert! Umgerechnet ein Nettobargeld von 273.000 €.
    Würde das Haus verkauft, steht ihr aus der Verkaufssumme diese Betrag als Eigentum zu! Zieht man noch die Restschuld des Hauses ab, bekommen die Kinder nur noch "Trinkgelder" vom Hauswert.

    Die bedeutet liegt in den begriff "aktuell", das beutet auch gleichzeitig wenn der Mietspiegel jährlich steigt, steigt auch der jährliche Wohnwert! Bei 3 % sind im Folgejahr 13.000 € mal 3 % = 390 € als Wohnwert hinzu zurechnen.

    Dann sieht die Rechnung wie folgt aus: 20 Restjahre mal 13.390 €, ergibt Nettobargeld von 267.800 €. Nur 5.200 € statt 13.000 € weniger!

    Sparen sie lieber nicht an falschen Ende! Grundbucheintragungen werden nur über den Notar vollzogen! Denn dieser "genießt" den öffentlichen Glauben!

    Wird das vereinbarte im Grundbuch eingetragen, so dies auch so vollzogen!

    So bedeutet dies im Pflegefalle dass das Vermögen der Eltern bis auf das Schonvermögen zu verbrauchen ist!
    Vorher wird sich das Sozialamt nicht genötigt sein, finanziell für sie einzuspringen!

    Bedenken Sie, ein Notar trägt ihren gesamten finanziellen Müll ins Grundbuch, bis zum völligen Ruin ihrer Familie, durch ein Urteil per Gericht!

    Bedenken Sie dass immer:"Egal was Sie schriftlich im Grundbuch vereinbaren, wird vollzogen!"

    bruno68

  4. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Erwerb mit Eltern - spätere Pflegebedürftigkeit

    Bei Pflegebedürftigkeit sollten entsprechende Schenkungen 10 Jahre davor vollzogen worden sein, damit dies nicht vom Staat rückabgewickelt werden kann.

    Bei einer Mietlösung könnte man vermutlich einige Sachen steuerlich geltend machen, die als einfacher Selbstnutzer nicht möglich sind.

    Generell können den Kreditvertrag mehr Leute unterschreiben, als im Grundbuch stehen - muss man allerdings im Einzelfall betrachten, welche Vor-/Nachteile den einzelnen Teilnehmern dadurch erwachsen.

    @Bruno: soweit ich es verstanden habe, bleiben Wohnrechte und Nießbrauch bei einem Verkauf erhalten - dafür sind dann aber deutlich weniger Verkaufserlöse erzielbar?
    (Alternativ kann man natürlich immer dem Rechteinhaber sein Recht abkaufen, wenn er zustimmt.)

  5. Avatar von tneub
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    Standard AW: Erwerb mit Eltern - spätere Pflegebedürftigkeit

    Zitat Zitat von Kaulbarsch
    Wenn nur ich im Grundbuch stehen würde, wären dann monatliche Zahlungen der Eltern an mich als "vorgezogenes Erbe" zu sehen ?
    Dann dürfte das in der Regel als Mieteinnahme zu deklarieren sein.

    Nur so als Idee.
    Warum dann nicht sinnvollerweise das wirklich als Mietvertrag aufsetzen?
    Die Eltern schenken als vorzeitiges Erbe einen Betrag X, welcher als EK beim Hauskauf angesetzt wird. Hier gibt es hohe Freibeträge, in denen keine Schenkungsteuer anfällt.
    Gleichzeitig erhalten Sie eine vergünstigte Miete.
    Ab 66% der ortsüblichen Miete (eventuell auch 50% ab 2020/2021 siehe Link) ist ein Mietverhältnis voll ansetzbar und die Ausgaben können voll abgezogen werden.
    https://www.nwb-experten-blog.de/jst...rozent-sinken/
    In der Regel dürfte das dazu führen, dass daraus zu Beginn keine Überschüsse in der Vermietung und Verpachtung sondern eher steuerliche Verluste erzielt werden, die zu Steuererstattungen führen.
    Solche Möglichkeiten sollten vorab aber mit Steuerberater/Anwalt für Steuerrecht und Finanzvermittler durchgekaut werden.

    Wenn daneben die Eltern den wöchentlichen Einkauf bezahlen oder die Sparrate fürs Kind von den Großeltern statt den Eltern übernommen wird, ohne das ein zeitlicher Zusammenhang mit dem Beginn der Vermietung nachweisbar ist, dann ist das eben so.

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Erwerb mit Eltern - spätere Pflegebedürftigkeit

    Richtig Utopus,
    @Bruno: soweit ich es verstanden habe, bleiben Wohnrechte und Nießbrauch bei einem Verkauf erhalten - dafür sind dann aber deutlich weniger Verkaufserlöse erzielbar?
    (Alternativ kann man natürlich immer dem Rechteinhaber sein Recht abkaufen, wenn er zustimmt.)
    Der vereidigte Sachverständige des Ortsgericht Kassel, ermittelte einen Hauswert von 565.000 €.
    Der vom Gläubiger bestellte Gutachter errechnete einen Wert von 515.000 €!
    Demnach wurde das Wohnrecht möglicherweise mit einen Wertabschlag von bis zu 50.000 € bewertet!

    Zum anderen muss diese Summe beim Verkauf in der Höhe von 272.000 € abgezogen werden!
    Verbleib aber in ihren Wohnrecht, entfällt die zukünftige Netto - Miete in gleicher Höhe! Deshalb steht eine Ehefrau in Falle eines Todes beim Eigenheim ein fiktive steuerfreie Mehrrente dieser in Form zu. bei 1.070 kann dies bis zu einer extra Bruttorente von 2.140 € führen, plus 20 % GKV!
    Denen steht aber eine mögliche Steuerersparnis von 136.000 bei 25 % bis 272.000 € bei 50 % ige Besteuerung gegenüber! Ein statter Mehrgewinn!

    Bekommen beide Eltern eine Bruttogesamtrente von 4.000 € monatlich und verstirbt der Hauptverdiener Bei einer Verteilung von 60 % /40 %
    ergibt sich folgendes Ergebnis:
    Er Rente 2.400 €, davon 50 % große Witwenrente 1.200 €
    Sie Rente 1.600 €

    Verstirbt der Ehemann früher, was ja die Regel ist, so bekommt Sie im folgen Monat ihre 1.600 € plus die 1.200 € von Ehemann rund 2.800 €. Das Einkommen bricht um 30 % ein!
    Brechen die Kosten um 30 % ein? Nein, weil die Miete unabhängig von der Personanzahl der Nutzer vereinbart wurde!

    Dieser Kostenblock entfällt beim Eigenheim Besitzer! Damit erkennt man wie wichtig eine geordnete Finanzierung zum Rentenalter hin wichtig wird!
    bruno68

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