Bankgeschäfte einfacher

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  1. Avatar von Luan21
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    Standard Bankgeschäfte einfacher

    Dazu soll der Kundenstammvertrag quasi als Rahmenvertrag herhalten.

    So ganz verstehe ich dies nicht. Wir haben ein Immobiliendarlehen bei der VoBa beantragt und sämtliche notwendigen Unterlagen der Bank zur Verfügung gestellt.
    Wir möchten nur dieses Immobiliendarlehen über die VoBa abwickeln, also nicht noch alle unsere Konten übertragen.

    Stutzig sind wir geworden als uns die SCHUFA an 3 Tagen im Zeitrahmen von 14 Tagen mitgeteilt hat, das die VoBa 3 Immobilienkreditkonditionen angefragt hat. 2 Tage später erhielten wir von der VoBa mehrere Umschläge, darin ein Kundenstammvertrag für mich, einen für meine Frau und einen für uns beide gemeinsam. M.E. hätte doch der gemeinsam ausgestellte Kundenstammvertrag genügt- oder sind die drei Verträge zwingend notwendig? Allein das Übersenden jedes Vertrages in einem gesonderten Umschlag haben wir mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen.

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bankgeschäfte einfacher

    All dies haben sie unterzeichnet, sprich, dieses Vorgehen ist Bestandteil dessen, was sie so auch haben wollten, zumindest haben sie dies als Willenserklärung so abgegeben.

    Möglicherweise besteht ihre Immobilienfinanzierung auch aus endfälligen Darlehen mit dem Tilgungsersatzinstrument Bausparen der Schwäbisch Hall, ggf. sogar auch noch in Form von Wohnriester.

  3. Avatar von Luan21
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    Standard AW: Bankgeschäfte einfacher

    Nein wir haben nichts unterschrieben, können also nicht als schlechtes Beispiel für Sie herhalten.
    Meine Frage zielte dahin, ob für ein Darlehen für ein Ehepaar sowohl jeder einzelne einen Kundenstammvertrag abschließen muss und dazu auch noch einen gemeinsamen Kundenstammvertrag?
    Was mir bekannt ist, dass ein Kundenstammvertrag so eine Art Rahmenvertrag ist der künftige Bankgeschäfte einfacher abwickeln kann.
    Aber sind in unserem Fall 3 Kundenstammverträge notwendig, reicht da nicht ein gemeinsamer Vertrag?

    Gerne, wenn ich dazu ein paar hilfreiche Antworten erhalte

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bankgeschäfte einfacher

    Schlechtes Beispiel hin, schlechtes Beispiel her, darum kann es ja gar nicht gehen.

    Vom Kern gibt ihre Situation ja auch kein gutes Beispiel ab, denn man sollte wissen, was man unterzeichnet, zu dem dürfte der erste Ansprechpartner die VoBa sein.

  5. Avatar von Luan21
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    Standard AW: Bankgeschäfte einfacher

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Schlechtes Beispiel hin, schlechtes Beispiel her, darum kann es ja gar nicht gehen.

    Vom Kern gibt ihre Situation ja auch kein gutes Beispiel ab, denn man sollte wissen, was man unterzeichnet, zu dem dürfte der erste Ansprechpartner die VoBa sein.

    Damit ich weiß was ich unterzeichne, hoffte ich hier die ein oder andere Antwort zu erhalten. Mit brauchbaren Hinweisen aus dem Forum hätte ich dann einen anderen Stand bei Fragen an die VoBa.

    Dass der liebe Gott als fachlicher User hier im Forum ist, der alles weiß was man unterzeichnet, dies hätte ich nicht gedacht. Lieber Gott behalte dein Wissen.

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bankgeschäfte einfacher

    Die beste Hilfe habe ich gegeben, besprechen Sie das bitte mit Ihrer Bank, ganz gleich ob unterzeichnet oder noch zu unterzeichnen.

    So Recht können wir Ihnen doch gar nicht helfen, uns liegen doch die Unterlagen gar nicht vor, ggf. deuten Sie etwas falsch, ggf. hat die Bank das versehentlich falsch ausgestellt, vielleicht aber hat alles noch einen ganz anderen Hintergrund.

    Ist oder war doch gar nicht böse gemeint.

  7. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Bankgeschäfte einfacher

    Hallo Luan21,

    Ich befinde das Vorgehen der VoBa auch als sehr seltsam, dass ein Begriff "Kundenstammvertrag" verwendet, denn es ist ja Zweifelhaft ob überhaupt eine Kundenbeziehung eintritt!

    Das ist eher eine "Datensammelwut", von Informationen einzusammeln, ohne einen rechtlichen Rechtsgrund! Natürlich muss auch bedenken das viele VoBa nur für ihre Anteilseigner als Genossen, auch Genossenschaftanteilsscheine halten müssen.

    Demgegenüber die VoBa aber so fair sein, dies den Darlehnskunden schriftlich mitzuteilen das eine Darlehnsauszahlung nur an Mitglieder der eigen VoBa ausgezahlt werden dürfen.

    Es könnte sein dass Sie je nach Risiko, bis zu 8 % der Darlehnssumme mit Eigenkapital unterlegen müssen. Hat ihre Bonität bei der Schufa 97,x bis 98,x % betragen, so ist wohl eine Kapitalunterlage von 2,6 % bis 1,6 % der Darlehnssumme nötigt, die als Anteile zu je 1.000 € erbracht werden müssen. die jährlich einen Zinscoupon erhalten.

    Denn anders kann ich den Begriff "Kundenstammvertrag" nicht erklären, woher dieser Kommt. Es könnte aus der Finanzanlagenbereich stammen! Da gibt es solche Begriffe!

    Bruno68

  8. Avatar von Marc2512
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    Standard AW: Bankgeschäfte einfacher

    Das ist doch nur um die Kunden im System anzulegen. Wenn man das nicht möchte dann nicht unterschreiben und auf Kredit o.ä. verzichten. Freies Land. Es wird doch niemand gezwungen??

  9. Avatar von noelmaxim
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    Zitat Zitat von Luan21
    Dazu soll der Kundenstammvertrag quasi als Rahmenvertrag herhalten.

    So ganz verstehe ich dies nicht. Wir haben ein Immobiliendarlehen bei der VoBa beantragt und sämtliche notwendigen Unterlagen der Bank zur Verfügung gestellt.
    Wir möchten nur dieses Immobiliendarlehen über die VoBa abwickeln, also nicht noch alle unsere Konten übertragen.

    Stutzig sind wir geworden als uns die SCHUFA an 3 Tagen im Zeitrahmen von 14 Tagen mitgeteilt hat, das die VoBa 3 Immobilienkreditkonditionen angefragt hat. 2 Tage später erhielten wir von der VoBa mehrere Umschläge, darin ein Kundenstammvertrag für mich, einen für meine Frau und einen für uns beide gemeinsam. M.E. hätte doch der gemeinsam ausgestellte Kundenstammvertrag genügt- oder sind die drei Verträge zwingend notwendig? Allein das Übersenden jedes Vertrages in einem gesonderten Umschlag haben wir mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen.

    Rechtlich muss selbstverständlich jeder Darlehensnehmer eine eigene Kopie erhalten, ein Vertrag wird zum unterzeichnen für die Bank gewesen sein.

    Die Schufaanfragen (es sind bei der VoBa schufawerteutrale Konditionsanfragen) sind bei einzelnen Bearbeitungsschritten wie vorprüfen, Objekt einwerten, Erstellung der Darlehensverträge/der Darlehenszusage notwendig und nehmen - bis auf die Zusage - auch nichts irgendeinen Einfluss.

    Bruno, setzen, mal wieder 6!!!

  10. Avatar von Luan21
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    Zitat Zitat von noelmaxim
    Die beste Hilfe habe ich gegeben, besprechen Sie das bitte mit Ihrer Bank, ganz gleich ob unterzeichnet oder noch zu unterzeichnen.

    So Recht können wir Ihnen doch gar nicht helfen, uns liegen doch die Unterlagen gar nicht vor, ggf. deuten Sie etwas falsch, ggf. hat die Bank das versehentlich falsch ausgestellt, vielleicht aber hat alles noch einen ganz anderen Hintergrund.

    Ist oder war doch gar nicht böse gemeint.
    "All dies haben sie unterzeichnet, sprich, dieses Vorgehen ist Bestandteil dessen, was sie so auch haben wollten, zumindest haben sie dies als Willenserklärung so abgegeben.

    Möglicherweise besteht ihre Immobilienfinanzierung auch aus endfälligen Darlehen mit dem Tilgungsersatzinstrument Bausparen der Schwäbisch Hall, ggf. sogar auch noch in Form von Wohnriester."
    Wie das gemeint war können die Foren User selbst einschätzen.

  11. Avatar von Luan21
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    Zitat Zitat von bruno68
    Hallo Luan21,

    Ich befinde das Vorgehen der VoBa auch als sehr seltsam, dass ein Begriff "Kundenstammvertrag" verwendet, denn es ist ja Zweifelhaft ob überhaupt eine Kundenbeziehung eintritt!

    Das ist eher eine "Datensammelwut", von Informationen einzusammeln, ohne einen rechtlichen Rechtsgrund! Natürlich muss auch bedenken das viele VoBa nur für ihre Anteilseigner als Genossen, auch Genossenschaftanteilsscheine halten müssen.

    Demgegenüber die VoBa aber so fair sein, dies den Darlehnskunden schriftlich mitzuteilen das eine Darlehnsauszahlung nur an Mitglieder der eigen VoBa ausgezahlt werden dürfen.

    Es könnte sein dass Sie je nach Risiko, bis zu 8 % der Darlehnssumme mit Eigenkapital unterlegen müssen. Hat ihre Bonität bei der Schufa 97,x bis 98,x % betragen, so ist wohl eine Kapitalunterlage von 2,6 % bis 1,6 % der Darlehnssumme nötigt, die als Anteile zu je 1.000 € erbracht werden müssen. die jährlich einen Zinscoupon erhalten.

    Denn anders kann ich den Begriff "Kundenstammvertrag" nicht erklären, woher dieser Kommt. Es könnte aus der Finanzanlagenbereich stammen! Da gibt es solche Begriffe!

    Bruno68
    Danke bruno68

  12. Avatar von Luan21
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    Zitat Zitat von Marc2512
    Das ist doch nur um die Kunden im System anzulegen. Wenn man das nicht möchte dann nicht unterschreiben und auf Kredit o.ä. verzichten. Freies Land. Es wird doch niemand gezwungen??
    Danke, haben nicht unterschrieben, Baufinanzierung dennoch erhalten wie beantragt, Zins gut.
    Mitteilung der Bank, sollte ein anderes Bankgeschäft gewünscht werden, wäre dies einfacher mit Kundenstammvertrag unbürokratischer und einfacher abzuwickeln.

  13. Avatar von Luan21
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    Standard AW: Bankgeschäfte einfacher

    Zitat Zitat von noelmaxim
    All dies haben sie unterzeichnet, sprich, dieses Vorgehen ist Bestandteil dessen, was sie so auch haben wollten, zumindest haben sie dies als Willenserklärung so abgegeben.

    Möglicherweise besteht ihre Immobilienfinanzierung auch aus endfälligen Darlehen mit dem Tilgungsersatzinstrument Bausparen der Schwäbisch Hall, ggf. sogar auch noch in Form von Wohnriester.
    Unfaire Unterstellungen

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bankgeschäfte einfacher

    Zitat Zitat von Luan21
    Unfaire Unterstellungen

    Luan, ganz ehrlich, ich habe überhaupt nicht verstanden, worum es ihnen und generell konkret geht. Die Kundenstammverträge sind bei Genoverbundpartnern wie VoBa, Sparda Banken und PSD Banken Bestandteil der Geschäftsbeziehung, bis vor kurzem musste man sogar noch ein Genossenschaftsanteil kaufen.

    Ich habe ihnen mitgeteilt, dass man das am besten direkt mit der Bank klärt, einen besseren Ratschlag kann man gar nicht geben und im Kern sollte man unterstellen, dass ein Verbraucher darauf auch selber kommt. Grundsätzlich, so dies nicht der Fall ist, kann und sollte man sich Rat in z.B. solch einem Forum holen, nur dann sollte man das konkrete Problem auch beschreiben.

    Mir als erfahrener Hase war es nicht möglich zu erkennen, um was es ihnen individuell konkret ging und nicht selten unterzeichnen Verbraucher irgendeinen scheiß, was sie hinterher bereuen. Auch deshalb hatte ich anfänglich spekuliert und dann ja erkannt, ok, ist bei ihnen nicht der Fall. Nichtsdestotrotz, der erste Ansprechpartner war die VoBa und sie konnten dies mit dieser ja auch klären und eben dafür hatte ich als ersten Step geworben!

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