Haftet die Hausratversicherung bei Umzugsschäden?

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  1. Avatar von Hugo1
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    Standard Haftet die Hausratversicherung bei Umzugsschäden?

    Wir ziehen um und haben bei den infrage kommenden Umzugsunternehmen explizit die Haftung für etwaige Schäden angefragt. Alle Angebote umfassen nur die typischen 650€/m3, was mir recht gering erscheint, da wir relativ wenige - dafür aber hochwertige - Möbelstücke umziehen. Auf Rückfrage verwies ein Unternehmen konkret auf die Hausratversicherung, die für Schäden ja „sowieso“ aufkomme.

    Laut Police haftet mein Versicherer in der Außenversicherung für max. 8 Monate bis zu 30% der Versicherungssumme, allerdings nur im Rahmen der typischen Hausrathaftung wie Einbruchdiebstahl, Feuer, Wasser, Sturm. Falls der Umzugs-LKW abbrennt, mag das ja vielleicht zutreffen (wobei selbst dann kein abgeschlossener Raum vorliegt, eher ein Kraftfahrzeug) - aber spätestens wenn die Möbel bei einem Verkehrsunfall untergehen, stelle ich mir das schwierig vor.

    Als zusätzliche Komplexität möchten wir einen Teil der Möbel kurzzeitig einlagern. Hier könnte am ehesten noch die Außenversicherung greifen, wobei aber trotzdem fraglich ist, ob die Lagerhalle einer Spedition zu den versicherten Orten zählt... und auch hier sicher wieder nur für Feuer/Wasser/Sturm, nicht aber, wenn der Azubi mit dem Stapler dagegen fährt. Oder? Irgendwelche Erfahrungen?

    Vielen Dank und frohe Ostern allerseits!

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Haftet die Hausratversicherung bei Umzugsschäden?

    Ich stelle mir das schwierig vor - auch zuhause sind nur die versicherten Schäden abgesichert und nicht, wenn ein Handwerker etwas umschmeißt oder beschädigt.

    Beim Transport kommen vermutlich Feuerschaden/Überschwemmung/Leitungswasser eher nicht in Frage.

    Auch ob eine Versicherung bei unsachgemäßer Behandlung haftet, halte ich für fragwürdig - hat das Umzugsunternehmen keine Haftpflichtversicherung die für solche Schäden aufkommt?

  3. Avatar von kalenderdose
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    Standard AW: Haftet die Hausratversicherung bei Umzugsschäden?

    Die Haftung des Umzugsunternehmens beträgt gem. Paragraph 451e HGB 620€/Kubikmeter.

    Die Hausrat haftet, wie du schon sagst, nur für Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Eine Sonderregelung für Umzüge gibt es nicht.

    Ggf. kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Hierzu befragen Sie am besten das Umzugsunternehmen oder Ihren Versicherungsberater.

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